und für die Wiedereroberung des heiligen Grabes zu fechten. Sie gewannen dabei kostbare Schätze, die jedoch nicht ihnen, sondern dem Orden gehörten. So hatte Hugo von Wildungen dem in einen Johanniterhof verwandelten Tempelhause von Angerode die uneigennützigsten Dienste geleistet, als die Reformation sich im Harz ausbreitete, die Klöster entvölkerte und auch die Ritterorden auflösend ergriff. Noch wurde im Schoosse des erschütterten Ordens die Partei, die am Papste festielt, von dem katolischen Fanatiker Heinrich von Braunschweig geschützt. Noch fielen die Anhänger der Reformation am fuss des Harzes auf dem Blutgerüst oder schmachteten in Heinrich's und Georg's von Sachsen tiefsten Kerkern. Aber der Geist der Zeit unterstützte alles Das nicht mehr, was nur noch durch die Schärfe des Schwertes behauptet werden konnte. Auch der Johanniterhof von Angerode rüstete sich zum protestantischen Glauben überzugehen, und wandte bereits den Ertrag seiner Reichtümer dem zum Orden gehörenden Adel als in seiner Familie erbliche Besitztümer zu. Dagegen trat jedoch Hugo von Wildungen auf, er, der einzige, der katolisch blieb, er, der es noch da zu bleiben wagte, als auf Heinrich und Georg Regenten folgten, die der Reformation huldigten. Nach der Schlacht von Mühlberg, als die deutschen Fürsten in Halle vor Karl dem Fünften knieeten und er ihnen zur Beruhigung zurief: "Nicht Kopf abe!" bestätigte der Kaiser feierlich den St.-Johannesritter Hugo von Wildungen als Comtur und alleinigen Vertreter der Rechte des katolisch gebliebenen Johanniterhofes von Angerode. Mit dem Heere des Kaisers aber zog auch seine Macht ab. Die abtrünnigen Ritter liessen sich von einem Papier aus ihrem Raube nicht verdrängen und Hugo von Wildungen musste weichen. Um ihm aber, den Alle achteten, einen Beweis der Verehrung zu geben, um ferner das Beispiel zu beschönigen, das sie selbst von eigenmächtiger Habsucht durch Aneignung der Güter des alten Tempelhofes gaben, setzten die übergetretenen Ritter ihrem katolischen Meister, der erst nach Baiern, dann nach Rom und Malta auswanderte, die letzten Häuser und Liegenschaften des Ordens aus, die sie noch in grossen Städten, unter Anderm auch in der jetzigen Landeshauptstadt, besassen. Die förmlich darüber aufgesetzte Urkunde schickte jedoch Hugo aus Venedig zurück, weil er erklärte, es einem Fluche gleichachten zu müssen, vom Gute des Ordens für sich zu stehlen, wie es die andern ketzerischen Ritter getan hätten. Bis soweit reichte, wie du ja selber weisst, die Tradition unserer Familie .....
Siegbert bestätigte Dies und sagte:
Wie oft mögen unsere später auch zum Protestantismus übergegangenen, verarmten und durch sich selbst entadelten Ahnen beklagt haben, dass ihrer Familie ein so starrköpfiger Charakter angehörte, der diese wichtige Urkunde zurückschicken konnte! Und wenn sie sich auch fände, sie würde uns jetzt nichts mehr helfen.
Diese schwerlich, sagte Dankmar. Die Erben des vierblätterigen Kreuzes würden immer sagen ...
Des vierblätterigen Kreuzes? fiel Siegbert befremdet ein.
Das Kreuz in seinen vier Enden, sagte Dankmar zum staunenden Bruder, mit dem dreiblätterigen Kleeblatt blieb das katolische Symbol. Die protestantischen Johanniter jener Gegend jedoch – abweichend vom gewöhnlichen Johanniterkreuze – behielten das Kreuz, setzten aber in seine Enden statt drei vier Rundungen, die das vierblätterige Kleeblatt bezeichneten. Dieser Zwiespalt währte bis zum Dreissigjährigen Krieg, wo die Ordensbekenner ausstarben und die noch vorhandenen, nicht verteilten Güter des Ordens den aufgesparten und seinen Angehörigen vorbehaltenen Anteil Hugo's von Wildungen Dem liessen, der die Macht hatte, sie zu nehmen. Merkwürdig, dass die Häuser und Besitzungen, die die Urkunde von 1556 an Hugo von Wildungen abtrat, bis 1636 in seinem Namen und zu seinen Gunsten verwaltet wurden. Schon damals erhob sich ein Process, der in Wien geführt wurde. Der Papst hatte eine Bulle ausgestellt, der zufolge alle geistlichen Ritterhöfe protestantischer land ausnahmsweise nun wirklich Eigentum, aber nur derjenigen Ritter werden sollten, die dem katolischen Glauben treugeblieben wären. Man hatte in Rom gehofft, auf diese Art durch das Privatrecht und dessen locale Gel-tendmachung sich einen festen Fuss in den ketzerischen Landen zu erhalten. Darauf hin hatte Hugo von Wildungen später nicht nur seinen ihm an der grossen Teilung freiwillig zugestandenen Anteil, sondern den ganzen Vollbesitz des Ritterhofes Angerode erb- und eigentümlich für sich und seine Angehörigen verlangt. Der wahre Grund war der Rückhaltsgedanke, das Eigentum bei dem Orden nur solange aufzuheben, bis ihm gelegenheit geboten würde, sich in Zukunft wieder zu sammeln. Lieber hob man in Rom einstweilen ein kanonisches Gelübde auf, als dass man dem Protestantismus so reiche Mittel, sich zu kräftigen, freiwillig überlassen hätte. Wie viel Feindschaft auch zwischen der Priesterschaft und den geistlichen Ritterorden waltete, in den äussersten fragen trat die Eine schützend für die Andern ein. Wie oft dachte' ich nun: Wenn jetzt eine Cession, eine Abtretung der Eigentumsrechte an seine Familie von der Hand des Ritters Hugo existirte, wenn man ein Testament finden könnte, das auswiese, der fanatische Ritter hätte nicht der Kirche, sondern den Seinigen überlassen, was er, wenn auch nur für seinen teil, vom Vermögen des Tempelhofes beanspruchen durfte! Wären solche Urkunden da, so liesse sich darauf hin ein juristischer Feldzug eröffnen, der ...
Dankmar! unterbrach Siegbert den Bruder. Welche Träume! Welche Phantasieen! Soviel lernt' ich schon von dir, dass es in dem Rechtsleben Verjährungsfristen gibt, wo keine Klage über eine stehengebliebene Schuld mehr angenommen wird.
Wie aber, lieber Bruder, sagte Dankmar sicher und bedeutsam lächelnd, wenn in dieser Angelegenheit, wie im Wallenstein'schen und andern