Hexen an ihnen haben, wenn sie der Geist Asiendens überwunden hat." –
Als Dn. Syndicus nunmehr mit seiner Defension fertig war, war mein Töchterlein so erfreut darüber, dass sie ihm wollte die Hand küssen; allein er riss seine Hand zurücke, und pustete dreimal darüber, so dass wir leichtlich vermuten kunnten, es wäre ihme mit solcher Defension annoch selbsten kein Ernst. Brach auch alsobald mürrisch auf, nachdem er sie dem Schutz des Höchsten empfohlen, und bat mich, meinen Abschied kurz zu machen, da er heute noch wieder nach haus wölle, was ich denn auch leider tun musste.
Fussnoten
1 Apostelgeschichte 12, 7. 2 Angriff. 3 Auf der Folter. 4 Nahm Abschied. 5 Der berühmte Hexenhammer Innocentius VIII. welcher 1489 erschien und das bei den Hexenprozessen zu beobachtende Verfahren vorschrieb. 6 Die Originalworte des Hexenhammers Tom. I. quaest. 18. lauten auf die Frage cur maleficae non ditentur: ut juxta complacentiam daemonis in contumeliam creatoris, quantum possibile est, pro vilissimo pretio emantur, et secundo, ne in divitiis notentur. 7 natürliches Wunder. 8 plattdeutsch: für mittelmässig.
Capitel 23.
Wie mein arm Töchterlein soll mit der peinlichen
Frag beleget werden.
Als nunmehr Akta an Ein lobsam Hofgericht verschicket worden, währete es wohl an die 14 Tagebevorab Antwort kam. Und war Se. Gestrengen der amtshauptmann sonderlich freundlich gegen mich, erlaubte auch, da das Gericht wieder heimbgekehret, dass ich mein Töchterlein so oft sehen kunnte, als ich begehrete, wannenhero ich den grössten teil des Tages umb sie war. Und, wenn dem Büttel die Zeit zu lange währete, dass er auf mich passen musste gab ich ihm ein Trinkgeld, und liess mich von ihm mit meim Kind einschliessen. Auch war der barmherzige Gott uns gnädig, dass wir oft und gerne beten mugten. Denn wir hatten wieder eine steife Hoffnung und vermeineten, dass das Creuz, so wir gesehen, nun bald wäre fürübergezogen und der grimmige Wulf schon seinen Lohn bekommen würde, wenn ein lobsam Gericht Acta einsähe, und an die fürtreffliche Defension gelangete, so Dn. Syndicus vor mein Kind gefabriciret. darum fing ich auch wieder an aufzuheitern, zumalen als ich sah, dass meinem Töchterlein die Wangen sich gar lieblich röteten. Doch am Donnerstag den 25sten mensis Augusti umb Mittag fuhr Ein ehrsam Gericht abereins auf den Schlosshof, als ich mit meim Kind nach meiner Weis' wieder im Gefängnüss sass und die alte Ilse uns die Kost brachte, so aber für Tränen uns die Nachricht nicht geben kunnte. Aber der lange Büttel schaute lachend zur Türen herein und rief: "ho ho, nu sind se da, nu wadd dat Ketteln wohl los gahn1" worüber mein arm Kind sich schudderte2 doch mehr über den Kerl denn über die Botschaft. Selbiger war auch kaum fortgangen, als er schon wieder kam, umb ihr die Ketten abzunehmen und sie abzuhohlen. Folgete ihr also in das Gerichtszimmer, wo Dn. Consul die Sentenz Eines lobsamen Gerichtes fürlas, dass sie über die gefassten Artikul noch einmal in Güte sölle gefraget werden, und bliebe sie verstockt, wäre sie der peinlichen scharfen Frag zu unterwerfen, denn die beigebrachte Defension haue nicht aus, besonderen es wären, indicia legitima praegnantia et sufficientia ad torturam ipsam3 fürhanden als: 1) mala fama4 2) maleficium, publice commissum5 3) apparitio Daemonis in monte6 wobei Ein Hochlobsam Hofgericht an die 20 Autores citiret, wovon wir aber wenig behalten. Als Dn. Consul solches meinem Töchterlein fürgelesen, hub er wiederumb an, sie mit vielen Worten zu vermahnen, dass sie müge in Güte bekennen, denn die Wahrheit käme jetzunder doch an den Tag.
Hierauf gab sie standhaft zur Antwort: dass sie nach der Defension Dn. Syndici zwar ein besser Urtel gehoffet; allein, da es Gott gefiele, sie annoch härter zu prüfen, beföhle sie sich ganz in seine gnädige Hand und könne sie nicht anders bekennen, denn sie vorher getan, dass sie nämblich unschuldig sei und böse Menschen sie in dies Elend geführt. Hierauf winkete Dn. Consul dem Büttel, welcher aus der andern Stuben Pastorem Benzensem7 in seinem Chorrock hereinliess, so von dem Gericht bestellet war, umb sie noch besser aus Gottes Wort zu vermahnen. Selbiger tät einen grossen Seufzer und sprach: "Maria, Maria, wie muss ich dich wiedersehen!" worauf sie anhub gar heftig zu weinen, und ihre Unschuld abermals zu beteuern. Aber er kehrete sich nicht an ihren Jammer, besonderen nachdem er sie hatte das "Vaterunser, Aller Augen und Gott der Vaterwohn uns bei" beten lassen, hub er an ihr den Gräuel fürzustellen, den der lebendige Gott an allen Zauberern hätte, angesehen ihnen nicht nur im alten Testamente die Strafe des Feuers wäre zuerkannt worden, sondern auch der heilige Geist im N. Testament ausdrücklich sage, Gall. am fünften: dass die Zauberer nimmer würden das Reich Gottes erben, sondern ihr teil würde sein in dem Pfuhl, der mit Feuer und Schwefel brennet, welches ist der andere Tod Apocal. 21. Sie möge also nicht trotziglich sein, noch dem Gericht die Schuld geben, wenn sie also geplaget würde, denn das Alles geschähe aus christlicher Liebe und umb ihre arme Seele zu retten. So müge sie denn umb Gottes und ihrer Seeligkeit willen nicht länger ihre Busse verschieben, ihren Leib martern lassen, und ihre arme Seele dem leidigen Satan übergeben, welcher ihr doch nicht in der Höllen halten würde