dessen Rede und Geberde den Oberstrichter verriet: "Herr Graf," sagte er: "Dieses heutige Freigeding ist merkwürdig durch den leichten Sieg, den eines Jünglings beredte Zunge und scheinbare Freimütigkeit sonder Beweise über eines Wissenden Klage davon getragen. Jedoch; Euer Spruch, ihr Herren, ist einmal geschehen, und unumstösslich für uns. Übt jedoch Nachsicht gegen den Kläger, der mit Ehren seit langer Frist unter uns gesessen. Seine Klage war Pflicht; eine gebotene. Die klare Wahrheit ist noch nicht am Tage. Sprecht daher kein blutig Urteil. Es sei hinlänglich, ihn unfähig zu machen, ferner zu sitzen und zu klagen an gespannter Bank." – "Diese Schande?" rief Dieter heftig entgegen: "Nimmermehr! nehmt meinen Kopf, damit jener Mensch lebe!"
"Vater! Vater!" sagte hier Dagobert mit überwallendem Schmerze: "Vater! Ihr versündigt Euch an mir. Habt Ihr denn mein Leben gewollt? O dann Ihr Herren, nehmt es hin. Nehmt es in diesem augenblicke. Hasst mich gleich der Vater unverdient, so will ich dennoch lieber alle Missetat bekennen, die man mir aufgebürdet, und als Ketzer und Ehrenschänder sterben, als dass nur ein Haar meines Vaters gekrümmt, seine Ehre nur mit einem Hauche verletzt werde." – "Und diesen Sohn konntet Ihr verfolgen, Schöppe?" fragte der Freigraf mit strengem Vorwurf: "Und die verderbliche leidenschaft tobt noch in Euch? Weniger zu hassen, als zu bemitleiden seid Ihr, ein Spielwerk in den Händen des Zufalls und falscher Freunde. Ich sah voraus, in welchen Kampf Eure Seele geraten würde, bei dieser unseligen Klage, die ich mit blutendem Herzen angenommen habe. Um dieses Mitleid zu üben, greife ich zu dem Mittel, das schon als ein letztes bereit lag, wäre auch der junge Mann überwiesen worden der Beschuldigung. Denn – nicht solle es heissen, dass unter meinem Vorsitze der Vater den Sohn gemordet habe auf der Stätte des Gerichts. Ich erkläre daher unsern Spruch nicht als ein kräftig Unheil, sondern weise die Klage ab. Der Junker Dagobert Frosch ist gefreit von der Vehme. Er ist der Kirche verlobt, und schon als Cleriker zu halten. Null und nichtig ist die Freisprechung, die ihm Johannes, der Papst, zugewendet. Johann war seines heiligen Amtes entsetzt, hatte selbst die Formel der Absetzung verlesen im Concilio, und war nicht mehr befugt, ein solches Kirchenrecht zu üben. Sein Mund konnte nicht mehr lösen was gebunden war durch fromme Gelübde: Dagobert Frosch, des Altbürgers Sohn, ist demnach noch Priester, frei von dem Zwang der Vehme, und wir überlassen es dem geistlichen amt und dem Bischof, ihn zu seinen Kirchenpflichten anzuhalten, von welchen wir, da wir die Ladung gaben, nichts gewusst. Also haben wir abgeurteilt nach altem Herkommen und Gesetzen des Kaisers und des Reichs, und zum Frommen legen wir dem Beklagten den Eid auf, geheim und hehr zu halten, was er an diesen Schranken des Freigedings westphälischen Gerichts gesehen und gehört." –
Dagobert wollte zwar anfangs mit keckem Mute widersprechen, da der Freigraf von der Nichtigkeit feiner Freisprechung durch den Papst handelte, aber der Gedanke, dass dieses der einzige Weg sei, sich und den Vater von Schimpf und Schmach zu retten, verschloss ihm den Mund. Eben so willig leistete er den verlangten Eid auf das vorgehaltne Schwert, und liess sich von dem Frohnboten wieder von dannen bringen. Der gute Mann nahm teilnehmend Abschied von dem Junkherrn, und sagte: "Ja, Herr; Gott hat es wohl gemacht; aber er erhalte uns auch noch lange den edlen Freigrafen, der selbst unter den Wissenden strenges Recht übt. Ihr habt ihn, – er Euch vielleicht noch nie gesehen, aber der gottesfürchtige Mann macht keinen Unterschied. Sie sind nicht alle so sanft und gerecht, wie Er, mein lieber Herr. Doch hier seid Ihr unfern dem Brückentore. Gehabt Euch wohl. Ich muss zurück. Es gibt noch heute eine Ladung anzuschlagen; und da der Bursche flüchtig ging, und darum der Brief an alle Warten geheftet werden muss, so haben wir, meine gefährten und ich der Müdigkeit noch viel, des Schlummers wenig zu gewarten." Dem guten Dagobert ging's nicht besser. Schien ihm doch die Begebenheit der Nacht nicht als ein böser Traum.
Fussnoten
1 Die jüdische Lehre verbietet, ein Kind zu enterben, aus welchem grund es auch geschehen möchte. 2 Andeutungen aus dem Talmud. 3 Reichere Juden pflegten sich aus Palästina Erde kommen zu lassen, mit welcher sie einen Polster oder ein kleines auf der Brust zu tragendes Amulet anfüllten, damit sie ihnen beim Sterben unter das Haupt gelegt werde. 4 Nach den Angaben und Lehrsätzen mehrerer Rabbiner; vielleicht der schönste poetische Gedanke des Talmud. 5 Dieses Lied an den Abendstern ist wirklich ein dem Mittelalter angehörendes, welches durch seine naiven Worte einen eignen Zauber über das Gefühl des Lesers übt. 6 Sprichwörtl. Redensart, entsprungen dem Gebrauche, in der heil. Woche das Grab des Heilands in den Kirchen von Schülern gegen eine Vergütung an Geld und Speise hüten zu lassen.
Drittes Kapitel.
In des Löwen Höhle führen wohl die Fusstap
fen; ... wer sagt mir aber, ob zurück?
Fabel.
"Ihr könnt mir glauben, lieb Herrlein," sprach am andern Morgen Gerhard zu dem Sohne Dieter's: "Ihr könnt mir glauben, dass ich von Herzen froh bin,