1855_Kurz_155_103.txt

und müssen ihm zur Not noch Bittschriften machen, wenn es einige Linderung seiner Lage erzielen möchte. So habe ich auch diesem die betreffende Supplik aufgesetzt, um ihm das Geld zu ersparen, das er einem Advokaten für die Schrift hätte geben müssen, und ihn vor den Entenmaiern zu bewahren, den Winkeladvokaten, die der Leute Verderben sind. Es ist recht undankbar von dem alten Habenichts, dass er, indirekt wenigstens, Ihren Stiefsohn in dessen Unfug und übler Aufführung steift; aber auf Dank darf man ja bei diesem volk nicht rechnen. Ich selbst muss freilich von mir auch gestehen, dass ich die Sache bei mir mit den Jahren habe in Vergessenheit kommen lassen; derlei verwickelte Materien tauchen einem allemal erst wieder auf, wenn man die Akten nachschlägt. Summa Summarum ist jedoch soviel gewiss: der sogenannte Hirschbauer ist nebst seinen Deszendenten leibeigen, und zwar haftet die Leibeigenschaft auf dem Haus. Ob nun, wie es bei diesem volk nicht ungewöhnlich, die Vererbung des Besitzes samt der darauf haftenden Last seit Generationen direkt vom Vater auf den Sohn stattgefunden hat, ob dabei Töchter hinausgegeben worden sind und ob selbige durch die blosse Emanzipation vom väterlichen Herde infolge des eingegangenen matrimoniiwobei sie ja bloss den Herren wechseln, wie der Frau Sonnenwirtin selbst wissend sein wird, ha, ha! – ob sie schon hiedurch auch von der Leibeigenschaft emanzipieret sind oder ob sie erst noch specialiter mit Gelde abgelöset werden müssen, ja, darüber könnte man einen langen Prozess führen, und wehe dem, der die Kosten davon zu bezahlen hätte. Für mich ist jedenfalls so viel klar, dass, wenn auch die fürstliche Regierung diesem jungen Menschen die Majorennität und die Heiratserlaubnis gnädigst bewilligt hat, ich, im fürstlichen Interesse selbst, vorderhand auf der baren Leibeigenschaftsablösung seiner, wenn auch proklamierten, doch immer nur erst prätendierten sponsa bestehen muss, muss demnach namens gnädigster herrschaft sowohl, als auch seitens dieser Kommune, deren Gericht und Rat ich mit tunlichster Beförderung des näheren instruieren werde, beharren, dass ein gültiger Ehevollzug des Johann Friedrich Schwanen mit der Christina Müllerin nicht eher ins Werk gerichtet werden kann, als bis und bevor gedachter Ablösungsschilling entweder in barem erlegt oder eine durchaus satisfazierende Kaution dafür geleistet ist; wobei, bewegender Gründe halber, überhaupt zu erfordern sein dürfte, dass sotane Kaution sich auf den gesamten Nahrungsstand des Nupturienten zu erstrecken habe, denn wenn auch, aus Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse und die bei Gericht und Amt notorische Vermöglichkeit des Sonnenwirts, hievon Umgang genommen werden könnte, falls er seinem Sohne zur Seite zu stehen gesonnen ist, so muss doch im vorhandenen Zweifelsfall für den Nupturienten, unerachtet er ein hiesiger Bürgerssohn, genügende Sicherheit verlangt werden, dass er erstlich seine ihm von gnädigster herrschaft auferlegende praestationes richtig zu erfüllen imstande sei, und zweitens, dass er, wo ihn sein Vater eventualiter ausser Brot setzen sollte, gemeinem Flecken nicht mit einem penuriösen und armutseligen Hausstande, mit Ansprüchen an das pium corpus und endlich gar mit einem Heere von mangelhaften Kindern, die um Brot und Kleidung schreien und deren wir hier schon genug und übergenug haben, nicht wissend, wo sie unterzubringen, beschwerlich fallen werde."

Der Amtmann wischte sich den Schweiss von der Stirne; seine Auseinandersetzung schien ihn etwas angegriffen zu haben. Doch lächelte er zufrieden, denn der Vortrag war nunmehr hinlänglich zu Faden geschlagen, um mit der nötigen Geläufigkeit vor dem Magistrat gehalten werden zu können. Die Sonnenwirtin hatte zwar, trotz der Andacht, mit der sie der Rede zugehört, schon der eingestreuten lateinischen Brocken wegen, sehr viel davon nicht verstanden; doch begriff sie vollkommen, dass der Heirat ihres Stiefsohnes noch ein Riegel vorgeschoben werden könne. Sie liess sich über die beiden Hauptpunkte, auf die es ankam, noch einmal belehren und verliess das Amtaus in vollem Triumphe, nachdem sie es übernommen hatte, ihrem mann und ihrem Sohne die amtliche Eröffnung, welche der erstere sich zu holen aufgefordert wurde, im voraus mitzuteilen. "Ihren Stiefsohn", rief ihr der Amtmann nach, "lasse Sie mir nur aus dem Haus, mein alter Anwalt sagt immer von ihm, und mit Recht, er führe eben ein ödes Geschwätz, das gar keine Heimat habe."

Aus dem mund der Stiefmutter erfuhr denn Friedrich, welches neue Gewitter gegen ihn heraufbeschworen worden war. Zuerst nahm er die Nachricht, dass Christine leibeigen sei, mit Gleichmut auf und erklärte, dies ändere nichts in seinen Gesinnungen; als er vollends hörte, dass diese Abhängigkeit mit Geld gelöst werden könne, machte er sich gar keine sorge mehr; aber er war wie aus den Wolken gefallen, als er sehen musste, wie sein Vater die Sache nahm.

"Was!" rief der Sonnenwirt, "ich soll Bürgschaft stellen für die Bezahlung einer Abgab, die mich mit Haut und Haar nichts angeht? Ich bin froh, wenn ich meine eigene Schuldigkeit abgetragen hab, bin hoch genug besteuert, kann mich nicht auch noch um anderer leute ihre Abgaben annehmen."

"Vater", sagte Friedrich, den diese Äusserung zuerst nur ärgerte, "ich glaube, Ihr werdet altersschwach. Es handelt sich ja gar nicht drum, dass Ihr vom Eurigen etwas zahlen sollet. Gebt mir mein Mütterlich's heraus, dann leg ich das Geld dem Amtmann selber hin."

"Du tust immer, als ob du von deinem Mütterlichen die halb Welt kaufen könntest, und hast doch schon genug davon vertan. Du wirst dich wundern, wenn ich einmal mit