alten Sachen auf den Brettern der Sammlung an den Wänden ringsherum in Ordnung gestellt, zu sehen, dass ihm aber die beständigen Angriffe auf das Schwert Caroli Magni verdriesslich seien, und dass er deshalb auch mit dem Topfe seinen Willen behalten wolle.
Kleinlauten Tons versetzte hierauf der Sammler nach einer Pause, dass Irren menschlich wäre, dass die Waffen des Mittelalters sich nach den Zeitaltern oft nicht genau unterscheiden liessen, dass er auf diese Überbleibsel sich weniger, als auf Römersachen verstände, und dass allerdings manches an dem Schwerte auf ein höheres, über die Soester Fehde hinausreichendes Alter zu deuten schiene. Vorauf der Hofschultze entgegnete, dass ihm dergleichen allgemeine Redensarten nichts frommen könnten, dass er den Zwist und den Zweifel an seinem Schwerte ein für allemal abgetan wissen wollte, und dass es nur ein Mittel gäbe, in den Besitz des alten Topfes zu kommen, nämlich, wenn der Herr Schmitz auf der Stelle eine Schrift von sich gäbe, worin das im Oberhofe, aufbewahrte Schwert förmlich für das wahre Schwert Caroli Magni anerkannt würde.
Nach dieser Eröffnung hatte der Altertümler freilich einen harten Kampf zwischen seinem antiquarischen Gewissen und seiner antiquarischen Begierde zu kämpfen. Er warf die Lippe auf und trommelte mit den Fingern auf der Stelle umher, wo er den Knochen vom Teutoburger Schlachtfelde stecken hatte. Sichtlich war sein Bestreben, über die Anmahnungen des ihn zur Unwahrheit verlockenden Gelustes Herr zu werden. Endlich aber erhielt dennoch die leidenschaft, wie dieses immer zu geschehen pflegt, die Oberhand. Hastig forderte er Feder und Papier und stellte mit fliegender Eile, zuweilen seitwärts nach der Amphora schielend, ein unumwundenes Bekenntnis aus, dass er nach oftmaliger Besichtigung des Schwertes im Oberhofe solches für das des Kaisers Karls des Grossen erkannt und befunden habe.
Diese Urkunde liess der Hofschulze von den beiden Bauern als Zeugen mit unterschreiben, und steckte dann das Papier, mehrmals zusammengeschlagen, zu sich. Der alte Schmitz aber fasste heftig nach der auf Kosten seines besseren Bewusstseins erkauften Amphora. Der Hofschulze sagte, er wolle ihm den Topf andern Tages nach der Stadt schicken; wie hätte aber ein Sammler wohl jemals auch nur einen Augenblick lang die körperliche Innehabung eines teuer erworbenen Besitzstückes entbehrt? Entschieden lehnte der unsrige jeden Verzug ab, liess sich eine Schnur geben, zog diese durch die Henkel, und hing sich daran das grosse Weingefäss über die Schulter. Sie schieden demnächst im besten Einvernehmen, nachdem der Sammler noch zur Hochzeit gebeten worden war. Er gewährte mit seinen Winkeln, mit den bauschig abstehenden Rockschössen und der hin und her wackelnden Amphora an der linken Seite einen abenteuerlichen Anblick, als er von dannen zog.
Die Bauern boten ihrem Ratgeber die Zeit, versprachen, sich seinen Rat merken zu wollen und gingen dann, ein jeder zu seinem Gehöfte. Der Hofschulze, dem im Laufe einer Stunde mit allen Menschen, die sich bei ihm zusammengefunden hatten, jegliches Vornehmen geglückt war, trug erst die erwonnene Anerkennungsurkunde auf die kammer, worin er das Schwert Caroli Magni verwahrte, dann ging er mit dem Knechte auf den Futterboden, um den Hafer für die Pferde ihm zuzumessen.
Drittes Kapitel
Der Oberhof
"Westfalen bestund aus einzelnen Höfen, deren jeder seinen eigentümlichen und freien Besitzer hatte. Mehrere solcher Höfe machten eine Bauerschaft aus, die gewöhnlich den Namen des ältesten und vornehmsten Hofes führte. Es gründet sich in der ersten Anlage der Bauerschaften, dass der älteste Hof auch der erste im Range bleiben und der vornehmere werden musste, wo von Zeit zu Zeit die davon ausgegangenen Kinder, Enkel, Hausgenossen zusammenkamen und einige Tage feierten und zechten. Der Anfang, oder das Ende des Sommers war die gewöhnliche Zeit dazu, wo jeder Hofbesitzer etwas von seinen gezogenen Früchten und auch wohl ein junges Stück Vieh zum Bauermahl mitbrachte. Man besprach sich über mannigfaltige Gegenstände und nahm Rücksprache, Heiraten wurden da geschlossen, Todesfälle angezeigt, und der Sohn als eingetretenes Haupt seines väterlichen Erbes erschien dann gewiss mit volleren Händen und ausgesuchterem Viehe bei seinem ersten Eintritt in die Versammlung. An Zwisten konnte es bei solchen Freudentagen nicht fehlen, dann trat der Vater als Haupt des ältesten Hofes in die Mitte und legte mit Einstimmung der übrigen den Zank bei. Wurden einige Hofbesitzer während der andern Jahrszeit irgendeiner Ursache halber uneins, so brachten beide bei der nächsten Versammlung ihre Beschwerde vor, und beide waren damit zufrieden, was ihre Mitgenossen für gut oder recht fanden. War alles aufgezehrt, der zur Feier bestimmte Baum ausgebrannt, so hatte das fest, die Versammlung ein Ende. Jeder kehrte dann zurücke, erzählte seinen zu haus schon wartenden Hausgenossen die begebenheiten des Festes und ward mit ihnen lebendige und stets fortdauernde Urkunde aller Vorfälle ihrer Bauerschaft.
Dergleichen Zusammenkünfte hiessen Sprachen, Bauersprachen, weil sämtliche Hofbesitzer einer Bauerschaft, um sich zu besprechen, zusammenkamen, und Bauergerichte, weil hier die Irrungen der schon stillschweigend in einen Verein getretenen Männer beigelegt oder zurückgewiesen wurden. Da die Bauersprachen und Bauergerichte beim ältesten oder vornehmsten hof gehalten wurden, so hiess solcher Hof auch Richtof, und die Bauergerichte und Bauersprachen auch Hofsprachen und Hofgerichte, welche bis auf heutigen Tag noch nicht ganz verschwunden sind. Der älteste Hof, der Richtof ward nun im vorzüglicheren Sinne Hof genannt, womit man den Hauptof oder Oberhof in der Bauerschaft und dessen Besitzer als das Haupt oder den Hauptmann der übrigen bezeichnete.
So hätten wir ungefähr die Entstehung von dem ersten Vereine und den ersten Gerichtsanstalten der westfälischen Höfe oder Bauerschaften. Sie kann uns um desto weniger befremden, wenn man bedenket, dass Westfalens ehemalige Gestalt nur eine