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so starken Abneigung gegen diese Verbindung.

"Ihre Frage kann mir auffallend erscheinen, Herr Diakonus, indessen will ich sie beantworten", erwiderte der Oberamtmann. "Mein Freund ist, wie Sie wissen, aus der ersten Familie des Königreiches, seine herrschaft gleicht an Umfang manchem Fürstentume; geborener Reichsstand ist er und das Blut unserer Könige hat sich mit seinem Geschlechte mehrere Male vermischt. Wenn er nun den aufgelesenen Findling heiratet, so fallen seine Kinder, wie Bastarde, von der Bank und sind sukzessionsunfähig, darüber verliert er die Freude an seiner herrschaft, weil er nämlich weiss, dass er sie für die fremde Linie aufhebt. Mit den Anverwandten verhetzt er sich, in seinen Verhältnissen zerrüttet er sich, bei hof kehren sie ihm den rücken, der Gemahlin muss er sich schämen, in der kammer wird er aus übler Laune ein hohler widersprecherischer Schreier, kurz, er wird auf alle Weise ein elender und verkümmerter Mann. Weil er aber dazu gar keine Anlage hat, sondern vielmehr ungeachtet mancher Torheit bestimmt ist, sich zu einem ganz herrlichen und prächtigen Charakter herauszuarbeiten, zu einer Freude und Zier des Landes, deshalb Herr Diakonus, und deshalb, weil ich seiner sterbenden Mutter mein Wort auf ihn gegeben habe, ist es meine Pflicht, dieses Verhältnis, welches für mich eine Liebschaft bleibt, zu zerstören."

Die Streitenden gingen mit grossen Schritten auf und nieder.

Der Diakonus pries die Unschuld und den Schwung der Neigung, welche so entgegengesetzte Gefühle aufregte. Allein der hartnäckige Geschäftsmann liess sich dadurch nicht rühren, sondern sagte: "Ich will ihn auch gar nicht daran hindern, das Mädchen geliebt zu haben. Er feire sie in seiner Erinnerung, er mache Gedichte der Wehmut an sie, Sonette und Terzinen soviel er will, er trage ihre Locke oder ihren Schattenriss, was er nun von ihr besitzt, auf dem Herzen, immerhin! Liebe ist Liebe, aber Ehe ist Ehe. Die Ehe ist ein Geschäft, ein höchst wichtiges Geschäft. Nicht umsonst handelt ein Abschnitt in allen Landrechten von der Ehe und vom Eingebrachten und von der Gütergemeinschaft. Die Ehe soll dem Menschen einen Boden unter die Füsse geben, nicht den Boden unter den Füssen wegziehen. Ein Geschäft muss ein Objekt haben, Liebe ist aber kein Objekt. Liebe gehört zur Ehe wie der fröhliche Trunk zum Abschluss eines guten Kaufes; aber über das Glas Wein schliesst man den Handel nicht. Er braucht noch gar nicht zu heiraten, denn er ist noch sehr jung, will er es aber tun, so gibt es unter unseren Gräfinnen und Fürstinnen und unter denen nebenan in Baden und Bayern auch schöne, blühende, gute Mädchen; darunter soll er sich auslesen, die Bettlerin aber soll er lassen.

Ich weiss wohl, dass jedes missgefügte Liebespaar von seiner Torheit einen neuen Himmel und eine neue Erde datiert und die erste probehaltige Ausnahme. Wenn man aber nach wenigen Jahren die sogenannten Ausnahmen wiedersieht mit hangenden Flügeln, den Schmetterlingsstaub jämmerlich von den Schwingen gerieben, vernützt, abgeblasst, so wendet sich einem das Herz im leib bei dem Anblicke von so trübseligen Bestätigungen der allgemeinen Regel um."

Der Diakonus, dessen Verstand unwillig manches zugeben musste, was der andere vorbrachte, bediente sich jetzt der Wendung, welche bei einem Streite so ziemlich klar die Niederlage anzeigt. Er sagte nämlich, dass diese Drohungen wohl nicht ganz der Ernst des Oberamtmannes sein möchten, dass er gewiss Bedenken tragen werde, sie in ihrem vollen Umfange auszuführen.

Darauf versetzte der Amtmann sehr kalt und fest: "Sie würden im Irrtume sein, wenn Sie diese Meinung wirklich hegten. Ich bemerke wohl, dass die Scherze, welche die junge Baronesse in ihrer liebenswürdigen Laune zuweilen über mich macht, Sie zum lachen über mich anreizen, und es mag auch wahr sein, dass ich eine ziemlich sonderbare und graue Aktenfigur bin. – Ich habe neulich den sogenannten Patriotenkaspar verhört, darüber den Grafen vergessen, kam zu spät auf den Oberhof und fand meinen Freund, der vielleicht gesund mit mir gefahren wäre, erst wieder, als er blutend am Wege lag. Das war ein Schwabenstreich. – Indessen kann man solche begehen und doch bei manchem Punkte unbesieglich sein. – Glauben Sie mir, dass, wo ich mich in meinem amt und Rechte fühle, alles von mir abgleitet, wie von einem Felsen und dass ich dann fest zu stehen weiss, wie ein Fels. Meinen liebsten Freund aber vor einem unsäglichen Elende zu bewahren, wie ich es nun einmal ansehe, das ist recht eigentlich meine Amtspflicht und mein Recht. Ich werde demnach, was ich angekündiget habe, durchzuführen wissen."

"Aber was wollen Sie denn mit ihm beginnen? Er ist doch mündig!" rief der Diakonus ereifert.

"Leider!" versetzte der Oberamtmann. "Es gibt Leute, die wenigstens bis zum dreissigsten Jahre unter Kuratel stehen sollten. Indessen ist auch ein Mündiger anzufassen. Was ich beginnen will? Ihm jeden nur möglichen Grund vortragen, die Verbindung ihm unleidlich machen; Urlaub mir verlängern lassen, mit ihm auf sein Schloss reisen, Oheime, Vettern und Basen in Bewegung setzen, die Sache vor den König bringen, seine Standesgenossen aufregen, es darauf ankommen lassen, dass er mir die tür weiset, dann doch nicht gehen, immerfort einsprechen, den Einspruch noch zwischen die Verlobung werfen, ja selbst am Altare, wenn es notwendig ist, einen Skandal bereiten. O ein Mann und Freund kann viel, wenn er nur beharrlich