1800_Wieland_111_317.txt

? – Mich dünkt hier ist viel auseinanderzusetzen. Wenn ich z.B. meinen Sklaven Kappadox aus dem ganzen Zusammenhang seiner äussern Umstände und aus sich selbst gleichsam heraushebe, so scheint es allerdings, dass er verständiger, besonnener, geschickter, fleissiger und bei gelegenheit etwas nüchterner sein könnte; denn es ist nicht zu läugnen, dass ihm, wiewohl er eben kein bösartiger Menschensohn ist, doch ziemlich viel fehlt, um für ein Muster der Sokratischen Sophrosyne zu gelten. Unstreitig lässt sich also nicht nur ein besserer Mensch denken als er; ich glaube sogar zu begreifen, wie er selbst, unter andern Umständen, dieser bessere Mensch sein könnte. Wenn ich aber überlege, dass er ein geborner Cappadocier, unter ungebildeten Menschen aufgekommen, schlecht erzogen, schlecht genährt, und nie zu etwas Besserm als knechtischer Arbeit angehalten worden ist u.s.w., so finde ich mehr Ursache, mich wundern zu lassen, dass er nicht schlechter als dass er nicht besser ist, und ich fordre nicht mehr Weisheit und Tugend von ihm, als ihm unter allen Bedingungen seiner Existenz zuzumuten ist. Sollte, was von meinem Cappadocier gilt, nicht aus gleichem grund von jedem gebildeten und ungebildeten Atener, Tebaner oder Korintier gelten? – Aber (könntest du mir einwenden) kommen nicht Fälle vor, wo du deinen Sklaven zu einer Pflicht ermahnest, oder ihm eine Unart verweisest, oder ihn wohl gar körperlich züchtigen lässest? – Das letztere ist in meinem haus nicht üblich. Wenn einer meiner Sklaven sich auf einen wiederholten scharfen Verweis nicht bessert, wird er auf den Markt geführt undnicht für gutverkauft. – "Du nimmst also doch die Besserung als etwas Mögliches an?" – Warum nicht? Wenn ich ihm einen mehrmals begangenen Fehler scharf verweise, so geschieht es nicht des begangenen wegen, denn der ist nun einmal gemacht; aber da der Fall wieder kommen kann, warum sollt' es nicht möglich sein, dass mein Kappadox, indem er im Begriff ist dieselbe Sünde wieder zu begehen, sich meines Verweises und der angehängten Drohung erinnerte, und dadurch zurückgehalten würde? Wo nicht, so wirkt vielleicht eine derbe Züchtigung, die ihm sein künftiger Herr geben lässt; aber aus beiden Fällen geht weiter nichts hervor, als dass ein Mensch, der einer gewissen Versuchung heute nicht zu widerstehen vermochte, es mit hülfe eines stärkern Beweggrundes ein andermal vielleicht vermögen wird. Belehrung, Warnung, Züchtigung, beziehen sich daher immer auf künftige Fälle, und sind, insofern, als mögliche Verbesserungsmittel nicht zu versäumen. Denn die Möglichkeit durch gehörige Mittel unter den erforderlichen Umständen besser werden zu können, ist unläugbar eine Eigenschaft der menschlichen natur, wiewohl daraus nicht folgt, dass eben derselbe, der in einer gewissen äussern Lage und inneren Stimmung etwas zu tun oder zu unterlassen vermag, auch bei veränderten Umständen Kraft genug haben werde, dasselbe zu tun oder nicht zu tun. – "Du rechnest also nichts auf die Kraft eines fest entschloss'nen Willens?" – Im Gegenteil, sehr viel. Aber ein Wille, der zu allen zeiten jeder Versuchung, jeder leidenschaft und jeder Gewohnheit siegreich zu widerstehen vermag, setzt eine grosse erhabene natur voraus, und kann nicht das Anteil gewöhnlicher Menschen sein. Von diesen zu fordern, was nach dem zeugnis der Erfahrung nur in sehr seltnen Fällen von den ausserordentlichsten Heroen der Menschheit geleistet worden ist, wäre unbillig und vergeblich. Wir bewundern alle Arten von Helden, aber niemand ist schuldig ein Held zu sein, und hört er auf es zu sein, wenn er's einst war, was können wir dazu sagen, als dass ihn seine Kraft verlassen habe? Er ist in die klasse der gemeinen Menschen zurückgesunken, und verdient desswegen keine Verachtung, wiewohl er, als er ein Held war, Bewundrung verdiente. – Du wirst mir einwenden, die Rede sei nicht von moralischen Heldentaten, sondern von dem, wozu jeder Mensch verbunden ist, von der Pflicht gerecht und gut zu sein; und ichwerde wiederholen müssen was ich schon gesagt habe: die Vernunft fordert beides, aber nur von vernünftigen Wesen. Der bürgerliche Gesetzgeber scheint zwar diese Forderung ohne Unterschied an alle Glieder des staates zu machen; aber im grund rechnet er wenig auf ihre Vernunft; er verlangt nur Gehorsam. Unbekümmert aus welcher Quelle dieser Gehorsam fliesse, glaubt er genug getan zu haben, indem er seine Untergebnen durch Strafen von Uebertretung der gesetz abschreckt. Indessen zeigt der allgemeine Augenschein wie wenig diess hinreicht, und Plato hat vollkommen Recht, wenn er behauptet, dass die Bürger eines staates von Kindheit an durch zweckmässige Veranstaltungen zur Tugend erzogen, d.i. mechanisch an ihre Ausübung gewöhnt werden müssen, und dass alle andern Mittel, wodurch man dem gesetz Kraft zu geben vermeint, unzulänglich oder unvermögend sind. So lange diesem Mangel nicht abgeholfen ist, sind Strafgesetze zwar ein notwendiges Uebel, aber immer ein Uebel, worüber der Weise den Kopf schüttelt und der Freund der Menschheit trauert.

Aber wir haben es, bei Beantwortung der fragen über Sein und Sollen, nicht mit Bürgern, sondern mit Menschen zu tun, nicht mit einer dialektischen, geschweige Platonischen idee der Menschheit, sondern mit den sämmtlichen einzelnen Wesen, welche unter dem allgemeinen Namen Mensch begriffen werden. Von diesen zu fordern, sie sollten anders sein als sie sind, – wäre die Vernunft nur dann berechtigt, wenn sie unbillige Forderungen tun könnte. Aber die Vernunft will nichts als dass