aus dem er stammt und in dem er lebt. Die Liebe, ob sie schmeicheln oder züchtigen mag, ist ein Weib und kann nicht dem Haushalte vorstehen, der neben der Mutter des Mannes, des Vaters bedarf; und wenn das Volk, das in so vielen stolzen Söhnen sich rühmt, das zweite auserwählte der Weltgeschichte zu sein, wenn dieses Volk am Ziele seiner harten Arbeit und Mühsal die Gesetzestafeln findet, welche den zerrütteten Haushalt der Völkerwelt von neuem ordnen, jedem einzelnen kind des Hauses sein Lebensrecht und seine Lebenspflicht in ungezwungenem menschlichen Masse zuwägen, dann ist der Vater zu der Mutter gefunden, dann werden Recht und Liebe nebeneinander, eins das andere beschränkend, beschirmend, verklärend, in dem neuerbauten haus walten.
Die schwarze Christine tat sich auf ihre pflichtmässigen Religionsübungen nicht weniger zu gut als die ehrbare Protestantin, welche sonntäglich zur Kirche geht, um die Predigt zu hören, vielleicht auch in der andächtigen Gemeinde gesehen zu werden, und das mit einem gewissen Recht: denn unter den Leuten, welche nicht durch die schulen der Philosophen, sondern bloss durch ihre Konfessionsschule, unmittelbar oder mittelbar, gegangen sind, gilt es für eine Brandmarkung, keine Religion zu haben, weil diese eben das unverstandene, aber eben darum desto mehr mit der Ahnung festgehaltene Wahrzeichen ist, dass man einem Menschen im Verkehr mit seinesgleichen trauen könne. Sooft sie auch sich selbst und andere schon mit diesem Wahrzeichen getäuscht haben, sie halten immer wieder daran fest, nicht mit dem verstand, der die geheimnisvolle kammer der Glaubensschätze als Prunkgemach für hohe Feste das ganze Jahr verschlossen lässt und vorsichtig seinen Geschäften nachgeht, sondern mit dem Herzen, welches dunkel fühlt, dass die Religion mit der dem Leben zugekehrten Vorschrift der Liebe die Menschen aneinander bindet oder binden sollte. Dass sie nach vollbrachter Religionsübung sich mit ihrer Religion abfinden und dieselbe in den menschlichen Verkehr nicht mitbringen, können sie einander von beiden Seiten mit gleichem Recht vorwerfen; nur wird, die gleiche Innigkeit des Bekenntnisses bei den einzelnen vorausgesetzt, die Abfindung bei dem strengeren Bekenntnisse schwerer sein. Und doch finden sich hüben wie drüben bis zu einer gewissen Grenze alle ab: denn wer befolgt die Vorschrift des Evangeliums, alles zu verkaufen, was er hat, und es den Armen zu geben, oder nie für den kommenden Tag zu sorgen? Wer Rechtsverbindlichkeiten eingegangen hat, wer Weib und Kind ernähren muss, wird, wenn er auch noch so kirchlich religiös gesinnt ist, sich mehr oder minder deutlich gestehen, dass er solche Vorschriften als unerfüllbar betrachte. Dann bleibt zwar allerdings noch immer ein sehr grosser Unterschied zwischen ihm und einer Gaunerin, die das Geld zu einer Wallfahrt stiehlt, oder, wie eine andere ihres Ordens, ein berühmtes Marienbild von gestohlenem Zeuge kleiden, oder gar, wie gleichfalls vorgekommen ist, für das Gelingen eines Einbruches eine Messe lesen lässt; aber die Nichtanwendung wie die nichtswürdige Anwendung von Religionsvorschriften auf das Leben ist immer eine Abfindung, mit welcher man bekennt, dass die Religion das Leben nicht ganz zu leiten vermöge. Woher soll ihm aber eine ganze Leitung kommen, solang es an einem Rechte fehlt, das jedem seinen Platz am Tische des Lehens sichert? Die Religion hat noch selten einen christlichen Staat oder Fürsten abgehalten, um eines wirklichen oder vermeintlichen Rechtes willen einem anderen Menschen- oder Christenreiche den Krieg zu erklären und selbst mit Grausamkeit zu führen, ja nach erfochtenem Sieg über blutigen Leichen und rauchenden Wohnstätten dem Herrn der Heerscharen, den dieselbe Religion auch den Vater der Liebe nennt, einen schrecklichen Lobgesang anzustimmen. Auf ein Recht aber glaubte auch die Tochter eines heimatlosen Stammes sich berufen zu können, die über den Gräbern ihrer geschlachteten Verwandten im Kriege mit der Gesellschaft aufgewachsen war und diesen Krieg mit dem gleichen Hasse führte, mit welchem ein Naturvolk seine Wälder und Gebirge unter Raub und Mord gegen die Waffen und gesetz des eingeborenen oder eingedrungenen Beherrschers zu behaupten sucht. Gerade hierin aber lag zwischen ihr und dem nicht von Kindesbeinen an, sondern erst in späteren Jahren ausgestossenen Sohne des herrschenden Volkes ein Gegensatz, der immer eine Kluft zwischen ihnen offen erhalten musste. Zehnmal mochte er ihr in den Stunden der leidenschaft beistimmen, dass die Gesellschaft, die er verlassen, aus lauter Spitzbuben, Heuchlern oder Tröpfen bestehe: immer wieder sagte ihm seine unbestechliche Erinnerung, dass er auch ehrliche, gradsinnige und verständige Leute darin gefunden habe und dass das nächste Opfer ihrer Raubzüge zu diesen gehören könne. Und diese lichten Erinnerungen und Eindrücke verbanden sich bei ihm mit einer Religion, die ihn in dem friedlich-frommen Kreise seiner Mutter mit dem unvertilgbaren Bewusstsein erfüllt hatte, dass, wenn auch in der Bibel und von ihren besten Helden gestohlen, geraubt und gemordet werde, dass, wenn auch eine christliche Obrigkeit sich für die Führung ihres Racheschwertes auf die Bibel berufe, doch der wahrhaft gute Mensch einen Abscheu davor haben müsse, das Eigentum seines nächsten anzutasten oder, unter welchem Vorwande es auch sei, sein Blut zu vergiessen.
Aber die innere Erkenntnis des Menschen hat ohne eine Unterstützung von aussen nicht so leicht die Gewalt, sein äusseres Leben augenblicklich umzugestalten, schon deshalb nicht, weil seinen schönsten und edelsten Empfindungen immer wieder die menschliche Schwachheit sich anhängt und weil er die besten Vorsätze sehr oft in Stunden äusserer Not und Bedrängnis fasst, so dass, wenn diese vorüber sind, das frohe Gefühl des Glückswechsels ihm auch den guten Vorsatz nur als ein Erzeugnis der schwachen Stunde erscheinen lässt. Hiefür liefert gerade die geschichte der Offenburger Verhaftung, wie sie Schwan