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in den Familien eine durchschnittlich bedeutende, namentlich bei den unteren Ständen, ist, in der Türkei bei den Familien der mittleren und unteren Stände selten mehr als ein oder zwei Kinder gefunden werden. Selbst der Sultan besitzt nur zwölf Kinder.

Es ist eine in politischer und physischer Hinsicht anerkannte Tatsache, dass eine gänzliche Abschneidung der Zufuhr von Frauen aus Georgien und Circassien und die darauf basirte Regeneration des Blutes der Türkei den Lebensnerv ihrer gegenwärtigen Einrichtungen abschneiden würde. Daher jenes vorerwähnte russische Verbot.

Wir bedauern, auf diese Details eingehen zu müssen, indessen ist es für die Aufgabe der treuen Schilderung, die wir uns gestellt, unbedingt notwendig. Wir nehmen daher dieses Recht und diese Entschuldigung auch für Scenen in Anspruch, die sonst das ästetische und moralische Gefühl beleidigen würden.

Verschiedene Anordnungen des Korans beschränken die Gewalt über die Sclavinnen und Sclaven, deren verhältnis übrigens in der Türkei mehr das von zur Familie gehörenden Hausdienern ist. Ueberhaupt ist der Türke in seinem gewöhnlichen Leben, wenn nicht besondere Leidenschaften ihn erregen, milde und gerecht. Es kommt häufig vor, dass die Sclaven nach einer längeren oder kürzeren treuen Dienstzeit frei gelassen und von dem Herrn ausgestattet, ja, mit einer Tochter der Familie verheiratet werden. Viele der ersten türkischen Würdenträger selbst der Neuzeit waren und sind solche freigelassene Sclaven3.

Der Moslem schenkt oder verheiratet oft eine seiner Sclavinnen seinem Sohne, doch darf sie in einem solchen Fall nicht des Vaters Concubine gewesen sein und wird durch die Heirat frei. Die durch den Umgang mit den Sclavinnen erzeugten Kinder werden als legitim betrachtet. Die Scheidung von einer Frau ist sehr leicht, obschon selten.

Wir haben bereits erwähnt, dass die herrschaft der rechtmässigen Frau im inneren des Hauses eine eben so grosse ist, wie im kultivirten Europa, und sie duldet eben so wenig eine Nebenbuhlerin in ihrer Nähe. Daher ist denn auch das Recht zur Heirat von vier Frauen im Allgemeinen ein sehr problematisches und wird nur von Denen ausgeübt, die reich genug sind, ein grosses Harem oder jeder der Frauen eine besondere wohnung zu halten. Der Neid und die Eifersucht in den Harems ist überaus heftig und artet häufig in Tätlichkeiten, ja in geheime und offene Verbrechen aus.

Die Abgeschiedenheit der Frauen ausser dem haus ist noch immer sehr gross. Während im Haremlik4 ihr Anzug und ihre Sitte eine übertrieben freie ist, obschon sie auch da nur vor dem Mann, den Kindern, den Eunuchen und Frauenbesuchen unverschleiert erscheinen, ist jeder Verkehr mit anderen Männern auf das Strengste verpönt. Seit der Regierung des vorigen Sultans haben sie zwar grösstenteils die Freiheit des Ausgehens und Ausfahrens, und man sieht, wie erwähnt, in den Strassen und Läden Constantinopels Frauen in Menge, doch immer streng verhüllt und verschleiert, und kein Muselmann übertritt die Sitte und schaut ihnen, wie es bei uns geschieht, in das Gesicht. Selbst der Mann würde es für unschicklich halten, wenn er seiner Frau, die ihm begegnet, durch ein Zeichen merken liesse, dass er sie erkannt. Dass bei der Langeweile des Harems und des orientalischen Lebens im weiblichen Geschlecht sich auch alle Schwächen ihrer freien situirten Schwestern oft in erhöhtem Grade geltend machen, und Eitelkeit und Sinnlichkeit sie sehr häufig zum Kokettiren mit fremden Männern und zum gefährlichen Eingehen von Liebeshändeln führen, ist natürlich. Dergleichen Verständnisse sind in Constantinopel gar nichts Seltenes, sowohl mit jungen türkischen Effendi's, als mit Franken. Die Eitelkeit der Frauen hat übrigens den garstigen Yaschmak, der früher nur die Augen frei liess, bereits bis zur Nasenspitze herabgerückt, und wo sich die gelegenheit findet, fällt derselbe bei den Jungen und Schönen oft noch tiefer. Die französischen Hilfstruppen haben in dieser Beziehung Wunder getan.

Die Verhältnisse im Harem des Grossherrn sind natürlich in vielen Beziehungen verschieden. Der Harem des gegenwärtigen Sultans bestand im Sommer 1853 aus etwa 700 Odalisken, den schönsten Sclavinnen aus verschiedenen Ländern, welche die im Frühjahr desselben Jahres verstorbene Sultana Valide zum grossen teil selbst gewählt. Alles, was an Schönheit und Reiz der weiblichen Formen, auf die der Asiate so viel gibt, sich in den verschiedenen Abstufungen der Farben findet, ist hier versammelt: die prächtige Büste der üppigen Georgierin mit den grossen mandelförmigen Augen und den feingeschnittenen Brauen, die schlanke, ebenmässige Figur der circassischen Schönheit, wie der volle Wuchs und der feine, zarte Teint der Frauen von den griechischen Inseln, bis zur Ebenholzfarbe und der grossen apollinischen Gestalt der schwarzen Sclavin aus jenen Stämmen des Sennar und Darfur, die sich durch ihren ebenmässigen Körperbau auszeichnen; die feine zierliche Gestalt der ächten Araberin mit ihrer blassbraunen durchsichtigen Haut und den Rehaugen, und selbst die Europäerin, namentlich aus den südlichen Staaten, Italien, Spanien, Sicilien etc.; denn obschon die Geheimnisse des Harems ziemlich unzugänglich sind, verlautet doch gar Vieles daraus und es ist bekannt, dass der Harem des vorigen und des gegenwärtigen Sultans viele Europäerinnen entalten. Die Frauen, die der Sultan aus der Zahl der Odalisken zur Teilung seines Lagers wählt, heissen K a d i n e n , und die erste derselben, die dem Padischah einen männlichen Erben schenkt, gilt als die Favorit-Sultana und ihr Einfluss ist sehr bedeutend. Sobald ihr Sohn zur Regierung kommt, führt sie den Titel S u l t a n i n V a l i d e . – Der Sultan entlässt und wechselt übrigens, mit Ausnahme der Mütter seiner Kinder, seine Kadinen nach Belieben und häufig werden sie und die Odalisken mit Würdenträgern des Reichs vermählt, oder ihnen