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pünktlich zu erfüllen, und dessen Witwe wäre es auch schuldig; wolle sie nicht, so hätte sie die Folgen sich selbst zuzuschreiben. Ein Vergleich liesse sich nicht denken bei einer Sache, die so klar sei.

Alle Anwesenden erstaunten, als der Ratsherr Hummer nun mit einer ihm ungewöhnlichen Lebhaftigkeit und mit ernstafter Amtsmiene und starker stimme sagte: »Noch ist die Sache nicht klar, Herr Doktor, aber ich hoffe, sie soll bald ganz klar sein. Desto besser für die Witwe, dass Sie keinen Vergleich eingehen wollen; denn ich behaupte, das Testament ist null und nichtig! Es ist dabei mehr als ein Falsum vorgegangen! Der Verstorbene war zu der Zeit, als das sogenannte Testament gemacht worden ist, seiner Sinne nicht mächtig und also den Rechten nach ganz unfähig, auch nur seine letzte Willensmeinung zu erklären. Darüber wollen wir gleich unverwerfliche Zeugen hörenHiermit befahl er einem Bedienten, die tür eines Nebenzimmers zu öffnen. Aus demselben traten einige Personen hervor, bei deren Anblick Dr. Hiffer erblasste. Diese vorher bestellten Zeugen wiesen aus, dass der Ratsherr Hummer, der nicht gemeint war, seine Einsicht in Dingen dieser Art ungestraft necken zu lassen, während der Zeit, da er untätig und in Verlegenheit schien, nichts weniger als untätig gewesen war, sondern vielmehr die ganze Sache bis auf den Grund ausgekundschaftet hatte. Das Testament war von dem Orte datiert, wo es niedergelegt sein sollte; der Tag, da es gerichtlich niedergelegt, und die Stunde des Tages, abends um sieben Uhr, war darauf bemerkt. Hier ward nun zuerst ein Beweis geführt, dass der Richter und die Gerichtspersonen, welche das Testament angenommen und die Annahme durch ihre Unterschrift bekräftigt hatten, zu der Stunde nicht an diesem Orte gewesen waren. Denn es trat ein Fuhrmann aus einem benachbarten dorf nebst seinem Knechte auf, welcher bezeugte, sie an diesem Tage nachmittags von da abgeholt und abends um sechs Uhr in einem haus in Köln, das er benannte, abgesetzt zu haben. Ferner war ein ebenso sicherer Beweis da, dass der Verstorbene zu dieser Stunde nicht an dem Orte gewesen war, wo das Testament sollte gemacht worden sein, und zugleich war damit der Beweis verknüpft, dass er zu dieser Stunde seines Verstandes nicht mächtig und folglich auch unfähig gewesen wäre, seine letzte Willensmeinung zu erklären. Denn der Wirt des Hauses nebst zwei von seinen Leuten bezeugten, dass Hiffer bei ihm auf denselben Nachmittag eine besondere stube verlangt, wo er auch mit dem Verstorbenen und mit einer ziemlichen Anzahl Weinflaschen seit vier Uhr allein gewesen sei. Alle drei bezeugten, dass Sophiens Mann, als er gegen sechs Uhr auf den Hof gehen wollen, getaumelt und stammelnd geredet habe, und gegen neun Uhr habe er ganz betrunken müssen nach haus gebracht werden. Ferner bezeugte der Wirt, es sei um sieben Uhr Siegellack von ihm verlangt worden. Dies habe er selbst gebracht und gesehen, dass der Richter ein grosses Siegel herausgezogen und es auf ein gefaltetes Papier gedrückt habe. Nachdem abends alle ziemlich bezecht weggegangen wären, habe sich das Testament, das er an dem äussern Ansehen und der Aufschrift erkannt, unter dem Tische gefunden, weil es der Richter vermutlich unvermerkt aus der tasche hätte fallen lassen. Derselbe wäre den andern Morgen, vor seiner Zurückreise, sehr bestürzt zu ihm gekommen, hätte es daselbst gesucht und gefunden und, nachdem er es von ihm zurückerhalten, ihn gebeten, niemand etwas davon zu sagen.

Dies war genug zum Triumphe des Ratsherrn Hummer, welcher nun der Frau Sophie lebhaftesten Dank erhielt und mit sich selbst zufrieden war, dass er seine Geschicklichkeit gezeigt und nebenher auch einen nichtswürdigen Menschen entlarvt hatte. Das Testament ward bald darauf gerichtlich für ungültig erklärt und Frau Sophie in den Besitz ihres rechtlichen Vermögens gesetzt, dessen sie durch Leiden und Tugend doppelt würdig geworden war. Dies machte umso weniger Schwierigkeit, da der Richter, der das Testament autorisiert hatte, für gut fand, das Weite zu suchen, und da Doktor Hiffer, der sonderlich, was Schikanen anbelangt, nie etwas auszuführen unternahm, was nicht auszuführen war, einen Vorwand fand, sich mit seiner Barschaft und besten Sachen auf eine Reise nach Lüttich zu begeben. Von da muss er weiter nach Frankreich gegangen sein; denn man hat Nachricht, dass er im Jahre 1791 in Avignon mit vielem Beifalle Friedensrichter gewesen und jetzt im Elsasse einer der tätigsten Kommissarien des Nationalkonvents ist.

Einundvierzigster Abschnitt

Beschluss

Gute Kenner haben die Bemerkung gemacht, dass Frauengunst sich nicht leicht ändere. Hat Liebe einmal in dem Herzen eines edlen Weibes tiefe Wurzeln gefasst, so wird sie selten ganz auszureuten sein. Sie sind beständiger, die holden Geschöpfe, als die Männer; sie ertragen eher Leiden wegen ihrer Gunst als diese und bleiben ihrer Empfindung getreuer, wenn sie dieselbe auch verbergen. Auch in Sophiens Herzen war die Zuneigung gegen Anselm nie ausgelöscht worden. Sie hatte sie unterdrückt, aus Pflicht; sie hatte viel gelitten, als ihr ihr Mann wegen dieser Zuneigung Vorwürfe machte, noch mehr, als sie Anselmen für unbeständig und sittenlos halten musste. Sie hatte sogar nach dem tod ihres Mannes dieser Zuneigung mit wahrem Edelmute entsagt, als sie glaubte, sie käme mit der Pflicht gegen ihre Kinder in Kollision. Nun aber, da diese Kollision wegfiel, da sie ihren Anselm täglich vor sich sah, da derselbe durch Elend wie durch eine Feuerprobe geläutert fester in Gesinnungen sich zeigte und seine ihm natürlichen guten Eigenschaften, die er nie ganz verleugnet hatte,