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, der sich wahrscheinlich mit der Furcht vor den Räubern entschuldigen werde, was man ja nicht gelten lassen solle. Ein andermal schreibt er genau das Verfahren vor, durch welches man einen gaunerfreundlichen Wirt zum Geständnis zu bringen habe: "Man frage ihn auf Pflicht und Eidwofern er etwas ableugne, so solle er gewisslich auf die Galeeren kondemniert werdener solle redlich sagen, wie es mit dem Raub zugegangen, er solle sagen, woher er den Kattun, den er über sein Bett gezogen, genommen habe, er solle sagen, was für Sachen der Jude, der im Ort wohnt, in seinem haus gekauft habe" u. dgl. mehr. Auch darf nicht verschwiegen werden, dass ihn an einigen Stellen die Liebe zum Leben mit vielleicht nicht ganz unbestimmten Hoffnungen beschlichen zu haben scheint. "Wann ich in das Amt komme, will ich die Dörfer schon melden", sagt er an einer Stelle. Die Auslegung steht jedem frei. Gewiss aber schickt sich Verrat um höherer Zwecke willen am besten für den Sterbenden, der keinen Lohn mehr nehmen kann, und zum begnadigten Diebsfänger war wohl ein Konstanzer Hans, eine leichter angelegte lustige Haut, gut genug. – Die Volkssage behauptet, der "Karl Herzog", wie sie ihn nennt, habe auf der Durchreise durch Vaihingen den vielbesprochenen Räuber sich und seinem Gefolge vorstellen lassen, wie sie auch versichert, dass dieser seinem Fürsten einst das Leben gerettet habe. Aber der alte Fürstenbrauch, wonach ein verfemter Mann, den sein Oberlehnsherr über Leben und Tod vor sich gelassen, das fürstliche Antlitz nicht unbegnadigt schauen durfte, war längst abgekommen, und der Herzog konnte damals auch nicht gnädiger gestimmt sein als zur Zeit der Schlacht von Fulda, denn er war mit seiner Landschaft in jenen verdriesslichen Streit geraten, der ihn als Beklagten vor den Richterstuhl des Kaisers stellte, und schon seit einem Jahre sass ihr ehrwürdiger Konsulent, in dem er den Verfasser ihrer missliebigen Schriftsätze vermutete, ohne Urtel und Recht in summo squalore carceris, wie die landschaftliche Klagschrift sich ausdrückt, auf derselben Festung, wohin einst eine in verfassungsmässiger Form ergangene hochfürstliche Resolution den nächtlichen Besucher des Ebersbacher Pfarrhauses "puncto furti tertia vice reiterati ad dies vitae gerechtest condemniret" hatte.

Dass bei der Aufzählung jener schmutzigen Biedermänner, die den Räuber seinen Hals wagen liessen und sich an ihm bereicherten, hie und da weltliche Anwandlungen den geistlichen Frieden seiner Seele trübten, geht aus manchen Stellen unleugbar hervor. "Wann eine christlich gesinnte Obrigkeit", klagt er an einer dieser Stellen, "das Böse begehret abzustrafen und darinnen Ruhe zu schaffen, wann das Böse soll gedämpft werden, so muss man solche Leute zuerst angreifen. Denn ihr Zweck ist: stehlen, so dass ein mancher in solchen Orten noch zum Stehlen angetrieben wird. Denn der Räuber hat manchmal den wenigsten Nutzen vom Stehlen, weil er es solchen Leuten um einen wohlfeilen Preis geben muss und nichts daraus löset, und dieser, der es kauft, hat den besten Nutzen. Der Räuber kommt darauf in Verhaft, man nimmt ihm das Leben, er hat kaum die Hälfte genossen; der Käufer bleibt ein ehrlicher Mann und hat den besten Nutzen, und gedenket: ob der eine tot istich habe noch viele an mir, die mir gestohlene Waren bringen. Solche Leute machen sich gar nichts daraus, ob sie schon die grösste Anleitung dazu geben, wenn sie nur allezeit sicher stehenbleiben. Aber Gott der Allmächtige soll mein Zeuge sein, dass ich, soviel ich weiss, solche Leute nicht zu verschonen gedenke; denn von meinen jungen Jahren an bin ich in solche Häuser verleitet worden und zum Stehlen angetrieben, dass mein Verstand noch nicht so weit gereicht hätte, wenn man mich nicht dazu verleitet und angetrieben, und man mich nicht gleich in meiner blühenden Jugend in die verruchten Häuser eingezogen hätte. Mein ganzer Lebenslauf rührt davon her, bis in meinen Tod; ich kann nicht mit Ruhe absterben, bis ich mein Herz vor der Obrigkeit von solchen Leuten genugsam ausgeleert habe, damit doch das Böse recht gestraft wird. Man wird sich verwundern, wie lang dass solche Leute mit den Räubern zu tun gehabt, und wie viel Erhenkte ihnen bekannt, und wie viele dermalen noch am Leben, mit denen sie noch zu tun haben. Mit der Hilfe Gottes werde ich dieselben so überzeugen, dass sie sich nicht mehr verantworten können."

Man wird dieser Klage, welche auch auf der Nachtseite der alten Gesellschaftnach heutiger Weise gesprochendie Arbeit vom Kapital unterdrückt zeigt, und aus welcher man die Verwünschungen der Verfasser jener Räuberromane über ihre Verleger widerklingen zu hören meint, ihre menschliche Berechtigung um so weniger absprechen, wenn man bedenkt, dass der Unglückliche aus seinem eigenen Beispiel sich die Aufforderung entnehmen musste, so manchen andern, der auf Irrwegen wandelte, durch die Zerstörung dieser Diebsnester vor ähnlichem Verderben zu bewahren. Man wird zwar, seinen eigenen Worten zufolge, nicht ganz unbedingt gelten lassen, was er bei seinem Geschichtschreiber, dem Sohne des Oberamtmanns, über diese Angaben sagt: "Gott weiss, dass nicht der geringste Groll darunter verborgen liegt, wenn ich jemand entdecke; ich habe im Gegenteil viele von meinen Freunden, manche, die aus ihren Betten aufgestanden sind, um mich darin liegen zu lassen –, nur um das Böse zu verhindern, verraten; ich gestehe es, dass mir dieses selbst sehr wehe tut."

Es kann kein Zweifel sein, dass diese Stimmung vor und