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Dienste anzunehmen.

Hol Sie der Teufel! rief Hackert lachend, hieb wild auf den Gaul ein und klatschte mit der Peitsche so übermütig, dass es laut durch den stillen Wald widerhallte.

Dankmar schwieg. Er hatte einen Anmassenden züchtigen, einen Verdächtigen in die notwendigen Schranken zurückweisen wollen. Den ihm von Pelikanwirt geborgten Mantel über die Füsse schlagend, gab er sich nun mit ganzer Seele der Überlegung alles Dessen hin, was er anordnen wollte, um wieder zu seinem verlorenen Gute zu kommen. Dass ihm dieser Unfall begegnen konnte, mitten in dem Gedränge der Hoffnungen, die sich ihm an die Angeroder Entdekkung knüpften, erfüllte ihn fast mit Groll gegen die Launen des Geschicks. Er sah sich nicht etwa gestört in dem Genusse von Reichtümern, die ihm seine Entdeckung gewinnen konnte, er hatte diese Träume so entschieden abgelehnt, dass wir seinem ehrlichen Worte glauben dürfen ... es erfüllten ihn andere, uns noch dunkle Vorstellungen. Vielleicht begeisterte ihn nur der juristische Kampf um die Geltendmachung seiner Ansprüche. Vielleicht spornte ihn die Vorstellung: Du trittst jetzt mit einem verjährt scheinenden Rechte auf, weckst vergangene Misbräuche aus dem Moder der Schreibstuben, kämpfst gegen Besitztümer, die sich vielleicht in ihrer Begründung unendlich sicher dünken! Vielleicht verglich er die Zeit selbst mit seinem persönlichen Interesse. Dankmar war Jurist und Politiker. Sein Vater, ein denkender, ernster Beobachter, hatte früh in dieses Kindes Talenten die Fertigkeit der Rede, die schnelle Auffassung, den unverwüstlichen Trieb der Gerechtigkeit erkannt, und Dankmar, dem vielleicht ein anderer Beruf augenblicklich lieber gewesen wäre, musste sich doch später sagen, dass die Bestimmung des Vaters einer tiefen Beobachtung entsprungen und eine richtige war. Man rühmte allgemein seine juristischen Deductionen. Nur zur rein formelhaften Erfassung des Rechts konnte er sich nicht abtödten. Ein Unrecht verteidigen, das Recht suchen je nach der spielenden Beleuchtung scheinbarer Rechtssätze und zweideutiger Gesetzesstellen, war ihm auf die Länge unmöglich. Deshalb auch währte die Begründung einer festen Stellung für ihn länger als bei manchem geringern Talente. Er hatte schon seit fünf Jahren die Universität verlassen, alle Prüfungen bestanden, war vor den Gerichten, wie in der Gesellschaft wohlgekannt und seines Freimuts wegen gefürchtet, von der jüngern Frauenwelt, seines männlichen Äussern, fröhlichen Humors und seiner ritterlichen Galanterie wegen ebenso geschätzt wie sein sanfterer Bruder von der ältern Frauenwelt; aber zu einem ergiebigen Anhalt an Ämter und Würden hatte er es noch nicht gebracht. Nur hier und da flossen ihm zuweilen in Diäten die Mittel zu, die ihm erlaubten, seinen Anteil an dem hinterlassenen kleinen väterlichen Vermögen zum grössten Teile noch der Mutter anheimzustellen. Die Urkunden, die ihn vielleicht als den rechtmässigen Erben eines vermoderten Hugo von Wildungen erwiesen, verwandelten sich in seiner Phantasie keineswegs in die Millionen, von denen er dem Bruder gesprochen. Er wusste, dass der Staat in diesem Augenblicke Alles daransetzte, jene allerdings seit Jahrhunderten offene Erbschaftsfrage in seinem Interesse zu lösen und die städtischen Besitzungen dem Fiscus zu gewinnen. Ihn reizte nur die Teilnahme an diesem Kampfe. Er wollte dem feudalen staat zeigen, wie sich seine Anmassungen in den Angeln eines Erbrechts bewegten, das zuletzt jedem Andern ebenso gut zustattenkommen könne wie einem Fürsten. Er knüpfte an diesen Process nur seine Wissenschaft, seine Kunst und die auf ihr sich gründende Zukunft seines Berufs, für den er ebenso viel Ehrgeiz besass wie sein Bruder für die Malerkunst. Und nun sollten diese Träume an dem misgünstigsten Zufall, der einen einsamen auf der Landstrasse preisgegebenen Frachtwagen treffen konnte, scheitern? Er sah den Schrein erbrochen, die wertvollen Papiere zerstreut, zu gewöhnlichen Zwecken gedankenlos misbraucht, ja vielleicht gar in den Händen der beiden Parteien, denen vor allen der Besitz dieser uralten, glücklich aufgefundenen Verschreibungen zu entziehen war! Er verfiel in tiefes, unmutiges Sinnen.

Wenn Sie darüber nachdenken, fing Hackert jetzt, der sich in sein Schicksal ergab, von selbst an, wie Sie zu Ihrem Verluste wiederkommen können, so rechnen Sie dabei nur nicht auf die hohenberger Justiz. Mit der sieht's nicht zum besten aus.

Dankmar bemerkte:

Sind Sie in Hohenberg bekannt?

Bekannt eben nicht, antwortete Hackert; schlechte Justiz merkt man nie so gut in der Nähe wie in der Ferne. Den dortigen Patrimonialrichter kenne ich aber. Er war oft in der Residenz. Er soll nun in die ordentlichen Gerichte aufgenommen werden, und handelt noch mit der Regierung über seinen künftigen Titel. Fürstlich hohenbergischer Justizdirector hiess er und möchte den langen Schwanz nicht gern aufgeben, wenigstens seine Frau nicht, wenn auch die Stellung draufgehen wird.

Wir treffen also ein Patrimonialgericht? sagte Dankmar. Das ist mir für unsern Fall erwünscht. Es geht da mit einem Processe kurz und bündig zu.

Ja, ja, antwortete Hackert, die Hohenberger haben gleich ihren Turm, drei Klafter tief, bei der Hand. Der Turm ist Inquisitoriat, Spinn-, Zuchtaus, Festung, Alles in einem Loche. Nach den allgemeinen vaterländischen Zuchtäusern schicken nämlich die Patrimonialrichter nicht gern, das wissen Sie wohl? Da müssten sie ja ans nächste Landesgericht referiren, das gibt Schreiberei, Untersuchung; da werden von oben her Nasen über schlechte Proceduren ausgeteilt, und so kann Einer einen Mord anstiften, stehlen, einbrechen, falsch schwören und so lustig fort; der Herr Justizdirector findet immer soviel mildernde Umstände, dass der Mörder mit einem halben Jahre Localhaft davonkommt und die Regierungsjustiz nicht genirt wird. Ein halbes Jahr, länger darf der Fürst von Hohenberg Keinen strafen, sonst muss der Spectakel gleich an