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es ihm ohne Zweifel gewesen, wenn die Mutter Erde, als sie seine Krieger in voller Waffenrüstung aus ihrem Schooss hervor springen liess, sie auch mit dem Vermögen begabt hätte, ihres gleichen entweder aus sich selbst, oder mit ihresgleichen hervorzubringen. Da die Weiber nun aber einmal zu diesem wichtigen Geschäft leider unentbehrlich sind, und überdiess nicht wohl geläugnet werden kann, dass die Neigung zum weiblichen Geschlecht gerade die Seite ist, wo die natur den Mann am wenigsten befestigt hat, was blieb dem guten Plato übrig, um zu verhindern, dass seine braven Krieger durch den Umgang mit diesen Zaubrerinnen nicht geschwächt, weichlich gemacht und durchaus verdorben werden könnten, als den künftigen Müttern der krieges- und Staatsmänner durch eine rauhe männliche und kriegerische Erziehung so viel nur immer möglich von ihren gefährlichen Reizungen abzustreifen, sie, so weit es die Zärte und Schlaffheit ihrer natur gestatten möchte, zu einer Art von Androgynen zu erheben, oder wenigstens mit den Atalanten, Deianiren und Pentesileen der heroischen Zeit auf gleichen Fuss zu setzen? Durch dieses Mittel war nun zwar für eine derbe und kräftige Nachkommenschaft gesorgt: aber wenn er den Vätern erlaubt hätte, in eine monogamische Verbindung mit den Müttern zu treten, würden zwei mächtige Naturtriebe, die Liebe zu den eignen Kindern und die wechselseitige Zuneigung des Mannes zu der Mutter, des Weibes zu dem Vater ihrer gemeinschaftlich Erzeugten, zum Nachteil der Vaterlandsliebe ins Spiel gesetzt worden sein, und die unvermeidlich aus dem stand der Ehe hervorgehenden besonderen Familienverhältnisse würden, so zu sagen, eine Menge kleiner Staaten im Staat erzeugt haben, wobei sich die Grundsätze, der Geist und die Tugend des letzteren unmöglich lange in ihrer ersten Reinheit hätten erhalten können. Mit Einem Wort, es bedurfte nichts als die blosse Beibehaltung der gewöhnlichen Ehe, um aus unsrer Platonischen Republik an sich (dieser vollkommensten oder vielmehr einzigen, in welcher, nach Plato, die reine idee der Republik sichtbar dargestellt ist) ein so armseliges Ding von einer gemeinen heillosen Alltagsrepublik zu machen, wie man ihrer in Griechenland, klein und gross, zu Hunderten zählt. Es blieb ihm also, um der Verderbniss des staates von dieser Seite den Zugang auf ewig zu versperren, kein anderes Mittel, als die Gemeinschaft der Weiber und Kinder zu einem Grundgesetz zu machen. Jeder Soldat der Republik erhielt dadurch ein unbestimmtes Recht an alle Frauen und Jungfrauen seiner klasse, keiner ein ausschliessliches an Eine. Die Liebe in der eigentlichen Bedeutung des Worts fand hier keine Statt; das Zeugungsgeschäft sollte als eine rein physische oder tierische Sache behandelt werden, wobei es bloss darum zu tun wäre, sich einer Pflicht gegen den Staat zu entledigen, und also auf selbstsüchtige Befriedigungen keine Rücksicht genommen würde. Man muss gestehen, unser Philosoph tut sein Bestes, um einer sich aufdringenden Vergleichung seiner sogenannten Ehen mit dem ungefähren momentanen Zusammenlaufen jener kaum durch die Gestalt vom Vieh unterschiedenen Waldmenschen, welche man sich gewöhnlich als die Stammeltern des menschlichen Geschlechts vorstellt, zuvorzukommen. Vor dem zwanzigsten Jahre der Weiber und dem dreissigsten der Männer erklärt das Gesetz alle Befriedigungen des Triebes, von welchem hier die Rede ist, für unrechtmässig, unheilig und sacrilegisch. Der Tag, an welchem eine Anzahl von Jünglingen und Mädchen das gesetzmässige Alter zur Platonischen Ehe erreicht haben, ist ein republikanisches fest, das mit Opfern, Gebeten, und von den Dichtern der Republik besonders dazu verfertigten Epitalamien aufs feierlichste begangen wird. Jede Verbindung zwischen einem Jüngling und einem Mädchen (wiewohl sie nur für den Augenblick gilt) wird von den Archonten, vermittelst eines künstlichen Looses angeordnet, wodurch immer die schönsten, stärksten und mutigsten zusammen kommen, die schlechtern hingegen lauter Nieten ziehen; eine Veranstaltung, welche zu Verhütung aller schlimmen Folgen, die aus dieser durch das gemeine Beste notwendig gemachten Uebervorteilung der armen Schlechtern, wenn sie bekannt würde, zu befürchten wären, ein Staatsgeheimniss bleiben muss. Von diesem ersten grossen Copulationstage an, zählen die Glücklichen, welche von den Archonten mittelst dieses heiligen patriotischen Betrugs würdig und tauglich erfunden wurden, der Republik Kinder zu geben, die Weiber zwanzig, die Männer sechsundzwanzig Jahre, während deren ihnen die Pflicht obliegt, sich von dieser Seite um den Staat so verdient zu machen, als ihnen nur immer möglich ist. Alle Kinder, welche binnen dieser Zeit geboren werden, nennen jeden dieser in Diensten der Republik stehenden Zeuger "Vater", jede dieser Gebärerinnen, Mutter, und werden hinwieder von ihnen Söhne und Töchter genannt; aber dafür ist gesorgt, dass kein Vater und keine Mutter ihre leiblichen Kinder unterscheiden, noch von diesen unterschieden werden könne. Denn in dieser klasse, wo niemand etwas Eigenes haben darf, ist es auch nicht erlaubt ein eigenes Kind und einen eigenen Vater zu haben. Alle, die in dem Lauf einer Generation von fünfundzwanzig Jahren geboren werden, nennen sich Brüder und Schwestern, und erhalten, nachdem sie das gesetzmässige Alter erreicht haben, auf obige Weise von den Archonten die erlaubnis, für die Fortdauer der Republik zu arbeiten. Vor dieser Zeit aber ist z.B. einem Jüngling von sechs oder achtundzwanzig Jahren nicht erlaubt, ein Mädchen von siebzehn oder achtzehn zur Mutter zu machen, wie entschieden auch immer ihre beiderseitige Tüchtigkeit, und wie dringend ihr innerer Beruf dazu sein möchte, da sie täglich auf der Palästra handgemein mit einander zu werden gelegenheit haben; und sollte gleichwohl ein solcher unglücklicher Fall sich ereignen, so muss die Frucht der gesetzwidrigen Verbindung abgetrieben, oder, wenn sie dennoch Mittel findet lebendig ans Tageslicht zu kommen, sogleich als