dass man die Ämter verschuldet antritt, sondern jeder ersteigt mit dem Ranzen seiner Schuldenlast unangefochten eine Stufe nach der andern. Der Papst erhebt bei grossen Pfründen die Einkünfte des ersten Jahres unter dem Titel Annaten, und er schenkt daher eine grosse allzeit dem Inhaber einer kleinern, um fremde und eigne Intraden zu gleich zu mehren; – es zeigt aber, dünkt mich, einen schönen Unterschied zwischen Papst- und Lutertum, dass die Konsistorien des letzteren den Schulund Kirchendienern vielleicht kaum zwei Drittel der ersten jährlichen Amtes-Einkünfte abnehmen, ob sie gleich sonst wie der Papst auf die Erledigungen der Stellen aus sind.
Es kann sein, dass ich hier mit Kur-Mainz zerfalle, wenn ich gestehe, dass ich in Schmaussens Corp. jur. pupl. germ. die Kur-Mainzische-Reichs-Hof-KanzleiTaxordnung von 1659 den 6. Jan. nachgeschlagen und daraus ersehen habe, wie viel die Reichs-HofKanzlei haben will, mit einem Konsistorium kollationieret. Z.B. wer zu einem gekrönten Poeten (poeta laureatus) ausgesotten oder ausgebrannt sein will, hat 50 fl. Tax und 20 fl. Kanzlei Jura zu erlegen, da er doch mit 20 fl. mehr ein Konrektor hätte werden können, der ein dergleichen Poet nebenbei und ex officio ist. – Die Errichtung eines Gymnasiums wird für 1000 fl. verstattet; eine ungemeine Summe, mit der sämtliche Lehrer des errichteten Gymnasiums die Einlassgelder ihrer Schulstuben zu bestreiten vermögen. – Ein Freiherr, der ohnehin oft alt wird, ohne zu wissen wie, muss die venia aetatis mit 200 baren Gulden kaufen, indes er mit der Hälfte davon ein Schulmann hätte werden können, worauf ihm das Alter von selber zugefallen wäre. Und tausend solche Dinge! – Sie beweisen aber, dass es nicht übel um Staaten und Reichskreise stehen müsse, wo der Torheit Standeserhöhungen teurer gegeben werden als dem Fleisse, und wo es mehr kostet, eine Schule zu errichten als zu bedienen.
Was ich hierüber zu einem Fürsten gesagt habe, ist, so wie das, was mir hierüber ein Stadtsyndikus gesagt, zu merkwürdig, um aus blosser Furcht vor Ausschweifungen hier übergangen zu werden.
Der Stadtsyndikus – ein Mann von Einsichten und von feurigem Patriotismus, der desto wohltätiger wärmte, da er dessen Strahlen in einem Fokus sammelte und auf sich und seine Familie richtete – gab mir (ich mochte damals vielleicht jede Schulbank und jede Schultreppe für eine Bank und Leiter halten, auf die man Leute zum Torquieren legt) die beste Antwort auf vieles: "Wenn ein Schulmann nichts vertut als 30 rtl.31; wenn er nicht mehr Fabrikwaren jährlich kauft, als die Politiker für jedes Individuum berechnet haben, nämlich für 5 rtl., und nicht mehr Zentner Nahrung, als diese annehmen, nämlich 10; kurz, wenn er wie ein wohlhabender Holzhacker lebt: so müsste der Teufel sein Spiel haben, wenn er nicht jährlich soviel reinen Profit zurücklegen wollte, als die Zinsen seiner Amtsschulden am Ende betragen." –
Der Syndikus muss mich doch damals nicht überredet haben, weil ich nachher zum flachsenfingischen Fürsten 32sagte: "Gnädigster Herr, Sie wissen es nicht, aber ich – kein Akteur unter Ihrer truppe würde den Schulmeister in Engels verlornen Sohn um das Geld drei Abende lang machen, um das ihn jeder wirkliche Schulmeister alle ganze Tage des Jahres hindurch machen muss. Im Brandenburgischen werden die Invaliden Schullehrer; bei uns werden die Schullehrer Invaliden."....
Aber zur geschichte! Fixlein setzte das Register seiner Kronschulden auf, aber aus einer ganz andern Absicht, als der Leser denken wird, dem immer das Testament im kopf steckt. Kurz, er wollte Pfarrer in Hukelum werden. Ach an dem Orte es zu werden, wo seine Wiege stand und alle Gärtchen seiner Kindheit – ferner seine Mutter – und die Verlobungslaube: das war ein offnes Tor in ein neues Jerusalem, gesetzt auch die Stelle wäre eine hagere Pönitenzpfarre gewesen. Die Hauptsache war, er konnte heiraten, wenn er voziert wurde. Denn als dünner Konrektor im Schmachtriemen seiner Weste, mit Intraden, womit kaum der Kaufschilling des – Geldbeutels zu bestreiten ist, da konnte' er eher den Docht und Talg zur Leichen- als zur Brautfackel zusammenbringen.
Denn die Schuldienerschaft darf überhaupt in guten Staaten so wenig heiraten wie die Soldateska. Im Conringio de antiquitatibus academicis, wo auf allen Blättern bewiesen wird, dass die Klöster ursprünglich schulen waren, kam ich darhinter, warum. Jetzt sind die schulen Klöster, und folglich sucht man die Lehrer wenigstens zu einigen Nachahmungen der drei Klostergelübde anzuhalten. Das Gelübde des Gehorsams ist vielleicht am ersten durch Scholarchen zu erzwingen; aber das zweite Gelübde der Ehelosigkeit würde schwerer erfüllet werden, wenn nicht durch eine der besten staates-Verfügungen für das dritte, ich meine für eine schöne Gleichheit der Armut, so gesorget wäre, dass kein Mann mehrere testimonia paupertatis braucht als einer, der sie macht – dann greife dieser Mann nur zu einer ehelichen Hälfte, wenn von den zwei Hälften jede einen ganzen Magen hat, und nichts dazu als Halbmetalle und Halbbier....
Ich weiss, Millionen meiner Leser setzten dem Konrektor selber das Bittschreiben auf und ritten damit nach Schadeck zum Herrn, damit nur der arme Schelm den Schafstall bekäme, samt dem angebaueten Hochzeitaus, weil ihnen wohl einleuchtet, dass nachher einer der besten Zettelkästen würde geschrieben werden, der je aus einem Letternkasten ausgehoben würde.
Fixleins Bittschrift war ausserordentlich gut und auffallend: sie stellte dem Rittmeister