mit Nullen verstärkten Anordnungen des selig Verstorbenen fielen dem Baron bei weitem nicht so hart, wie
§. 17.
die Leichenpredigt,
die der Emsige auf dem unzierlichsten aller unzierlichen Flicke verfügt hatte. Der Baron fühlte, dass ihm diess eine Art von ranger sein würde; indess war ihm auf diese Anordnung, die er herzlich gern mit drei Nullen hinter der Eins mehr abgekauft hätte, heilig, so das er sich, rühmlichst entschloss, sie als die letzte Oelung, zu der er sich als Schwiegersohn bequemen musste, zu ertragen, und dem Gewissensrate nur beliebte Kürze empfahl, da er wohl wusste, dass mit dieser Leichenpredigt all sein Wechseljammer und Elend, welches er als Schwiegersohn erduldet, begraben sein und nicht mehr auferstehen würde. Der Baron fand es unerträglich, den Wohlseligen und sich so schrecklich lobpreisen zu hören; indess war das Volk m Rücklicht der milden Stiftungen so sehr mit Schwiegervater und Schwiegersohn zufrieden, dass sich hier und da die stimme hören liess, der Vater sei wohlselig, der Schwiegersohn hochselig, obgleich dem Schwiegersöhne mit der Hochseligkeit sehr wenig gedient war, und er sie gewiss ganz gern so weit als möglich von sich entfernt wünschte. Da wir einmal einer Leiche zu ihrer Ruhestätte folgen und an fe ich diese gelegenheit, das fräulein Cousine mit ihrem ehrenvollen grauen Haar zu ihrer Ruhe zu bringen. Meine Leser und Leserinnen werden mir die Gerechtigkeit gewiss nicht versagen, dass ich beiläufige Personen in diesen Kreuz- und Querzügen nicht lange quälen lasse; und warum sollt' ich auch? Zwar würde mir diese rollenfüchtige Schauspielerin keinen Dank dafür wissen, dass ich ihr in dieser geschichte bloss eine Soubrettenrolle zugeteilt habe, und sie nur so auf- und abtreten lasse; indess bin ich hier der Wahrheit und natur zu viel schuldig, als dass ich die Rollen parteiisch verteilen sollte. – fräulein Cousine hielt sich während der Leichenpredigt in einem vergitterten stand auf, wo sie, sich selbst überlassen, nicht anders scheinen durfte, als sie wirklich war. Die Erinnerung, dass der Sonn- und Feiertagstisch begraben wurde, brachte eine Träne in Bewegung; allein die Erinnerung, dass dieser Tisch ihr Freitags (exclusive des Charfreitags und wenn Weihnachten auf einen Freitag fielen) beim Nachbar gedeckt sei, liess diese Träne nicht zum Fluss kommen. Ein Schwert hielt das andere in der Scheibe; und das gute fräulein würde die ganze Zeit über in dem vergitterten stand zwischen Tür und Angel geblieben sein, wenn ihr nicht ihr Liebhaber Unseliger eingefallen wäre, der vor 45 Jahren die Gottesvergessenheit gehabt hätte, sie böslich zu verlassen. Das, was sie vor aller Welt zu verbergen gewusst, konnte sie in diesem Gegitter Gott und ihrem Gewissen nicht vorentalten, und in der Tat, es war gut, dass sie wieder einmal gelegenheit fand, an einen Jugendfall zu denken, der ihr diessmal schwerer als sonst fiel. Sie entschloss sich vor Gott, zu tun was sie noch konnte; und diess war? Ein Testament zu machen, welches ich sogleich entsiegeln und publiciren werde. Der Freitags-Freiwirt heiratete ein schönes und, wohl zu bemerken, reiches Mädchen, die eheleibliche Tochter des Johann Peter Hankel, Vater, Sohn et Compagnie. Weder Vater noch Compagnie hatten zur Existenz der Braut einen Beitrag geliefert; vielmehr war bloss und allein der in der Firma genannte Sohn Vater der Braut. Entweder hatte die Cousine bei dieser Ehegelegenheit sich die Sache zu sehr angelegen sein lassen, oder ihr Magen war mehr überladen worden, als er tragen konnte; – kurz und gut, fräulein Cousine starb, und, wie man nach ihrem tod ganz ohne alle Zurückhaltung sagen konnte, im 60sten Jahre ihres grauen Alters, oder ihrer b l ü h e n d e n J u g e n d : wie man will; beides war in der Wahrheit gegründet. Ihren Nachlass hatte sie, dem im vergitterten, stand genommenen Entschlusse gemäss, einem Menschen zugewendet, der auf einem kleinen Freigute sass 45 Jahr alt war und, wie man sagte, viele Aehnlichkeit von fräulein Cousine hatte. Er hiess wie das Dorf, und war, nach der Behauptung aller seiner Vorzeitgenossen, ein Findling. Dieser Umstand konnte indess, wie natürlich, der Cousine keinen Abbruch an ihrer fräulichen Ehre tun; vielmehr hatte der Rechtsfreund quaestionis die Sache so in die Sieben geleitet, dass Cousine, welche wo wohlbedächtig alles was Leichencerimoniell ist und heisst, per expressum verbeten hatte, dennoch bei der Danksagung vom Gewissensrat als F r ä u l e i n proclamirt, und so in die selige Ewigkeit als eine unbefleckte, reine Braut eingeführt wurde. – Der Nachbar war glücklich, indem er das Legat gewann. Warum Cousine nicht auf den Rosental'schen Rittergut ihr Leben beschlossen? Eine neugierige Frage! Die wohnung des 45jährigen war den Rosental'schen Gütern in der Nähe.
§. 18.
Die Taufe
unseres Helden, die ich nicht länger aussetzen kann, wenn auch das Postscript des Emsigen mir nicht den Ausweg verträte – war eine Nottaufe. Auf der Reitbahn von Entwürfen, wo der Vater unseres Helden sich befand, brachte ihn die Nachricht von der Schwächlichkeit seines ritterunfähigen Sohnes auf den Gedanken, zurückzukehren und sich vorderhand mit Ueberblick in bester Form annahm: dass er ein Erbherr von dreimalhunderttausend Talern wäre. Geld und Liebe haben die grössten Reize, wenn man ihnen nicht zu nahe ist. Ueberhaupt entält d a s N a h e wenig oder gar nichts, was uns befriedigen kann; in tiefe Ferne zu blicken