dem Herrn Kammerpräsidenten meine untertänige Bitte an Se. Durchlaucht, unsern Landesfürsten."
Der Präsident sah bald den Kammerrat, bald seinen Neffen, bald die Räte während Kalkheims Rede an. Als dieser endigte, sagte er:
"Da Se. Durchlaucht den damaligen Beschluss der kammer bestätigt haben, so ist jetzt jede weitere Vorstellung unnötig, sogar beleidigend für den Fürsten und die kammer, weil sie einen Vorwurf angetanen Unrechts entalten würde."
KAMMERRAT: Das tut sie auch, wenn sich die kammer geirrt hat, was nun zu untersuchen ist. Der Fürst wird mir den Vorwurf des Unrechts gewiss verzeihen; denn nach der Vorstellung der kammer glaubte er recht zu tun. Doch dieses wird sich ja alles aufklären. In einem Punkt hat die kammer sich gewiss einmal geirrt; denn sagen Sie mir doch: wie konnte die kammer für das vorgegriffene Gehalt zweier Monate mein Haus und meinen Garten verkaufen und die Sache meiner übrigen Gläubiger über sich nehmen, die gar nicht einmal erschienen, die gar nichts forderten, die die kammer selbst aufsuchte? Wie konnte die kammer vergessen, dass sie schuldig war, mir das für das Beste des Landes angewendete Geld zu ersetzen, wovon ich hier die gerichtlich bestätigten Rechnungen beigelegt habe?
PRÄSIDENT: Sie hatten es ohne allen Befehl getan, lieber Kammerrat; und bedenken Sie doch, wozu dieses führen würde, wenn jeder Beamte nach eignem Dünkel mit den fürstlichen Geldern verfahren wollte! Ich gestehe, dass es sehr drückend für Sie war, dass Sie es noch heute hart finden müssen; aber als ein so erfahrner und uneigennütziger Mann wissen Sie auch, dass die mit den besten Absichten unternommene Tat, wenn sie in Ansehung anderer schlimme Folgen haben kann, bestraft werden muss, sobald sie das Gesetz verletzt.
KAMMERRAT: Ew. Exzellenz haben wohl recht, aber auch ich kann recht haben; und da wir uns über diesen Punkt wohl schwerlich vereinigen können, so werde ich mein Amt nicht eher antreten, als bis ich durch einen neuen Spruch gänzlich gereinigt oder verworfen bin.
PRÄSIDENT: Der Fürst und die kammer haben Sie dadurch freigesprochen, dass Sie wieder eingesetzt worden sind.
KAMMERRAT: Mich dünkt es nicht so. – Und dann, meine Herren, bedenken Sie doch den armen Wirt in meinem haus und nehmen Sie nicht übel, dass ich in meiner Bitte da auf Ersatz meines Porträts, des Verschwenders, für ihn dringe. Er hat es, wie er behauptet, auf Befehl müssen machen lassen; und gewiss, es war so kostbar nicht nötig. Ich bitte demnach für ihn.
Er trat ab.
Alle schwiegen und sahen einander an.
"Was sagen Sie dazu, meine Herren?" rief endlich der Präsident ungeduldig. "So geht es immer, wenn man sich für Leute verwendet, die sich in keine bürgerliche Ordnung fügen wollen." Er sah Ernsten bei diesen Worten an.
Man schwieg, und Ernst nahm das Wort:
"Herr Präsident, mich dünkt vielmehr, dass der Kammerrat sich recht in die bürgerliche Ordnung hineinfügt. Denn nach seinem Gewissen könnte er ganz ruhig unter uns Platz nehmen; aber er achtet die Meinung anderer, wie jeder öffentliche Beamte tun muss. Auch beweist er Ihnen dadurch, wie viel ihm an der Ehre der kammer gelegen ist. Würde es nicht selbst auf die kammer einen Schatten werfen, wenn sie ohne weitere Untersuchung ein Mitglied wieder aufnähme, das sie wegen einer zweideutigen Handlung auszustossen sich genötiget sah? War die kammer damals gerecht, so muss sie bei ihrem Spruche verbleiben und den, welchen sie einmal ausstossen musste, selbst auf Befehl des Fürsten nicht wieder aufnehmen. War der Spruch übereilt, aus Irrtum oder Parteilichkeit gefällt, so hat die kammer zweierlei zu beobachten: den gemachten Fehler zu verbessern und es so einzuleiten, dass der Mann befriedigt werde und die Ehre der kammer dabei so wenig als möglich leide."
Der Präsident ergrimmte in seinem inneren; denn von dem Augenblicke an, da Ernst zu reden anfing und er die Wendung vernahm, die dieser der Sache gab, hielt er sich für überzeugt, nur er habe den Handel mit dem Kammerrat abgeredet, um sich an ihm wegen dieses Mannes zu rächen und die kammer bei dem Fürsten in einen übeln Ruf zu bringen. Brauch ich zu sagen, dass Ernst kein Wort von dem Vorhaben des Kammerrats wusste?
Der Präsident erhob nun laut seine stimme:
"Herr Oberkammerrat, liegt Ihnen etwas an der Ehre der kammer, deren Mitglied Sie sind und deren Sitzung Sie heute zum erstenmal beiwohnen, so können Sie unmöglich bei dieser Meinung verbleiben; denn ich will Ihnen klar beweisen, dass die Grille dieses Mannes, sie sei ihm nun eingeblasen oder er sei von selbst darauf verfallen, so unerträglich als beleidigend ist. Der Fürst verzeiht ihm seinen Fehler, um es gelinde zu nennen, aus Grossmut, hält ihn für gestraft genug, und die kammer selbst zeigt sich geneigt, alles Geschehene zu vergessen; würde sie sonst nicht gegen seine Einsetzung protestiert haben? Nun kommt dieser Mann aus eignem oder fremdem Triebe und will eben diese kammer zwingen, dass sie sich vor den Augen des Fürsten und des Publikums für ungerecht erkläre, damit nur er als ein ganz unschuldig Beleidigter dastehe!"
ERNST: Eben darum, weil es ihm nicht genügt, dass man ihm seinen Fehler bloss vergesse und verzeihe. Und wenn sich nun wirklich aus den Akten ergäbe, dass er unschuldig wäre? Was wird in diesem Falle die kammer für grössre