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hof von Paris zur letzten Prüfung vorgelegt werden kann. Wir wollen, indem wir diese ernste und heilige Pflicht auszuüben uns berufen finden, uns alle ermahnen, unsere Seele von dem Vorurteile frei zu erhalten, welches gehäufte Wahrscheinlichkeiten gegen den Angeklagten erzeugen könnten, damit wir geneigt bleiben, die mögliche Rechtfertigung mit eben der Treue und Sorgfalt zu verfolgen, als wir gefasst sein müssen, die Vergehung zu finden und zu bestrafen."

Jetzt erfolgte eine ruhige und klare Erzählung der Tatsache, in wie weit sie den Richtern vertraut sein konnte. Wir übergehen sie um so eher, da wir nicht gesonnen sind, unsere Mitteilungen in den geschlossenen Formen einer gerichtlichen Verhandlung zu machen. Indem wir auf die Erinnerungen des selbst mit Durchlebten den Leser verweisen, werden wir die daraus entstehenden Ansichten nur in der Weise mitteilen, wie sie zur vollständigen Teilnahme des Folgenden verhelfen wird.

Unbezweifelt lag in den wohlgesammelten und geordneten Anschuldigungen eine auffallende Wahrscheinlichkeit für den bezeichneten Täter; selbst der Unbefangenste, Wohlwollendste konnte dies nicht in Abrede stellen. Der Kammerdiener des Marquis erzählte das erlauschte Gespräch, in welchem Reginald durch die dringendsten Bitten den jungen Grafen zu der Reise nach Ste. Roche bewogen hatte. Der hier sich anknüpfende Verdacht ward besonders dadurch gestützt, dass Reginald die Geheimhaltung dieses Schrittes verlangt und die Furcht ausgesprochen hatte, dass man sie sonst daran verhindern werde. Die Reise selbst sei nun mit einem Ungestüme und einer Uebereilung vorgeschritten, die selbst die ungern nur zeugenden Domestiken der beiden jungen Leute nicht läugnen konnten; ja, die, nach ihren Aussagen, hauptsächlich dem Angeklagten zur Last fiel. Dieser Verdachtgrund ward durch den Prior des Klosters Tabor, wie durch dessen Mönche verstärkt. Durch ihn erfuhr man Reginald's Anwesenheit im Kloster, am Tage vorher; durch ihn die lange, von Seiten Reginald's, mit heftigen Ausbrüchen endende Unterredung mit der alten Bewohnerin des Schlosses Ste. Roche, welche der Prior, als das Haus Crecy aus unbekannten Gründen bitter hassend, bezeichnete. Weiter ward der Ungestüm erzählt, mit dem Reginald bei dem heftigsten Gewitter und dem nahenden Abende, dennoch die Fortsetzung der Reise betrieben hatte; und selbst der Wegweiser musste diese Anschuldigungen fortsetzen, da er seine Abmahnungen erwähnte, und wie der Angeklagte dessen ungeachtet den anderen jungen Herrn sich nachgezogen hatte, um das Schloss zu erreichen.

Vor Allem freilich erhielt nun die Aussage des Marquis de Souvré, deren Inhalt uns hinlänglich bekannt ist, die Wichtigkeit, alle bereits vorhandenen Verdachtgründe in einen Zusammenhang zu bringen, der dem Angeschuldigten fast keine Ausflucht gestattete und ein Eingeständniss erwarten liess, dass in den Tatsachen schon klar entalten schien.

Als alle Einzelheiten verhandelt waren, kam der, von allen Anwesenden mit Spannung und den verschiedensten Empfindungen erwartete Moment, der den Angeklagten zu seiner Verteidigung oder seinem Eingeständnisse aufforderte.

Mit Ruhe und Sammlung hatte der junge Mann, ohne durch Worte oder Bewegung eine Unterbrechung auch nur anzudeuten, dieser langen und schrecklichen Vorbereitung beigewohnt. Was in ihm vorging, blieb auch den ihn näher kennenden Freunden unergründlich. Der Schmerz, der mit dem verräterischen Wechsel der Farbe sein Gepräge so verständlich in seinen Zügen ausgedrückt hatte, war doch entfernt von Verzweiflung oder Gewissensangst. Herr von Mauville, der erfahrene Rat eines so würdigen Gerichtes, als der Kriminal-Hof von Paris, hätte doch, trotz aller Beweisgründe, die er sich bemühen musste darzulegen, schwören mögen: der Jüngling sei der absichtliche Täter nicht. Und da er fand, dass die Züge des Angeklagten weder Schrecken, noch Unruhe zeigten, fürchtete er, der Jüngling übersehe die Grösse der Gefahr und werde dadurch vielleicht weniger sorgsam sein, zu seiner Verteidigung die ihn noch möglicherweise entschuldigenden Umstände zu sammeln. Er erhob sich demnach und leitete seine Aufforderung zur Verteidigung an den Jüngling auf eine Weise ein, die seine Achtsamkeit wecken sollte.

"Obwol sich aus den eben beendigten Angaben der vorhandenen Zeugen eine traurige Wahrscheinlichkeit entwickelt hat, die das Attentat mit Ihnen, mein Herr, in einen kaum zu trennenden Zusammenhang bringt, muss ich Sie doch darauf aufmerksam machen, wie viel hierbei dennoch im Dunkeln bleibt, was in demselben Maasse die Wahrscheinlichkeit zu widerlegen scheint und Widersprüche erzeugt, die wir geneigt sein werden, zu Ihren Gunsten erklärt zu sehen. Sie werden, indem wir Sie auffordern, Ihre Erklärungen abzugeben, die Wichtigkeit derselben nicht übersehen und sich mit Besonnenheit sammeln; da, trotz Ihrer Jugend, die Ueberweisung eines solchen Verbrechens nur mit dem tod bestraft werden dürfte. So sehr ich nun bemüht war, den vorhandenen Akten meine Aufmerksamkeit zu widmen, ist es mir doch nicht gelungen, eine Hauptsache heraus zu finden: nämlich die Veranlassungdie notwendigkeit einer solchen Handlung. Ihr verhältnis zum Grafen Ludwig war von Jugend auf das der zärtlichsten Freundschaft; Ihre Diener beschwören, dass Ihre gemeinschaftlichen Reisen die innigste Einigkeit verschönte. Sie waren überall die Stütze des schwächeren Grafen. – Dies verhältnis hat sich bis in die Mauern von Ste. Roche erstreckt; auch hier verschafften Sie dem Freunde erst Ruhe und Bequemlichkeit; und das Pistol, was man nachher in Ihrer Hand fand, hatten Sie nach Aussage der Diener ergriffen, den schlafenden Freund zu bewachen. Ausserdem waren Ihre bürgerlichen Verhältnisse ausser aller Berührung mit denen des Grafen Ludwig; Sie besassen ein unabhängiges Vermögen und konnten durch den Tod des Grafen keinen Vorteil erreichen, da Sie in keinem verwandtschaftlichen Grade mit einander standen. Wo alsoda Liebe und Eintracht bis zum letzten Augenblicke erwiesen sind, wo bleibt die Veranlassung zu einem so