geheftet, foliiert und überschrieben sei von den Stuben-Registratorinnen.
Der Fürst reisete sogleich mit dem Lord weiter, der seinen Abschied vom Sohne und seine Abschiedpredigten bis auf den einsamen Tag auf der Insel der Vereinigung versparen musste. Der Sohn bekam zur Nachbarschaft des Fürsten Lust, wenn er dessen Betragen gegen seinen Vater überdachte; er hatte die doppelte Freude des Kindes und des Menschen, da sein Vater das eigne Glück in das Glück des armen Landes verwandelte und bloss, um Gutes zu tun, in dem Tronfelsen sich Fussstapfen austrat, wie man in Italien die Fusstritte der Engel, die erschienen und beglückten, in den Felsen zeigt. Andre Günstlinge gleichen dem Henker, der sich im Sande Fussstapfen aushöhlt, um fester zu stehen, wenn er – köpft.
In der ausgeleerten stube wurde unter Eimanns Gliedern – er stand noch im Priesterrock-Schilderhaus – der Zeigefinger zuerst wach, der sich ausstreckte und dem Familienzirkel das Bette wies "Es wäre mit lieber und dienlicher," sagte er, "hätte man mich mit diesem Lumpen totstranguliert, als dass ihn der Serenissimus ausspioniert." Er meinte aber seine eigne beschmutzte Halsbinde, die er selber in das Ehebette – die Kunstkammer und den Packhof seiner Wäsche – geworfen hatte. Wenn man ihm einen QualEinfall widersprach, so bewies er ihn so lange, bis er ihn selber glaubte; räumte man ihn aber ein, so sann er sich einige Skrupel aus und nahm eine andere Meinung an: "Durch die Vorhänge muss Seine Durchlaucht unfehlbar den Fetzen gesehen haben", versetzte er. Endlich bereisete er alle Plätze, wo Jenner gestanden hatte, und visierte nach der Lumpenbinde und untersuchte ihre Parallaxe. "Ans Blenden der Fenster müssen wir uns halten, wenn wir ruhig bleiben wollen", beschloss er und – – ich. Nachschrift. Ich werde allemal nach einem achten Kapitel – weil ich gerade zwei Hundtage in einer Woche fertig bringe – bemerken, dass ich wieder einen monat lang gearbeitet habe. Ich berichte daher, dass morgen der Junius angeht.
Erster Schalttag
Müssen Traktaten gehalten werden, oder ist es genug,
dass man sie macht? –
Das letzte. – Heute übt der Berghauptmann zum erstenmal auf des Lesers Grund und Boden das Recht (Servitus oneris ferendi, oder auch Servitus projiciendi) aus, das er nach dem Vertrag vom 4ten Mai wirklich besitzt. Die Hauptfrage ist jetzt, ob ein Hund-Vertrag zwischen zwei so grossen Mächten – indem der Leser alle Weltteile hat, und ich wieder den Leser – nach dem Schliessen noch zu halten ist.
Friedrich, der Antimachiavellist, antwortet uns und stützt sich auf den Machiavell: allerdings muss jeder von uns sein Wort so lange halten, als er – Nutzen davon hat. Dieses ist so wahr, dass solche Traktaten sogar nicht gebrochen würden, wenn sie nicht einmal – geschlossen wären; und die Schweizer, die noch 1715 einen mit Frankreich beschworen, hätten ebensogut in allen Kantons die Finger aufheben und beeidigen können, dass sie alle Tage ordentlich – ihr wasser lassen wollten.
Sobald aber der Nutzen von Verträgen aufhört, so ist ein Regent befugt, deren zweierlei zu brechen – die mit andern Regenten, die mit seinen eignen LandesStiefkindern.
Als ich noch im Kabinett arbeitete (schon um 6 Uhr mit dem Flederwisch, die Sessiontische abzustäuben, nicht mit der Feder), hatte' ich ein gescheites fliegendes Blatt unter der letzten, worin ich die Traktaten-Ouvertüre: au nom de la Sainte Trinité, oder in nomine sanctissimae et individuae Trinitatis, für die Chiffre ausgeben wollte, welche die Gesandten zuweilen über ihre Berichte zum Zeichen setzen, dass man das Gegenteil zu verstehen habe – es wurde' aber nichts aus dem fliegenden Blatt als ein Manuskript. In diesem war ich einfältig genug und wollte den Fürsten erst raten, von Not-Lügen und Not-Wahrheiten der Traktaten müssten sie in jeder Breite und Stunde deklinieren und inklinieren; ich wollte die Staatskanzleien in einen Winkel zu mir heranpfeifen und ihnen in die Ohren sagen: ich würde' es, und hätt' ich nur neun Regimenter in Sold und Hunger, nie leiden, dass man mir mit dem Wachs und Siegellack der Verträge hände und Füsse zusammenpichte und mit der Dinte die Flügel verklebte; das wollt' ich in die Staatspraxis erst einführen – aber die Staatskanzleien lachten mich von weitem in meinem närrischen Winkel aus und sagten: der Pfeifer muss glauben, wir machens anders.
In den Werken des Herrn Herkommen – des besten deutschen Publizisten, der aber keine acta sanctorum schreibt – wird es erwiesen, dass ein Landesfürst die Verträge, Privilegien und Bewilligungen zwischen seinem Vorfahrer und den Untertanen gar nicht so zu beachten brauche; – daraus folgt, dass er noch weit weniger seine eignen Verträge mit ihnen zu halten vonnöten habe, da ihm die Nutzniessung dieser Verträge, die in nichts als im Halten oder Brechen besteht, offenklar als Eigentümer gebührt. Herr Herkommen sagt das nämliche auf allen Blättern und schwört gar dazu. – Ja kann es einen Dekan oder Rektor Magnifikus geben, der so wenig Vernunft annimmt, dass ihm – da doch nach einer allgemeinen Annahme ein König nicht stirbt und mitin Vor- und Nachfahrer zu einem Mann ineinanderverwachsen – nicht der Schluss daraus beizubringen ist, dass der Nachfahrer seine eigne Verträge für die seines Vorfahrers halten und mitin, da beide nur ein Mann sind, ebensogut wie geerbte brechen könne?
Wer philosophisch darüber reden wollte, der könnte dartun, dass überhaupt gar kein Mensch sein Wort zu