ans Licht, eh' er fortfuhr, "ist zwar nichts Sonderliches, im Reiche seind viel' nämlich Notarii, sagt der Reichs-Abschied von 15000 Art. XIV, wiewohl ich selber meines Orts nur Notarien machen kann, und doch kein Instrument."
"Wie mancher Pfalzgraf und mancher Vater", sagte leise Goldine, "keine Gedichte, aber doch einen Dichter." –
"Indes ist in Hasslau", fuhr er fort, "so oft bald ein Testament, bald ein Interrogatorium, bald ein Vidimus, zuweilen, aber höchst selten eine donatio inter vivos zu machen; falls nun der junge Mensch advoziert" –
"Das muss mein Peter", sagte Lukas –
"– Falls er es aber", fuhr er fort, "recht macht, anfangs schlechte, zweideutige Prozesse mit Freuden annimmt, weil grosse Advokaten sie von der Hand weisen, letztere häufig konsultiert, sich windet und bückt und dreht"
"So kann er ein rechtes wasser auf desjenigen Mühle werden, der sein Vater ist, ja eine ganze Mühlwelle; er kann ihm ja nach gelegenheit von Zeit zu Zeit ein beträchtliches Stück Geld zufertigen", sagte der Vater –
"O meine Eltern, wenn ich das einmal könnte!" sagte leise Walt entzückt.
"O Gott, steh' mir bei", sagte Lukas zornig, "wer denn sonst? etwa dein Spitzbube, dein Landläufer und Querpfeifer, der Vult?"
Dieser schwur auf seinem Baume, vor einem solchen Vater sich ewig zu verkappen.
"Falls nun", fuhr Knoll lauter und unwillig über das Stören fort, "der junge Anfänger kein eingebildeter Narr oder Neuling ist, sondern ein Mensch, der bloss im juristischen Fache lebt und webt, wie hier sein vernünftiger Vater, der vielleicht mehr vom Jus versteht...."
Nun konnte Lukas sich nicht mehr halten: "Hr. Hoffiskalis! Peter hat seines Vaters Sinn nicht; mich hätte man jura lassen sollen. Gott! ich hatte Gaben und mein Pferdgedächtnis und Sitzfleisch. – Es ist nur ein schlechter Gerichtsmann, der nicht zugleich ein Zivilist – ein Kameralist – ein Kriminalist – ein Feudalist – ein Kanolist – ein Publist ist, so weit er kann. Längst hätt' ich dieses mein Amt niedergelegt – denn was zieh' ich weiter davon als jährlich drei Scheffel Besoldung und die Fasskanne und viel Versäumnis und Verdrüsslichkeit –, wär' im ganzen Dorf ein Mensch zu haben, ders wieder nähme und scharmant versähe. Wo sind denn die vielen Schulzen hierzulande, die vier Schulzenordnungen im haus haben wie ich, nämlich die alte gotaische, die kursächsische, die württembergische und die haarhaarische? – Und setz' ich nicht in jede Bücherlotterie und erstehe die gescheutesten Sachen, unter andern: 'Julii Bernhards von Rohr vollständiges Haushaltungs-Recht, in welchem die nützlichsten Rechtslehren, welche sowohl bei den Landgütern überhaupt, derselben Kauffung, Verkauffung und Verpachtung, als insonderheit bei dem Ackerbau, Gärtnerei etc. etc. und andern ökonomischen Materien vorkommen, der gesunden Vernunft, denen römisch- und deutschen Gesetzen nach ordentlich abgehandelt werden, allen denenjenigen, so Landgüter besitzen, oder dieselben zu administriren haben, höchst nützlich und ohnentbehrlich. Die andere Auflage. Leipzig, 1738 verlegts J. Ch. Martini, Buchhändler in der Grimmischen Strasse.' Es macht aber zwei Bände, sehen Sie!" – "Ich habe sie selber", sagte Knoll. "Nun wohl! (schloss der Vater daraus weiter fort) Muss ein Gerichtsmann nicht wie ein Hufschmied die Taschen schon im Schurzfell bei der Hand haben, nicht erst in den Hosen? O du lieber Gott, Hr. Fiskalis, wo zu pfänden ist – zu taxieren – zu einquartieren – mündlich und schriftlich Unzähliges anzuzeigen – wo Kränze um Brunnen zu machen, Zigeuner aus dem land zu jagen, auf Strassen und Feuerschau zu schauen – wo in Dörfern Pesten, Exzesse, Spitzbübereien sind; – da ist ja ein Gerichtsmann der erste dabei und zeigt die Sachen an, sowohl bei löblicher Landeshauptmannschaft als, wenn der Fall, bei der Ritterschaft. Was Wetter! da kann er nicht wie eine Kanzeluhr die Woche nur einmal gehen, Tag für Tag läuft er zum grössten Schaden seiner Wirtschaft in alle Löcher – in alle Felder und Wälder – in alle Häuser und nachher in die Stadt und rapportierts mündlich, worauf er es schriftlich aus der tasche zieht. Es sollen mir Pferdner und Anspänner oder Hintersättler hertreten und sagen: Lukas, lasse die Flausen! Du bist auch da und da fahrlässig gewesen! O solche grosse Verleumder, sehen sie denn nicht, dass ich mich darüber klaftertief in Schulden stecke, und wäre künftig der Notarius und Tabellio nicht...."
"Hör einmal auf, Gerichtsmann", sagte Veronika und wandte sich an den Fiskal, dessen Schuldner ihr Mann war – "Hr. Fiskal, er sagt das nur so, um etwas zu sagen. Begehren Sie nichts? Und ich habe nachher eine grosse Frage zu tun."
Lukas schwieg sehr willig und schon gewohnt, dass in seiner Ehe-Sonatine die linke Hand, die Frau, weit über die rechte heraufgriff in die höchsten Töne zum harmonischen Vorteil.
Er schnapse gern vor dem Essen, versetzte Knoll zu Walts Erstaunen über ein solches Postillions-Zeitwort von einem Stadt- und Hofmann.
Die Mutter ging und brachte in der einen Hand das Extrapost-Blut und Elementarfeuer, aber in der andern ein