der türkischen Privatäuser ist ziemlich dürftig, ein Viereck, das nach dem inneren Hof oder Garten zu geöffnet ist, während nach der Strafe hin entweder die Hofmauer es ganz absondert oder doch nur Erker und wenige Fenster hinausgehen, die mit grünen Holzjalousieen oder vergoldeten Stäben vergittert und geschlossen sind. Das untere Stock ist von Steinen erbaut, die obern, höchstens zwei Etagen, gewöhnlich aber nur eine, sind von Holz und Fachwerk und laufen bei der grossen Vorliebe der Türken für Balkons, Erker und Vorsprünge, in denen sie behaglich sitzen können, die eine über die andere auf Balkenunterlagen hinaus. Der Anstrich des Hauses ist gewöhnlich rotbraun, das Dach flach, mit niedern Mauern oder Wänden umgeben, so dass die Familie ungesehen von den Nachbarn auf seiner Höhe sitzen kann.
Das grosse Serail – Serai Burnu – das in der Abgränzung der umgebenden Mauern einen Flächeninhalt wie etwa die innere Stadt Wien einnimmt, war der eigentliche Palast und Wohnsitz der ottomanischen Herrscher und der Schauplatz aller jener Revolutionen und Bluttaten, die so häufig die Tronfolge änderten. Dennoch sind der gegenwärtige Sultan und seine Söhne die direkten Abkömmlinge Ottoman's, des Gründers der Monarchie, und gehören demnach zu den ältesten Herrschergeschlechtern der Monarchieen. Der Vater Abdul Medschid's, der politische Reformator M a h m u d II., der die Janitscharen opferte und das Tansimat gab, verlegte die Residenz aus dem Serail, das noch von dem Blute seines am 28. Juli 1808 ermordeten Bruders und Sultans rauchte, nach den Bosporus-Palästen, um mit den Erinnerungen zu brechen, die sich für sein Geschlecht an jene Mauern knüpften. Er erbaute das Palais von T s c h i r a g a n am Ufer des Bosporus, nahe der Stadt, in dem noch der gegenwärtige Sultan residirt, bis das neue, von ihm erbaute und unfern, noch näher den Vorstädten belegene Palais vollendet ist. Zahlreiche Kiosks und Schlösser auf beiden Seiten des Bosporus und seinen zauberischen Höhen dienen ausserdem zum wechselnden Aufentalt des Sultans. Das ganze europäische Ufer des Bosporus bis Bujukdere hin ist bedeckt von Palästen und Landhäusern, die teils den türkischen Grossen, teils den Gesandten und reichen Kaufleuten Constantinopels gehören, wo dieselben zur Zeit des Frühjahrs, Sommers und Herbstes wohnen. Während die Vorderfront der Häuser und Villen die Wellen des Bosporus bespülen, strecken sich auf der Rückseite prächtige Gartenterrassen an der steilen Bergwand in die Höhe.
Es kann natürlich nicht die Absicht dieses Buches sein, eine umfassende und detaillirte Beschreibung Constantinopels zu geben, das durch den gegenwärtigen Krieg Europa erst nahe gerückt ist. Zahlreiche ältere und neuere Reisebeschreibungen liefern eine solche weit besser und ausführlicher. Der Autor hatte nur die Aufgabe, dem Leser zur Verständniss der Scenen und der Erzählung, die uns häufig in diesen Centralpunkt des grossen Kampfes zurückführen muss, eine allgemeine Topographie zu geben, die näheren örtlichen und Sitten-Schilderungen den einzelnen Gelegenheiten überlassend.
Nur über das verhältnis der Frauen des Orients bleibt uns noch Einiges im Allgemeinen zu sagen. Die Lage derselben wird in Europa noch vielfach falsch aufgefasst, und die vage Meinung der Menge glaubt jeden Moslem im Besitz eines kleinern oder grösseren Harems und die Frauen des Orients als gänzlich willenlose untergeordnete, dem Herrn des Hauses knechtisch gehorchende Wesen.
Dies ist keinesweges der Fall. Die meisten Staatsund Privatintriguen entspinnen sich im Harem und werden dort geleitet. Der Moslem, bis zum Sultan hinauf, steht so gut unter'm Pantoffel, wie der Abendländer, und die Macht und Freiheit der Frauen ist – wenn auch ausser dem haus ziemlich beschränkt – in dessen inneren eine sehr grosse. Die Dragomans und die Harems der Würdenträger sind die politischen Faiseurs des Orients.
Es ist dem Mohamedaner erlaubt, vier Frauen zu heiraten, und dieselben gelten als seine rechtmässigen Gattinnen; die Zahl der Frauen des Sultans kam sich auf s i e b e n belaufen, doch ist es selten, dass dieser wirklich auch nur mit einer die gesetzliche Ceremonie der Heirat vollzieht. Jeder Türke hat dagegen das Recht, so viele Sclavinnen zu halten, als er will und seine Verhältnisse erlauben2. Dieselben sind dann die Dienerinnen seiner rechtmässigen Frauen, wenn er solche hat, oder seine Odalisken, und während ihre Reize ihm gehören, – wozu jedoch ihre freie Einwilligung gehört, – haben sie keinerlei Rechte der Gattinnen.
Die Geburt eines Kindes, gleichviel ob Knabe oder Mädchen, von ihrem Herrn macht die Sclavin und das Kind jedoch frei.
Dies ist einer der Gründe, weswegen trotz der erlaubten Vielweiberei und des übermässigen Genusses des geschlechtlichen Umganges die Zahl der türkischen Bevölkerung so gering ist und von Jahr zu Jahr abnimmt.
Um dem durch die Fruchtbarkeit drohenden Verlust der Sclavinnen zu entgehen, existiren jene empörenden Geheimnisse der Harems, welche die Frucht im Mutterleibe ersticken, oder das Weib zu seiner erhabenen natürlichen Bestimmung unfähig machen.
Der allgemeine Gebrauch dieser schändlichen Mittel ist teils ein erzwungener, teils ein freiwilliger. Denn selbst die angetrauten Frauen scheuen sich dessen nicht, und in den Harems der Reichen wird er häufig als Mittel betrachtet, den Vorzug über die Nebenbuhlerinnen zu gewinnen, und gerade hierin liegt der zweite Grund zu jener Erschlaffung des osmanischen Geschlechts. Da dem Muselmann die Liebe nur ein sinnlicher Begriff ist, sucht die Frau oder Odaliske jedes Mittel auf, alle die Sinnlichkeit des Mannes fesselnden Reize so lange als möglich zu bewahren und benutzt eben dazu jene Mittel, sobald sie ihm e i n Kind geboren hat. Daher kommt es, dass, während im christlichen Europa die Kinderzahl