alten Götter.
Der Mann, der uns zu Christen machen sollte, er machte uns zu Heiden. Ich werde ihm das nie vergessen. Dankbar will ich seiner gedenken. Herrn von Schnapphahnski erwartete in Rom der beste Empfang. Frau Venus protegierte ihn herrlich, und zum Lohn für seine Sünden schmückte man seine Brust mit einem der höchsten Orden der Christenheit.
XX
Die Politik
Von Rom kehrte unser Ritter zurück nach Berlin. Er trat jetzt bei weitem anders auf als früher, denn die Herzogin hatte ja alle Schwierigkeiten seines Daseins aus dem Wege geräumt. Herr von Schnapphahnski konnte sich nicht nur wieder auf der Strasse sehen lassen, nein, er hatte auch wieder Zutritt zu den besten Kreisen, und allerhöchsten Ortes stand er von neuem sehr gut angeschrieben. Zu allen diesen Errungenschaften kam jetzt noch die Huld des Papstes und der Nimbus, die ihm die ganze italienische Reise verlieh – in der Tat, es gab nicht leicht einen Menschen, der in so kurzer Zeit mehr auf den Strumpf gekommen wäre als unser Ritter.
Alles drängte sich an ihn heran, um ihn zu protegieren und um von ihm protegiert zu werden. So machte man Schnapphahnski z.B. zum Direktor eines grossen industriellen Unternehmens, eine Stellung, die er dadurch geschickt zu seinem Vorteile zu benutzen wusste, dass er die ganze Anlage auf den Namen einer der höchstgestellten Personen des Landes taufen liess und sich natürlich dadurch die besondere Gunst derselben sicherte. Vor allen andern war es aber stets die Herzogin, die unserm Ritter getreu blieb. Sie konnte nicht mehr ohne ihn leben. Ging er von seinen Gütern nach Berlin, so folgte sie ihm; reiste sie nach Berlin, so musste er ihr folgen. Schnapphahnski beutete diese anhänglichkeit ganz in seinem Interesse aus. Wenn die Herzogin nämlich ihren Liebling einlud, so weigerte er sich gewöhnlich, ihrem Rufe zu folgen, unter dem Vorgeben: seine Vermögensverhältnisse zwängen ihn, den Luxus, den er als Er (!) in Berlin machen müsse, zu vermeiden und auf dem land zu bleiben. Dies Argument konnte dann stets nur auf eine Weise aus dem Wege geräumt werden, nämlich durch bare Zahlung. Regelmässig schickte ihm die Herzogin für eine vierwöchentliche Reise nach Berlin 20000 Taler; allermindestens 10000 Taler.
Die Herzogin war reich genug, um allen ihren wie allen Launen ihres Ritters genügen zu können. Denn, wie wir früher schon erzählten, hatte sie nicht nur, mit Ausnahme von 80000 Francs Revenue, welche an die Gemahlin des Grafen C., die vermeintliche Tochter des alten T., gingen, das ganze Vermögen jenes berüchtigten französischen Diplomaten geerbt, sondern auch noch seit 1839 den Besitz der sämtlichen Güter ihrer ältern Schwester angetreten.
Diese ihre älteste Schwester, welche wir schon früher als die Erfinderin der berühmten schwarzen Haartinktur erwähnten, war nämlich plötzlich gestorben. Ob sie, wie die alte Mars, eben an der Tinktur starb: haben wir nie ergründen können. Die Mars, die viele Jahre lang an unsäglichen Kopfschmerzen litt, soll nämlich dadurch zugrunde gegangen sein, dass die Tinktur allmählich durch die Poren in das Innere des Körpers drang und diesen langsam vergiftete.
Genug, die alte Herzogin starb, und ihr Tod erregte grosse Sensation, da man die Herzogin allgemein für unsterblich hielt.
Es ist nicht zu verwundern, wenn die englische Aristokratie bei ihrer gesunden, vernünftigen Lebensweise in den meisten Fällen ein wahrhaft alttestamentliches Alter erreicht; wenn aber der lasterhaftere französische oder deutsche Adel sich bis in die achtzig oder neunzig versteigt, so heisst dies wirklich, dem lieben Gotte einen Streich spielen.
Die Herzogin hatte sich, wie gesagt, den Tod länger vom Halse zu halten gewusst, als dies die kühnsten Sterndeuter für möglich hielten. Ein fünfzigjähriges Geniessen, im weitesten Sinne des Wortes, hatte vergeblich an ihrem schönen Körper gerüttelt. Vom Jahre 1800 bis 1819 zu drei verschiedenen Malen vermählt, wiegte sie nicht nur nebenbei die glänzendsten Persönlichkeiten der damaligen Zeit – darunter auch den damals jugendlich reizenden, jetzt gefallenen Fürsten M. – auf ihrem Schosse: nein, sie wusste auch noch bis in die dreissiger Jahre hinein eine solche Virtuosität zu behaupten, dass ihr endlicher Tod in der Tat durchaus unvermutet kam und als sonderbares Faktum in der galanten Welt betrauert wurde.
Einmal mit ihren irdischen Resten unter der Erde, verfielen ihre irdischen Besitzungen über der Erde den hinterlassenen tiefbetrübten Schwestern, und zwar in der Weise, dass die zweite und die dritte Schwester auf jene Besitzungen als auf das Majorat des schon längst verstorbenen Vaters, des Herzogs von K., noch vor der jüngsten Tochter, der von uns so genau geschilderten Herzogin von S., Anspruch machen konnten.
Die zweite Schwester, die Herzogin von H., und die dritte, die Herzogin von A., lebten aber in zu wenig vorteilhaften Umständen, als dass sie den Besitz des verschuldeten Majorats hätten antreten können, und verkauften ihre Ansprüche daher an die jüngste Schwester, an unsere Herzogin von S., eine Abtretung, die gehörigen Ortes bestätigt wurde und durch ihre eigentümlich mittelalterliche Form seinerzeit viel Furore in der juristischen Welt machte.
Die Freundin unseres Ritters, nachdem sie so alle Güter der Familie ihren sonstigen Besitzungen hinzugefügt hatte, richtete sich dann in S. eine Art von Hofstaat ein, die Crême der Aristokratie um sich versammelnd und abwechselnd da und in Berlin lebend, im besten Einverständnis mit einem Herrn und einer Dame, deren hohe Stellung es uns verbietet, mehr Worte über dieses Verhältnis fallen zu lassen.
Die Erlebnisse unsres