sich zuweilen ein: dies waren aber nur Privatbesuche.
Für die Zusammenkünfte blieb niemand übrig als der Herr Kammerjunker von Trutahn, welcher nun präsidierte, und die beiden dichterischen Jünglinge. Es waren zwar ein paar neue Mitglieder weltlichen Standes dazugekommen, und sogar ein Domherr, einer von den Patronen des Herrn von Trutahn, war ohne Rücksicht auf Offizialat einige Male dagewesen, aber Frau Hummer sah doch mit Betrübnis, dass ihr Büreau d'Esprit nicht mehr war wie ehemals.
Sie hatte unsern dicken Mann immer wohl leiden können. Nun war ihr nicht allein an ihrem mann klar geworden, dass er ein geschickter Arzt sei, sondern es verlautete auch nach seiner Abreise, er sei ein Dichter. Denn seine Eitelkeit war beleidigt worden, als des hagern hohläugigen Herrn.
Selten Verse mit so grossem Beifalle beehrt wurden, und er hatte daher einmal dem Kammermädchen der Frau Hummer eins von seinen Gedichten vorgelesen, um zu zeigen, dass ein wohlbeleibter Mann auch reimen könne.
Frau Hummer tat daher unserm Anselm die Ehre, ihn zu einer von ihren gelehrten Zusammenkünften einzuladen, wodurch er also nunmehr ehrenvoll da die Sitzung erhielt, wo er ehemals im Vorzimmer hatte stehen müssen. Fast wäre er geneigt gewesen, hieraus eine gute Vorbedeutung zu ziehen, aber sein Mut war so gefallen, dass jetzt kein froher Gedanke bei ihm Wurzel fassen konnte. Er zwang sich zwar, die gelehrte Gesellschaft möglichst zu unterhalten, aber doch blieb alles nur gezwungenes Werk.
Bei Tische gab seine betrübte Miene noch nähern Anlass, dass die Testamentsgeschichte erwähnt ward, wovon Anselm auf Verlangen die genauem Umstände ausführlich erzählte. Der Ratsherr Hummer, obgleich sehr dick und phlegmatisch, war dennoch in seinen Geschäften nicht untätig und in rechtlichen Sachen wohlerfahren; ein verwickelter juristischer Fall konnte ihn daher selbst bei Tische interessieren. Nach Anhörung der Testamentsgeschichte schüttelte er den Kopf, sagend: Man sehe wohl, dass da etwas hinter dem Busche stecke; ihn wundere nur, dass der Rechtsgelehrte, der der Frau Sophien Sachen betreibe, nicht darauf denke, die Richtigkeit des zweiten Testaments anzufechten. Es sei immer verdächtig, dass der Erblasser, wenn er sein erstes Testament gar nicht habe wollen gelten lassen, es nicht von dem Gerichte, wo es niedergelegt gewesen, zurückgenommen habe. Er liess merken, indem er seiner eigenen Einsicht ein beiläufiges Kompliment machte, wenn er nur genaue Abschriften beider Testamente vor sich hätte, dächte er gewiss, irgendeine schwache Seite an dem zweiten Testamente zu finden, wo es mit Vorteile könne angegriffen werden. Anselm hörte hoch auf und besorgte gleich darauf die Abschriften.
Ratsherr Hummer studierte beide Testamente mit grossem Fleisse durch. Aber nach einigen Tagen erklärte er, die Form des zweiten Testaments sei auf keiner Seite mit einem möglichen Erfolge anzufechten. Er liess der juristischen Schlauigkeit des Dr. Hiffer Gerechtigkeit widerfahren, der alle möglichen Einwendungen vorausgesehen und ihnen vorgebeugt hatte, und setzte lächelnd hinzu: Man sehe wohl, es habe ein Rechtsgelehrter die Hand dabei gehabt, der die Rechte aufs gründlichste studiert habe, um desto sicherer Unrecht tun zu können.
Nun verschwand also auch alle Hoffnung von dieser Seite, wodurch in Sophiens haus und bei ihren Freunden die Gesichter einige Tage lang etwas waren aufgeheitert worden.
Vierzigster Abschnitt
Versuch zu einem Vergleiche, welcher fruchtlos abläuft, und fernere Folgen davon
Dem Ratsherrn Hummer ging doch die geschichte mit dem Testamente sehr durch den Kopf. Er hatte dabei die Ehre seiner juristischen Einsicht für einen so korpulenten Mann etwas vorschnell aufs Spiel gesetzt; denn er hatte mit einem Paar seiner Kollegen darüber gesprochen, dass er schon ausfinden wolle, wie dem Testamente beizukommen sei, und Hiffer, dem nichts verborgen blieb, lächelte ihn an, sooft er ihn sah und liess einige versteckte fragen fliegen. Dies verdross den guten Ratsherrn nicht wenig; er setzte daher noch einmal an, erkundigte sich beinahe einen monat lang nach allen Umständen, schrieb sogar nach dem Orte, wo das zweite Testament niedergelegt war, um mancherlei Dinge zu erforschen, die ihm verdächtig schienen, und etwas zu finden, worauf Hiffer nicht möchte gedacht haben. Doch, was konnte das helfen! Der Mann wollte nur seinen Willen haben und las das zweite Testament fast täglich sorgfältig durch; umsonst! Es blieb, wie es gewesen war, so verklausuliert, dass ihm auch die schlauste Rechtskenntnis nichts anhaben konnte.
Dergleichen alte Rechtsgelehrte sind eigensinnig. Wenn sie sich einmal vorgenommen haben, etwas durchzusetzen: so lassen sie nichts unversucht.
Als Anselm einen Nachmittag der gelehrten Versammlung bei der Frau Hummer beigewohnt hatte und abends da speisete, sagte ihm der Ratsherr: Dem Testamente sei freilich, was seine Förmlichkeit betreffe, nicht beizukommen; indes, wenn Frau Sophie es genehmige, wäre er willens zu versuchen, ob Hiffer nicht zu einem Vergleiche zu bringen sei. Frau Sophie war es leicht zufrieden, ungeachtet ihr eigener Rechtsbeistand ihr voraussagte, es werde vergebens sein; denn Hiffer würde ja von einem Testamente, das so deutlich zu seinem Vorteile spreche, nicht abgehen. Indes war der Vorschlag eines Mannes wie der Ratsherr nicht ganz von der Hand zu weisen.
Es ward also in des Ratsherrn Hummer Behausung ein Tag angesetzt, wo der Vergleich sollte versucht werden. Alle Personen, die es betraf, erschienen dabei; aber aus Dr. Hiffers lachender und satirischer Miene stand gleich abzusehen, dass nicht viel zu erhalten sein würde. Auf die verschiedenen Vorschläge des Ratsherrn antwortete er kurz und trocken: Er halte sich im Gewissen verbunden, den Willen seines sel. Freundes