mit vereinten Kräften von ihnen bestärkt, ging sie in die 'Sonne' zurück und machte ihrem mann die schon längst für eine passende Stunde aufgehobene Eröffnung, dass sein Sohn mit einem Lumpenmädchen, mit einem Bettelmensch sich in eine Liebschaft eingelassen habe. Sie hatte aber nicht den rechten Augenblick gewählt, denn der Sonnenwirt antwortete ganz trocken: "Das ist s e i n e Sache, Jugend will vertoben, man kann nicht nach allen Mukken schlagen, die Kuh muss auch dran denken, dass sie selbst ein Kalb gewesen ist." – "Ich weiss gar nicht, wie du mir vorkommst", sagte die Sonnenwirtin, "man sollt ja meinen, du seiest in deiner Jugend ärger gewesen als der Herzog selbst." Der Sonnenwirt lachte pfiffig vor sich hin, denn es ergötzte ihn, seine Frau an derartigen Vorstellungen, die sie ärgerten, kauen zu sehen; dann sagte er im Fortgehen: "Ich will ihm übrigens bei gelegenheit ein wenig den Marsch machen, damit er nicht meint, es werde ihm durch die Finger gesehen; wenn's einmal Frühling ist, so kann man nicht alle Kräutlein hüten, aber man muss davor sein, dass nicht der ganze Salat schiesst; auch würde ich mich dafür bedanken, nachher einen Schaden zu haben und noch einen Spott dazu." – Die Sonnenwirtin sah ihm, als sie allein war, mit starkem Kopfschütteln nach und sagte giftig hinter ihm drein: "Du musst mir ein sauberes Kraut gewesen sein in deinem Frühling." Sie brachte es auch mit wiederholten Vorstellungen nicht weiter, als dass der Alte einmal gegen seinen Sohn im Vorübergehen einige Worte hinwarf. "Sieh dich vor, du!" bemerkte er ihm, "du weisst, das Sprichwort sagt, an russigen Kesseln wird man schwarz; wenn's zu Dummheiten kommt, so hoffe nicht, dass du an mir einen Helfer in der Not haben werdest." Die Bemerkung war eine von denen, die keine Antwort verlangen, und Friedrich liess sie auch unerwidert, denn er konnte sich wohl denken, dass er durch eine Darlegung seiner wahren Absicht den Vater nicht sonderlich begütigen, sondern eher einen Kampf mit ihm herbeiführen würde, den er solang als möglich hinauszuschieben gesonnen war. übrigens schien das Sprichwort, das jener angeführt, seinen Inhalt an ihm bewähren zu wollen, denn Friedrich wurde um diese Zeit in einen verdriesslichen Handel verwickelt. Der obere Müller, der ohnehin nachgerade einen grossen Hass auf ihn geworfen hatte, vermisste eines Morgens einen Bienenkorb. Es hing von der person und den Verhältnissen des Täters ab, ob man diese Entwendung als eine Tat bübischen Mutwillens oder als einen gemeinen Diebstahl betrachten wollte. Der Verdacht fiel auf einen der Söhne des Hirschbauern, dessen Armut und neuerliche Verrufenheit für die niedrigere Auffassung der jedenfalls unsauberen Handlung entschied, und es fanden sich Augenzeugen, welche an dem der Entdeckung vorhergegangenen Abend spät gesehen haben wollten, wie Friedrich auf der brücke unweit der Mühle seinem Gesellen pfiff. Es konnte jedoch nichts bewiesen werden, und die Sache musste beruhen bleiben; aber das Gerücht ruhte nicht, und die aus vorsichtiger Ferne geschleuderten Schimpfreden des Müllers gaben dem Verwerfungsurteil über die Wahl des jungen Mannes neue Nahrung. Dieser hat übrigens, als er zehn Jahre später über ganz andere Dinge die umfassendsten und rückhaltlosesten Bekenntnisse ablegte, jede Teilnahme an jenem verhältnismässig geringen Vergehen standhaft in Abrede gezogen.
Die Sonnenwirtin würde zweifelsohne nicht unterlassen haben, von diesem Vorfall in täglichen und nächtlichen Gesprächen mit ihrem mann erschöpfenden Gebrauch zu machen, allein sie musste es bei einer kurz und hart hingeworfenen Mitteilung der Neuigkeit bewenden lassen, welche auf den Sonnenwirt diesmal einen beinahe nur oberflächlichen Eindruck machte, weil ihm selbst ein viel schlimmerer Handel auf den Hals gekommen war, infolgedessen zwischen den beiden Eheleuten wochenlang ausser dem Nötigsten nur wenig, und auch dieses Wenige nicht in Güte gesprochen wurde. Gegen den Sonnenwirt hatte nämlich eine jener liebreichen Basen, die es überall gibt und die niemals reichlicher blühten als in der sogenannten guten alten Zeit, natürlich nur aus den höchsten und reinsten Beweggründen, nichts Geringeres als eine Ehebruchsanzeige vor das geistliche Gericht gebracht. Die Denunziation war, ihrer Urheberschaft gemäss, von der Angabe zahlloser Einzelheiten und haarkleiner Umstände begleitet, so dass der an sich unwahrscheinliche Verdacht gegen einen Mann in den Sechzigen und eine zwar "rösche" (noch frische), aber wohlberufene Witwe, denn eine solche war der Mitgegenstand der Anklage, doch etwas Fleisch und Blut erhielt. Eine lange und widrige Untersuchung wurde eingeleitet, bei welcher eine Reihe von Zeugen erscheinen mussten, ohne dass jedoch der Bezicht zu jenem Grade erhärtet wurde, der das Gericht genötigt hätte, an eine Verschuldung zu glauben. Auch die beiden Angeklagten gestanden nicht das mindeste Verdächtige ein, und die Angeberin, da sie sah, dass sie ihre Klage nicht beweisen konnte, zog dieselbe zurück. Sie glaubte, mit einem Widerrufe davonzukommen, allein der Sonnenwirt verlangte für sich und seine mitangeklagte Gevatterin Satisfaktion, und so wurde sie wegen Lügens und falschen Denunzierens zu einer übrigens mässigen Geldstrafe, in welche sich die herrschaft (der Staat) und der "Heilige" teilten, sowie zur Abbitte verurteilt. Aus Rücksicht auf den dem Honoratiorentum verwandten Stand des Sonnenwirts wurde die Sache nicht auf dem Rataus, sondern im Amtause verhandelt, auch in das Kirchenkonventsprotokoll nur ein kurzer Auszug aufgenommen und die Untersuchung selbst in einem Separatprotokoll niedergelegt, welches man jedoch, um aller Verantwortung entoben zu sein, an das Oberamt einsendete, wo sodann