1855_Kurz_155_121.txt

damit's mit der Straf in Richtigkeit kommen soll. In etlichen Tagen hernach bin ich aber wieder hinaus und bin meinem Vetter abermals ins Haus kommen und hab ihm die Quittung ehrlich und redlich auf den Tisch gelegt, er kann's selber nicht anders sagen. Und wiewohl ich rechtschaffen Hunger gehabt hab, so hab ich doch für mich nichts angerührt."

"Ja, der Frieder ist recht, das muss man ihm lassen", sagte der Vetter unter fortwährendem leisen Gelächter der beiden Gerichtsbeisitzer. "Ich wär auch zufrieden gewesen mit der Quittung, denn sein Wort ist mir so lieb wie bar Geld, trag ihm auch gar nichts nach, und aber nur, weil ich gestern Nacht gehört hab, dass er in Ungelegenheit kommen sei, so hab ich gemeint, ich müss doch sehen, dass ich wieder zu mei'm Sächle komm, eh jemand anders die Hand drauf deckt."

Der Amtmann selbst konnte das lachen kaum verbeissen. "Hat Er denn nach dem ersten Besuch Sein Haus nicht besser verwahrt, dass Ihm der ungeladene Gast noch einmal hat hineinkommen können?" fragte er.

"Freile", antwortete der Vetter vom land. "Aber wo der nein will, da hilft kein Verwahren nichts. Dem ist nichts zu hoch und nichts zu tief, er kommt eben hin."

"Ein schönes Prädikat", bemerkte der Amtmann. Darauf fragte er beide, ob sie mit der Quittung und der darin entaltenen Schätzung der auf so ungewöhnliche Weise entlehnten Gegenstände einverstanden seien. Friedrich erwiderte, er habe mehr angesetzt, als er bei dem Verkaufe, mit dem es geeilt, erlöst habe. Auch der Vetter liess sich die Preise sehr gerne gefallen und erklärte: "Wenn mir's der Frieder abkauft hätt, ich hätt's ihm grad so geben. Wir sind ja immer ein Kuch und ein Muss gewesen, gelt du, Friederle?"

"Es will mir auch so vorkommen", sagte der Amtmann mit einer gewissen Strenge. "Er sucht mir da Seinem Konsorten behilflich zu sein und dem Streich den Nimbus eines freiwilligen Anlehens zu geben. Weiss Er, dass ich Ihn beim Essen behalten und etwa in puncto stellionatus prozessieren könnte!"

Der Mann von Hattenhofen erschrak ins Herz hinein: er glaubte, seine Sache unübertrefflich gut gemacht zu haben, und sah sich jetzt dennoch in der Gefahr, von einem der vielen Rädchen der Justizmaschine, dem er vielleicht zu nahe gekommen, erfasst zu werden. Doch nahm er sich zusammen und erwiderte: "Wenn's der Herr Amtmann nicht ungütig nehmen will, mein Herz weiss nichts davon, und ich verstehe auch kein Wörtle, warum ich gestraft werden soll."

"dafür", sagte der Amtmann, "dass Er Schleichereien macht und die Leute, ja selbst die Obrigkeit irreführen hilft."

"Mit Verlaub, Herr Amtmann", hob der vormundschaftliche Gerichtsbeisitzer an, der einen Stein im Brett zu haben glaubte, während der Beamte ihm vielmehr die Zurücksendung seiner Geldsorten nachtragen mochte. "Wenn man fragen darf, woher hat denn das Ding seinen Namen? Das Wort lautet sogar kurios und kommt einem so oft vor. Ich hab schon etlichemal fragen wollen."

Der Amtmann wurde etwas rot. "Ich kann's Ihm schwarz auf weiss zeigen, wenn Er zweifelt", sagte er und ging nach einem Aktenständer, auf welchem mehrere seinen Inzipienten gehörige Bücher aufgestellt waren.

"Ich hab ja kein Zweifel, gewiss nicht!" rief der Gerichtsbeisitzer in wahrer Verzweiflung. "Ich glaube ja alles aufs Wort, wie mir's der Herr Amtmann sagt."

Dieser aber, dem mit solcher Bereitwilligkeit im vorliegenden Falle nicht sehr gedient sein mochte, zog ein Buch heraus und blätterte schnell darin. "Bestie!" fluchte er halblaut, da er das Gewünschte nicht fand, stiess das Buch wieder hinein, riss ein dickeres heraus, schlug es auf, zeigte mit dem Finger auf die Stelle und sagte beruhigt: "Da steht's, da kann Er selber sehen! Stellio, eine Art Eidechse, welches ein sehr listiges und ränkevolles Tier, daher stellionatus, das Verbrechen, wo einer ränkevoll handelt, sonderlich mit Schleichereien in Geldsachen, und das Verbrechen doch keinen Namen hat, daher extra ordinem und secundum arbitrium zu bestrafen ist. Da übrigens Inquisit geständig ist", wandte er sich an den bange harrenden Vetter, "und da Er mehr eine Art Gerechtmacherei als einen eigentlichen Vorteil bezweckt hat, so will ich nicht den strengsten Massstab anlegen, sondern die Sache für dieses Mal hingehen lassen! Merk Er sich's aber für die Zukunft, damit Er gewitzigt ist."

Der Amtmann, dem eine stille Ahnung sagen mochte, dass er mit seiner Gesetzesanwendung denn doch bei den eigentlichen Juristen durchfallen könnte, protokollierte nun ein langes und breites, liess dann den von Hattenhofen unterschreiben und schickte ihn fort. Da dieser aus Respekt das Türschloss nicht in die Klinke fallen zu lassen wagte, so hörte man, wie er draussen im Weggehen leise vor sich hinpfiff. Denn dies ist die Art des Landbewohners: wenn er zu einer Verhandlung mit Herren oder sonst zu einem wichtigen Handel kommt, so räuspert er sich, als ob er einen Stein vom Herzen weghusten müsste, und wenn er fortgeht, so pfeift oder summt er bald mehr, bald minder zufrieden, entweder weil es nach seinem oft sehr schlauen kopf gegangen ist oder weil er denkt,