– lauter grobe Missetaten, die man keinem andern als nur Ihnen hingehen lässt. Ja auch in kleineren Vergehungen, und namentlich in dem Falle, worin ich mich jetzt als Inquisit hier befinde, sprechen Sie die gesetz frei, so erlaubt Ihnen die lex 13. § 1. und 2. de iniuriis geradezu diejenigen zu injuriiren, die Sie selbst wegen Injurien in Ihrem Gerichtsgarn gefangen halten.
Es ist unglaublich welche Vorteile aus dieser Einrichtung für den Staat fliessen könnten; würden nicht z.B. eine Menge Verbrechen mehr zu Tage gefördert werden können, wenn respektive Gerichtsherren in eigner person die Lustäuser besuchten, und die Lust vollzögen, um die Inkulpirten sogleich ohne weiteres zu überführen; wenn sie ebenfalls als Diebe sich unter die Diebe mischten, bloss um ihre Kameraden hängen zu lassen; oder wenn sie selbst den Ehebruch vollzögen, um die etwanigen Ehebrecherinnen und solche die Lust und Liebe zu diesem Verbrechen haben und als schädliche Mitglieder des Staates zu betrachten sind, kennen zu lernen.
Guter Himmel, das Wohltätige einer solchen Einrichtung ist so klar, dass ich gar nichts weiter hinzufügen mag, und bloss dieses unmassgeblichen Vorschlags halber meine Lossprechung verdient hätte.
Ich gehe indess zu meiner Verteidigung selbst über, Wohlweise! Mir ist hier eine iniuria oralis und zwar nach der Unterabteilung β eine gesungene Injurie zur Last gelegt. Ich dürfte schon hier einen Grund der Nullität der Anklage finden, indem Sänger offenbar sich zu der Kaste der Dichter zählen, und es diesen leztern, eben weil sie nach der neuern Schule keine Tendenz bezwecken, erlaubt sein müsse in ihrer Begeisterung zu injuriiren und blasphemiren so viel sie nur wollten. Ja es dürfte einem Dichter und Sänger schon deshalb dies Verbrechen nicht zugerechnet werden, weil die Begeisterung der Trunkenheit gleichzusezen ist, die ohne weiteres, wenn der Trunkene sich nicht culpose in diesen Zustand versezt hat, welches offenbar bei einem Begeisterten nicht anzunehmen ist, indem die Begeisterung eine Gabe der Götter, von der Strafe befreit. – Indess will ich meine Verteidigung noch bündiger formiren, und verweise sie deshalb auf die Schriften unserer vorzüglichsten neuern Rechtslehrer, in denen es bündig dargetan ist, dass die Gerechtigkeit schlechterdings nichts mit der Moralität zu schaffen habe, und dass nur eine die äussern Rechte verlezende Handlung als ein Verbrechen V.R.W. imputirt werden könne. Nun aber habe ich nur moralisch injuriirt und verwundet, und weise deshalb die Klage vor diesem Gerichtshofe als unzulänglich ab, indem ich als moralische person unter dem foro privilegiato einer anderen Welt stehe.
Ja, da nach Weber über Injurien im ersten Abschnitte pag. 29 an denjenigen Personen die auf das Recht auf Ehre Verzicht getan haben, keine Injurie begangen werden kann, so darf ich auch der Analogie gemäss folgern dass ich Sie da Sie als Icti und Gerichtspersonen schlechtin von der Moralität sich losgesagt haben, hier an offener Gerichtsstätte mit allen möglichen moralischen Injurien überhäufen darf; ja, wenn ich Sie kalte gefühllose unmoralische, obgleich wohlweise und gerechte Herren zu nennen wage, so ist das vielmehr als eine Apologie als Injurie zu halten, und ich weise schlechtin jede von hier ausgehende gerichtliche Ansprüche als unzulänglich ab." –
Hier hielt ich inne und alle sechs sahen sich eine Weile an ohne zu dezidiren; ich wartete ruhig. Hätten sie mir als Strafe das Wippen, das Trillhaus, den spanischen Mantel, Schmäuchen, Riemschneiden oder gar das Aufreissen des Leibes, welches in Japan für sehr ehrenvoll gehalten wird, zuerkannt, mich würde es gefreuet haben, gegen die Bosheit die der erste Rechtsfreund und Vorsizer verübte, als er den Ausspruch tat, dass mir schlechterdings das Verbrechen nicht zugerechnet werden könnte, indem ich zu den mente captis zu zählen sei und mein Vergehen als die Folge eines partiellen Wahnsinns betrachtet werden müsse, weshalb man mich ohne weiteres an das Tollhaus abzuliefern habe.
Es ist zu arg, ich mag heute nicht weiter rekapituliren, und will mich schlafen legen.
Achte Nachtwache
Die Dichter sind ein unschädliches Völkchen, mit ihren Träumen und Entzückungen und dem Himmel voll griechischer Götter, den sie in ihrer Phantasie mit sich umhertragen. Bösartig aber werden sie sobald sie sich erdreisten ihr Ideal an die Wirklichkeit zu halten, und nun in diese, mit der sie gar nichts zu schaffen haben sollten, zornig hineinschlagen. Sie würden indess unschädlich bleiben, wenn man ihnen nur in der Wirklichkeit ihres freien Pläzchen ungestört einräumen und sie nicht durch das Drängen und Treiben in derselben eben zum Rückblik in sie zwingen wollte. Für den Maasstab ihres Ideals muss alles zu klein ausfallen, denn dieser reicht über die Wolken hinaus und sie selbst können sein Ende nicht absehen, und müssen sich nur an die Sterne als provisorische Grenzpunkte halten, von denen indess wer weiss wie viele bis heute unsichtbar sind und ihr Licht sich noch auf der Reise zu uns herab befindet.
Der Stadtpoet auf seinem Dachkämmerchen gehörte auch zu den Idealisten, die man mit Gewalt durch Hunger, Gläubiger, Gerichtsfrohne u.s.w. zu Realisten bekehrt hatte, wie Karl der Grosse die Heiden mit dem Schwerdte in den Fluss trieb, damit sie dort zu Christen getauft würden. Ich hatte mit dem Nachtraben Bekanntschaft gemacht und lief wenn ich meine Karte als einen Zeitschein in die Nachtuhr geschoben hatte, oft zu ihm hinauf, um seinem Gähren und Brausen zuzuschauen, wenn er dort oben als begeisterter Apostel mit der Flamme auf dem haupt gegen die Menschen zürnte. Sein ganzes Genie konzentrirte sich auf die Vollendung einer Tragödie, worin die grossen Geister der Menschheit deren