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selbst einmal darinnen in der Verwahrung gewesen." Es ergibt sich aus diesem allem, dass die Zeit für das Schwurgericht noch nicht reif war, weil auf der Anklagebank die Stehler und auf der Geschwornenbank die Hehler gesessen wären. Aber nicht bloss das Bürgertum bis zu seinen Vorstehern hinauf, sondern auch der Adel, der einen so grossen teil von Land und Leuten in unbedingter Abhängigkeit hielt, hat in einzelnen Mitgliedern, aus Furcht oder Vorteil, an der Begünstigung dieses Raubwesens teilgenommen. Will man aber vollends mit ganzem Masse messen, so muss man ferner nicht bloss das Gehenlassen der Regierungen, sondern auch den Zeitgeist selbst mit zur Anklage ziehen, dessen sonderbare Vorliebe für Erzählungen von Räuberabenteuern, dessen krankhaft zärtliche Teilnahme an den Helden derselben beweist, wie verkehrt und widerspruchsvoll der Geist des Menschen werden kann, wenn er dunkel spürt, dass seine Zeit in Haushalt und Menschenrecht nicht wohl bestellt ist. Diese Bildung schwelgte aasvogelartig in Lebensbeschreibungen berüchtigter Räuber und bald auch, da der Bedarf nicht zureichte, in erdichteten Räubergeschichten, deren wirkliches Erleben sie jeden Augenblick in Haus und Hof ernstlich zu befürchten hatte, und all dieser Angst zum Trotze stellte sie sich dennoch, sooft sie in ihren Romanen von einem Kampfe der Räuber mit den Dienern des Gesetzes las, auf die Seite der ersteren und bekannte hierdurch den Zwiespalt zwischen ihr und dem Gesetz; ja als endlich ein zum Höchsten berufener Dichtergeist seine Jugendkraft und seinen Jugendzorn über die Zeit, die er so erbärmlich fand, in die Gestalten jener Räuberwelt einkleidete, da jauchzte fast die ganze gebildete Welt auf und ging mit ihm unter die Räuber und Mörder, obwohl ein kurzes Nachdenken sie belehren konnte, dass nicht jeden Tag ein verbrecherischer Reichsgraf durch die böhmischen Wälder reist, um einen edlen Räuber als den Vollstrecker einer höheren Justiz zu ernähren, sondern dass dieser gar bald bei ehrlichen und unschuldigen Menschen mit List oder Gewalt sein tägliches Brot holen muss.

In diese Zeit, deren Sitte, Geist und Bildung sich so gänzlich vom Bestehenden nicht nur, sondern auch vom Rechten abgewendet hatte, dass nur eine grosse Völkerumwälzung die Welt wieder in das verlorene Geleise zurückbringen konnte, fielen die Entüllungen des Ebersbacher Bürgersohnes wie ein Wetterschlagnicht in die Lesewelt, denn sie blieben bei den Akten des Gerichts begraben und würden den modischen Lesehunger schlecht befriedigt haben, sondern in die "alerte" Welt des Verbrechens und in die schlaffe Welt des Gesetzes. Sie haben nicht von Grund aus die Gaunerei ausrotten, nicht von Grund aus die Redlichkeit im bürgerlichen Leben zu Kräften bringen können, aber sie haben ein Grosses zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit getan, und beinahe ein Menschen alter ist vergangen, bis wieder eine stärkere Bande zwischen dem Rhein und der Donau sich zu sammeln wagte. Die Geständnisse des Räubers gaben den Behörden nicht bloss die Mittel an die Hand, den ersten jener planmässigen Schläge zu führen, welchen die von der Hehlerei unterstützte Gaunerei, wenigstens in der hochgefährlichen Gestalt, die sie um die Mitte des Jahrhunderts angenommen hatte, nach und nach erlag, sondern sie entdeckten ihnen auch gewisse Fachgeheimnisse des Räuberhandwerks, die sie instand setzten, ihre Angehörigen künftig zweckmässiger zu schützen. Denn auch dieses Gewerbe hatte seinen Fortschritt und seine Erfindungen, und die Akten bewahren hievon Züge menschlichen Scharfsinns auf, an dem man sich ergötzen könnte, wenn er besser angewendet worden wäre. Es ist ein hartes Urteil, das man der Zeit nicht ersparen kann: dieser Mensch hat ihr dadurch, dass er schuldig geworden ist, unendlich mehr genützt, als wenn er in den Schranken des Gesetzes geblieben wäre. Die eigentümliche Art seines Verdienstes mahnt zur Vergleichung mit einem ähnlichen Verdienste, das sich ein Höhergestellter um die Zeit erwarb, der Graf Schenk von Castell, der, vom Eifer des Markgrafen von Durlach beseelt, auf eigene Hand in Süddeutschland umher und bis nach Graubünden und Italien hinabzog, um das Raubgesindel einzufangen, und den die Gauner um seiner Kühnheit und Strenge willen fürchteten, als ob er vom Teufel gefeit und gefestet wäre, so dass einst, als er allein im wald ritt, ein Räuber einem anderen, der auf ihn angeschlagen hatte, zurief: "Lass, es ist der Graf von Castell!" und es nur eines Wortes von ihm bedurfte, um die beiden als Spürhunde in seinen Dienst zu ziehen. Es ist die Frage, wer mehr getan hat, die Wälder zu säubern und die Diebesherbergen auszufegen, der hohe Reichsgraf zu Dischingen oder der in den Staub getretene Metzgerknecht von Ebersbach. Ihm selbst wenigstens scheint sein unbesiegbares Selbstgefühl zugeflüstert zu haben, dass er in seinem Gefängnis eine nicht unwichtige person geworden sei, und er braucht in seiner Aufzeichnung mitunter Ausdrücke gegen die Obrigkeit, wie sie ein Vorgesetzter sich gegen seine Untergebenen erlaubt. "Wiewohl ich weiss", sagt er an einer Stelle, "dass viele Räuber gefangen zu Karlsruhe liegen, will ich nur desto eher zeigen, dass die Herren von Durlach oder Karlsruhe eine sehr liederliche Kenntnis Yon denselben haben, und es ihnen gewiss nicht geoffenbaret worden, wie ich es melden werde." Dann nimmt er oft einen ganz befehlshaberischen Ton an. "Nur diese in Yerhaft genommen!" ruft er, wo von einer Frau die Rede ist, die er erschrocken und weichherzig im Gegensatze gegen ihre hartgesottene Familie nennt: "von ihr kann man alles herausbringen, wenn man derselben nur mit guten Worten begegnet." "Nur gefragt, wo er den blauen Mantel hergenommen, den er habe!" kommandiert er gegen einen Hehler