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vor wenig Wochen in den östlichen Provinzen angestellt war, während die Frau lange Zeit am Rheine lebte. Heute haben sich nun die Langgetrennten gefunden und der Beamte konnte der tiefen Erschütterung nicht Herr werden, in der er sich befand. Das Mädchen, das er in behaglichen Verhältnissen, jung und frisch verlassen, hatte er als bleiche, verkümmerte Frau unter den Händen fremder Menschen wiedergesehen; erliegend unter der Last häuslichen Unglücks, geschmäht von einem mann, der ihr das Leben zur Hölle gemacht hat. Um Gottes willen, rief er einmal über das andere, wie stellen wir es an, die Unglückliche frei zu machen! – Ich schlug ihm vor, ich wolle selbst mit jenem mann sprechen, ich wolle ihn überreden, in die Scheidung zu willigen. Der Beamte nahm den Vorschlag an, erklärte, dem mann eine nicht unbedeutende Summe zahlen zu wollen, wenn er darauf eingehe, und wollte selbst zu der Frau eilen, sie davon zu benachrichtigen. Das widerriet ich ihm jedoch entschieden, er darf sie nicht eher wiedersehen, bis die Angelegenheit beendet sein wird. Er ist das ihrer Ehre und sich selber schuldig. Ich bat Teophil, statt seiner zu ihr zu gehen und sie von den Vorgängen zu unterrichten, während ich in das Gastaus fuhr, wo ihr Mann sich gewöhnlich aufhält, und diesem die nötigen Vorstellungen machte; denn der Beamte beschwor mich, es gleich zu tun, er könne sonst nicht Ruhe finden. Wie mir scheint, wird die Sache sich für den Augenblick hinhalten, und man muss sehen, wie sie enden wird.

Nun, Ihr Beamter wird doch natürlich seine frühere Geliebte heiraten, rief Eva.

Daran zweifle ich, obgleich er unverheiratet ist, meinte der Präsident. Wenigstens lässt mich keine seiner Aeusserungen darauf schliessen, dass er diese Absicht habe. Er hat das Mädchen einst geliebt, es geht ihm nahe, die Frau jetzt unglücklich, mishandelt zu wissen, er will sie zu retten suchen, das ist ein sehr natürliches Gefühl. Ob er sie noch liebt? ob sie ihm noch zur Frau begehrenswert scheint, da ein langes Leben zwischen jener Zeit und ihrem Wiedersehen liegt, das wird die Zukunft lehren. Einstweilen wollte ich die Damen bitten, ob sie der Frau, die augenblicklich, wie mir Teophil sagt, in Not ist, nicht Arbeit und Erwerb zu schaffen wüssten? Mein Beamter wollte auch hier aushelfen, aber auch davon habe ich abgeraten. Es könnte zu Misdeutungen Anlass geben, und warum soll man Jemand zur Annahme von Wohltaten zwingen, dem man die Mittel geben kann, sich selbst zu helfen? Kauft daher Leinwand und andere Stoffe, Ihr Frauen, und gebt der armen person Arbeit und Verdienst, mehr ist für jetzt nicht nötig.

Eva und Terese, die, wie Alfred, mit Anteil zugehört hatten, erklärten sich sofort zu jedem Beistand gern bereit und Terese fragte: Wenn nun der Mann auch in die Scheidung willigt, so steht der Trennung doch kein Hinderniss im Wege und die Frau wird frei?

Nach den bisherigen Gesetzen, sagte Teophil, würde dann die Scheidung keine grosse Schwierigkeiten verursachen, da die Frau gewiss keine Unterstützung von dem mann verlangt, und sich und die Töchter wie bisher ernähren würde. Nach dem beabsichtigten Gesetz dürfte es aber noch vielen Zweifeln unterworfen sein, ob man diese Ehe überhaupt trennen würde?

Aber was geht das den Staat an, ob zwei Menschen, die sich nicht mögen, miteinander leben oder von einander gehen? fragte Eva. Da der Staat jene Frau nicht gefragt hat, ob sie ihren Mann auch möge, als die Eltern sie zu einer Heirat gegen ihre Neigung zwangen, so hat er doch auch jetzt gewiss nichts danach zu fragen, wenn sie den aufgedrungenen Mann nicht mag und sich von ihm trennt.

Die Ehe und das Familienleben sind die Grundlage eines Staates und er hat deshalb die Pflicht, sie zu schützen, sagte Teophil.

Was heisst das, die Ehen schützen, wenn man eine Frau so unglücklich werden lässt, als die, von der Sie eben berichtet haben? Die Frauen sollte man beschützen, sie sollte man fragen, wenn man neue gesetz über die Ehe entwirft, rief Eva, und nicht gesetz geben, die einer Unglücklichen befehlen, das harte Joch zu tragen, wenn es ihr zu schwer wird. Es ist schlimm genug, dass Eltern und Verhältnisse ein Mädchen zwingen können, sich gegen ihren Wunsch zu verheiraten; der Staat braucht nicht die Ungerechtigkeit hinzuzufügen, dass er verlangt, man solle verheiratet bleiben mit einem mann, den man nicht liebt, nicht achtet, den die Frau hassen muss, wenn er sie gegen ihren Willen zu fesseln begehrt.

Sie machen in Ihrer Entrüstung unbefangen einen teil der Bemerkungen, die von allen Seiten gegen das neue Gesetz eingewendet werden, das auch mir nicht wohlbedacht erscheint, besonders weil es den Ehebruch bestrafen will, auch ohne dass der gekränkte teil klagbar dagegen wird, sagte der Präsident. Die Ehe ist ein bürgerliches Institut und ein geistiges Band. Jede dieser Richtungen hat ihre besonderen Rechte. In Frankreich trennt man sie scharf, indem man erst die bürgerliche Ehe vor dem Maire abschliesst, die geistige Ehe darauf von dem Priester segnen lässt. Die bürgerliche Ehe, als Staatsinstitut, als die schönste, vollendetste Form menschlicher Vereinigung, zu schirmen und aufrecht zu erhalten, ist Pflicht des Staates, denn mit Aufhebung unserer jetzt bestehenden Ehesitten zerfällt die bürgerliche Gesellschaft in ein wüstes Chaos. Die Trennung dieser Ehe gehört