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junge Dame zu und warf sich vor ihr auf die Kniee. Ein junges, etwa fünf Monate altes Kind mit einem Engelgesichtchen lag schlafend darin. Der Major war ihr gefolgt, auch das Weib mit der Lampe, deren Schein sie mit der Hand verhüllte, während sie ihn in gemeiner Neugier immer so zu wenden suchte, dass er das Gesicht der durch Kapuze und Schleier Verhüllten treffen sollte. – ––––––––––––––––––––––––––––

Wir müssen einige Augenblicke in der Erzählung inne halten, um wenige Worte dem traurigen verhältnis im Allgemeinen zu widmen, das sie uns vorgeführt hat.

Es gibt in Berlin eine ganze Klasse von Frauen der unteren Stände, die den Namen "Haltefrauen" führen und ihren Lebensunterhalt dann finden, dass sie mit obrigkeitlicher Genehmigung verlassene Kinder vom zartesten Alter, oft von ihrer Geburt an, gegen ein Entgelt in Pflege nehmen. Diese Kinder sind entweder solche, welche die Armenpflege der Commune die Pflicht hat, unterzubringen, oder jene armen Geschöpfe, deren erstes Lächeln an die Welt mit Tränen begrüsst wird, Kinder der Ueppigkeit, der Verführung, des Augenblicks, der Schuld und der Liebe, – arme kleine Wesen, deren Dasein nach kurzem Rausch meist mit unsäglicher Angst, mit unbeschreiblichen Schmerzen und Demütigungen erkauft wird, – arme zarte Kinder, die von der natur den gleichen heiligen Anspruch an die sorge und Pflege der Mutter haben, und von der bürgerlichen Gesellschaft doch mit Gewalt von der Brust dieser Mutter gerissen werden zu einem Kampfsie, die Unmündigen, Kraftlosenum Leben und Dasein mit der Barmherzigkeit oder vielmehr der Unbarmherzigkeit und dem Eigennutz Fremder.

Es ist unvermeidlich, – wir wollen nicht sagen natürlich, dass in einer Stadt von fast einer halben Million Einwohnern, in der namentlich massen junger unverheirateter und noch heiratsunfähiger Personen zusammengedrängt sind, die unehelichen Kinder sehr zahlreich sind. In Berlin die Schuld auf eines oder das andere Geschlecht zu werfen, ist sehr schwer, die Verführung ist offenbar gross, aber auch die Raffinerie von der anderen Seite war bei der früheren, jetzt geänderten Gesetzgebung ein förmliches Gewerbe. Dennoch liess sich noch immer zur Ehre der menschlichen Gesellschaft und der allgemeinen Moralität annehmen, dass mindestens die Hälfte dieser armen unschuldigen Wesen die Frucht unbewachter wirklicher Neigung und schwacher, nicht grade verbrecherischer Stunden ist. – In vielen Fällen erlauben es, ist das Unglück geschehen, die Verhältnisse und Einrichtungen der bürgerlichen Gesellschaft nun einmal nicht, dass die armen Kleinen die Pflege der Mütter geniessen. Gehören diese den höheren Ständen, – und der Fall ist hier öfter, als die Welt erfährt, – so suchen sie eben den geschehenen Fehltritt aus alle Weise zu verbergen und das Kind von seiner Geburt an ausser dem Kreise ihres gewöhnlichen Lebens zu halten. Gehören sie den unteren Klassen, Nähterinnen, Dienstmädchen, die von ihrer hände Arbeit leben, denen die Zeit das tägliche Brot ist, so sind diese schon um ihrer selbst und des Kindes willen gezwungen, dasselbe sofort in fremde hände zu geben, um nur möglichst schnell zum Erwerb wieder zurückkehren zu können.

Wir haben bereits erwähnt, dass eine grosse Anzahl von Frauen sich mit der Aufnahme und Haltung dieser Kinder beschäftigt. – Auch mit der Pflegemit der Aufziehung? –

Es gibt unstreitig unter diesen Frauen viele brave, rechtliche, die ihre Armut redlich mit den übernommenen Pfleglingen teilen, die nach besten Kräften und Wissen ihre Pflichten lösen. Aber auch die Beste unter ihnen ist noch immer keine Mutter, und führen wir die Sache auf die Grundidee zurück, so ist diese doch immer die Speculation: jene Frauen wollen und müssen sich und ihre Familien von diesen Pfleglingen ernähren. Was diesen entzogen wird, kommt ihnen zu Gute. Haben siewie meist der Fall, – noch Nebenbeschäftigungen, so können sie sich unmöglich so um die Kleinen kümmern, wie deren Wohlfahrt es verlangt; ist es nicht der Fall, so leben sie eben speciell nur von ihnen, und die Vergütigungen, die für den Unterhalt gezahlt werden – 3, ja bis 11/2 Taler monatlich, – sind spärlich genug, um schon für die Bedürfnisse des Kindes nicht hinzureichen. Kinder, für die über drei Taler gezahlt wird, werden schon als sogenannte "fette Kinder" betrachtet und den Inhaberinnen viel beneidet.

über den Trunkenen und den Kindern wacht ein Engel, dass sie zu keinem Schaden kommen! – so lautet das Sprüchwort und der Glauben des Volkes. Und in Wahrheit wachen die Engel des Herrn über der Kinderwelt mit besonderem Schutz, wie wäre es sonst möglich, dass auch nur der zehnte teil jener Kleinen, die der sorgfältigsten elterlichen Aufmerksamkeit geniessen, gross wüchse, wie viel mehr jener Armen, die von ihrer Geburt aus dem Zufall, ja der Feindseligkeit Preis gegeben sind.

Die Kinder sind die Lieblinge Gottes!

Doch die natürlichen gesetz, nach denen Zeit und Leben geregelt sind, haben ihren unveränderten Lauf. So ist denn die Zahl der Kinder auch, die aus Mangel an Pflege und Liebe in ihrer zartesten Jugend zu grund gehen, nach den statistischen Uebersichten der Todesfälle sehr bedeutend, wenn freilich auch die wahre Ursache nur selten zu Tage kommt. Die Behörde tut das Mögliche, strenge Instructionen schreiben den Haltefrauen vor, wie die armen Kleinen abzuwarten sind, welche und wie viel Nahrung sie zu erhalten haben. Die Aufsicht der Behörde selbst kann freilich nur eine geringe sein und hier kommt das segensreiche Wirken mildtätiger Vereine zu Hilfe, die sich aus menschenfreundlichen Frauen zu dem Zweck der Beaufsichtigung der Halte- und Pflegekinder gebildet haben.

Mit dem