Ansprüche an ihn hätte und rief:
Ich bitte Herrn von Zeisel heute die Suppe bei mir zu essen, um zwei, weil ich ausfahren muss! Jetzt nicht! Fort! Fort!
Der Bediente meldete aber noch den zweiten Besuch durch die überreichte Visitenkarte.
Herr Referendarius Dankmar Wildungen! sagte er.
Eine Karte gab den vollen und richtigen Namen.
Da sprang denn Egon freilich von seinem Sessel empor, stiess das Papier rasch in die Schublade des Schreibtisches und ging mit dem Rufe: Das ist etwas Anderes! O! Endlich! Endlich! ... freudig erregt beiden Angemeldeten entgegen.
Fünftes Capitel
Verständigungen
In diesen sechs Wochen hatte Dankmar Wildungen nur der gesetzlichen Einleitung seines grossen Unternehmens gelebt.
Die gewaltsame Untersuchung seiner wohnung erzeugte einen gerichtlichen Schriftwechsel, dessen Folge allerdings die Auslieferung der Papiere sein musste, die sich Dankmar erlaubt hatte, aus dem von ihm entdeckten Archive im Tempelhause von Angerode sich anzueignen. Doch gab er sie gern hin, nachdem er und Siegbert Tage und Nächte damit zugebracht hatten, Abschriften zu nehmen und diese gerichtlich beglaubigen zu lassen.
Die Angelegenheit wegen des Bildes konnte er nicht weiter verfolgen. Siegbert hütete sich wohl, ihm zu entdecken, dass er in der Rückwand desselben Schriften gesehen, die Bezug auf ihre eigenen Anverwandten hatten. Er fürchtete, das leicht erregte Gemüt des Bruders nur zu neuen Unternehmungen, deren Ende und Gefahr nicht abzusehen war, zu entflammen, und besprach sich mit Rudhard, dem die Verwickelung seiner ihm in dieser Sache noch kurz vorher möglich geschienenen Mission ausserordentlich schmerzhaft war, ein anderes Auskunftsmittel zu finden, das den Verdacht des Prinzen über die stattgefundene Unterschlagung ablenken sollte ... Denn darin waren sie einig, dass eine verwegene, böse Handlung hier im Spiele war, eine Intrigue, die sie Alle getäuscht hatte. Als Schlurck die Bilder ablieferte, wussten sie es mit Louis Armand's Beihülfe während der Krankheit des Prinzen dahin zu bringen, dass Egon, im Fall er das geheimnis der Öffnung des Medaillons entdeckte, sich nicht ganz getäuscht fühlen konnte. Alle diese Unternehmungen aber schwanden vor der Grösse der Aufgabe, die sich Dankmar dadurch stellte, dass er gleichsam dem staat und der am meisten bei der Johannitererbschaft beteiligten Kirche den Fehdehandschuh hinwarf und für die einzige freie Persönlichkeit einer Familie eine Überlieferung der Jahrhunderte in Anspruch nahm. Verjährt konnten seine Ansprüche nicht genannt werden. Denn der Staat hatte durch Proteste, die sich von Menschenalter zu Menschenalter wiederholten, diese Entscheidung als eine offene aufrecht erhalten. Er fand keine Narbe, sondern eine Wunde vor. Der Staat, von welchem wir reden, war einer von denen, die sich ohne Umwälzungen in einer ruhigen entwicklung allmäliger Vergrösserung und leidlich rechtlicher Begriffe gebildet hatten. Hier konnte ein Process vom siebzehnten Jahrhundert her noch unentschieden sein, wie Friedrich der Grosse im Jahre 1740 einen alten Process des Dreissigjährigen Krieges aufnahm und Schlesien eroberte. Da aber die Berechtigung des Streites zugestanden war und für die Commune immer nur der Titel des Besitzes gegolten hatte, so war die Mitbewerbung eines Dritten zwar ein unvorhergesehenes, aber völlig begründetes Ereigniss. Es kam nur darauf an, dass die Unparteilichkeit der Richter die Ansprüche der Familie Wildungen auf Grund jener Urkunden anerkannte.
Das aufsehen, das diese merkwürdige Wendung eines vom grossen Publikum bisher nur gleichgültig beobachteten Streites machte, war nicht gering. Einige nur in der Gesellschaft, nur in kleinem künstlerischem Kreise bisher genannte Namen kamen plötzlich in Aller Mund. Jedermann sprach von den beiden Söhnen einer armen Predigerwitwe in Angerode, die in der Lage waren, Besitzer eines, wie dies natürlich sogleich geschah, übertriebenen Vermögens zu werden. Man vergrösserte nicht nur die Summen, um die es sich handelte, sondern auch die Rechtsgründe, deren schlagende Triftigkeit doch erst zu erweisen war. Man nahm Partei, erst für das Wunderbare in dieser Sache an sich und gab Denen unbedingt Recht, denen das hier auf dem Spiele stehende Glück gleichsam aus den Wolken in den Schooss fiel. Bald aber zerteilte sich die erste günstige Meinung. Bedenken, Zweifel wurden laut und wo die gründliche Prüfung schwieg, stellte sich das verletzte Interesse ein. Besonders war es die städtische Kirche, die in Zorn und Eifer geriet. Hatte sie schon gefürchtet, in die Botmässigkeit des Staates zu kommen und der patriarchalischen Verwaltung ihrer Pfründen und Institute entkleidet zu werden, so hatte sie jetzt nicht nur das schöne, noch dazu zeitgemäss stutzbare Princip der "Selbstregierung" zu verlieren, sondern sah auch der völligen Einbusse ihrer reicheren Dotation entgegen, wenn die Häuser, die alten Grundgerechtsame und Zinse der St.-Johanniterverlassenschaft in die hände jener Familie kamen. Dem Zorne und Poltern der verletzten Interessen folgte, wie dies immer in solchem Falle zu geschehen pflegt, auch bald das Aufstellen scheinbar parteiloser und doch nur im Interesse der Parteien gemodelter Principien. Der Eine verlangte die Verjährung, der Andere räumte nur dem staat und nur ihm als Universalerben jedes verjährten Rechtes den Besitz ein. Freimütige Seelen und solche, die am Neuen und Seltenen Gefallen fanden, stellten dem staat und der Gemeinde die Persönlichkeit gegenüber und ihr ewiges unverjährliches Recht, fanden in dieser materiellen, handgreiflichen und nur mit Geld und Gut auszudrückenden Verhandlung eine höhere Symbolik und erklärten, diese durch zwei Jahrhunderte herrenlos gebliebene, nur dem Stärkeren anheim gefallene Hinterlassenschaft eines geistlichen Ritterordens wäre ja ein Bild der Verwirrung unserer Zeit überhaupt, die auch so das Unrecht und die Gewalt in den Alleinbesitz der grossen Verwaltung des Menschheitideales gebracht, überkommen hätte und sich jetzt entschliessen müsse, diesen Alleinbesitz an