an. Kurz Russen und Franzosen wechseln den Körper öfter als das Hemd des Körpers, und eine Provinz bekommt allzeit neue Leiber und einen neuen Provinzial miteinander, in 3 Jahren, wie gesagt.
Die Sache ist gar nicht gleichgültig. Denn es ist sonach unmöglich, dass ein Kahlkopf, der sein Ehejubiläum begeht, an seinem ganzen leib auf ein Stückchen Haut hellersgross hinweise und anmerke: "Mit diesem Läppchen Haut stand ich vor 25 Jahren auch am Altar und wurde samt dem übrigen an meine jubilierende Frau hinankopuliert." Das kann der Jubelkönig unmöglich. Der Ehering ist zwar nicht herunter, aber der Ringfinger längst, um welchen er sass. Im grund ist es ein Streich über alle Streiche, und ich berufe mich auf andre Konsistorialsekretäre. Denn die arme Braut steigt freudig mit der Statua curulis von einem Bräutigamkörper unter den Bettimmel und denkt – was weiss sie von guter Physiologie –, am Körper habe sie etwas Solides, ein eisernes Stück, ein Immobiliargut, kurz einen Kopf mit Haaren, von denen sie einmal sagen könne: an meinen und an meiner Haube sind sie grau geworden! Das hofft sie; indes schafft unter ihrem Hoffen der Schelm von einem Körper seine sämtliche Glieder, wie ein Student sein verschuldetes Studentengut, nach 3 Jahren infinitesimalteilchenweise bei Nacht und Nebel fort. – Wendet sie sich am Neujahrabend um: so liegt im Ehebette bloss ein Gipsabguss oder eine zweite Auflage neben ihr, die der vorige Körper von sich darin gelassen und in welcher kein altes Blatt der alten mehr ist. Was soll nun eine Frau, wenn der Kubik-Inhalt des Brautbettes und der des Ehebettes so verschieden sind, von der Sache denken? – ich meine, wenn z.B. ein ganzes weibliches Konsistorium (z.B. die Frau Konsistorialpräsidentin, die Vizepräsidentin, die Konsistarialsekretärin) nach 3 Jahren auf dem Kopfkissen ein ganz anders männliches Konsistorium antrifft, als das aufgelöste war, das die Ehe versprach: was soll eine Frau da anstellen, die, wenn es eine Konsistorial-Hälfte ist, recht gut weiss quid juris? Sie, sag' ich, die es hundertmal über dem Essen gehört haben muss, dass eine solche Entweichung des männlichen Körpers eine verfluchte bösliche Verlassung oder desertio malitiosa ist, die sie von ihren Ehepflichten ganz losknüpfet – und es kann vollends eine solche Strohwitwe gar Luterum de causis matrimonii gelesen haben und sich daraus entsinnen, dass er einer böslich Verlassenen nach einem oder einem halben Jahre eine neue Ehe nicht verbeut ..... Sich in besagte neue Ehe zu begeben, wird offenbar die erste Pflicht und Absicht einer solchen Verlassenen sein; da aber der neue restierende Ehemanns-Körper nichts für den fortgedünsteten kann: so wird sie es, um ihn nicht zu kränken, ohne sein Wissen und ohne Rachsucht tun, wenn er etwa auf der Börse ist – oder auf dem Kateder – oder auf der Messe – oder zu Schiffe – oder hinter dem Sessiontisch oder sonst aus.
Inzwischen ist der Mann kein Narr, sondern so viel hat er von der Physiologie allemal innen, dass auch die Frau ihren Körper ebensooft als ihre Mägde tausche; mitin braucht er auf nichts zu passen. Nov. 22. c. 25. reicht ihm das Recht der Ehescheidung schon, wenn sie auf eine Nacht von ihm gelaufen; hier aber ist die Konsistorialrätin gar auf immer weggedünstet und repetiert noch dazu in jedem Dreijahr diese Wegdünstung, – sie, die doch nach "Langens geistlichem Recht" dem Konsistorialrat, ders selber in seiner Büchersammlung hat, nachziehen müsste, wenn er Landes verwiesen würde, gesetzt sogar, in den Ehepakten hätte sie sich ausbedungen, zu haus zu bleiben. So redet Lange mit den Männern aus der Sache. In der grossen Welt, wo echte Keuschheit und Vielwissen und also auch Physiologie zu haus ist, traktierte man den Punkt längst mit Anstand und Verstand und trieb Gewissenhaftigkeit weit. Denn da ein Mann allda an seiner Gemahlin 3 Jahre nach dem Vermählungfest nicht ein Apotekerlot Blut, nicht eine dünne Vene, worins läuft, mehr von der alten auszuspüren hofft; da er mitin die weggewanderten Teile seiner guten Gemahlin an jeder andern viel eher und sicherer wiederzufinden glaubt als an ihr selbst; da er also vielmehr Liebe zur ankopulierten für eigentlichen Ehebruch an ihr und mit ihr halten muss – und, genau genommen, ist es auch so –: so ist es ihm jetzt hauptsächlich um reine Sitten zu tun; er lässt also zwar derjenigen Sammlung von Pulsadern, Nervenknoten, Fingernägeln und edlern Teilen, die man insgemein seine Frau benennt, seinen Namen, seinen halben Kredit und seine halben Kinder, weil man überhaupt in der grossen Welt ungern öffentliche Verbindungen öffentlich aufhebt und lieber am Ende an tausend aus Luft geflochtenen Ketten geht; aber das gestattet ihm seine achtung für Moral und Publikum nicht, eine und dieselbe wohnung – Tafel – Gesellschaft mit einer Frau zu haben, die einen andern Körper hat; er erscheint sogar (welches vielleicht zu skrupulös ist) ungern mit ihr öffentlich und entält sich wenigstens in seinem haus alles dessen, wozu er oder Origenes sich unfähig machten.
Es sind schlechte abgefärbte Kateder, die mir den Einwurf machen können, die verehelichten Seelen blieben ja doch zurück, wenn die Leiber verrauchten. Denn mit der Seele (also mit dem Gedächtnis, mit dem Denkvermögen, sittlichen Vermögen u.s.w.) lässt man sich heutzutage wenig oder nicht kopulieren, sondern mit dem, was um sie herumhängt. Zweitens ist es