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; sie beruhet auf Verträgen, wodurch man sich einschränkt, wenn dagegen die V e r n u n f t g e w a l t sich über sich selbst und die Erfahrung wegsetzt, und nicht als stimme der Menschen, sondern als stimme Gottes gelten will. Zwar muss man Gott überall mehr gehorchen, als den Menschen; indess bleibt doch noch die Frage: ob es je der Vernunft a priori in solchen grossen Gesellschaften, wie man jetzt hat (ob zu Gottes Wohlgefallen, ist die Frage), gelingen werde? Wenigstens bleibt in diesen grossen Gesellschaften die Pluralität viel zu sinnlich, um durch etwas Unsichtbares sich zwingen zu lassen. – Doch sind diese grossen Gesellschaftsmassen einmal vorhanden, und es wird tausend und abermal tausend Jahre, die hier wie e i n T a g sind, dauern, ehe ein Codex reiner Vernunftgesetze zu stand kommt. – Immerhin! man eile hier mit Weile, ohne es auf das platonische Jahr (auf den Tag nach dem jüngsten Tage) auszusetzen. Sobald nur reine VernunftAnordnungen im staat zur Grundlage dienen; was schadet es, wenn auch ihre nächsten Gründe in einer Verstandesautorität aufzusuchen sind? – Was Recht ist, bestimmt die reine Vernunft; was bürgerlich Recht ist, mag die gesunde Vernunft oder die Autorität, die sich in der positiven Gesetzgebung offenbart, angeben. Wenn Autorität den vernünftigen Willen gegen Neigung, leidenschaft, Interesse, kurz, gegen unvernünftige Aus- und Einfälle in Schutz nimmt, – wer darf sie für jene äussere Schwert- und Stockgewalt halten? Wer kann den fürchten, den er nicht ehrt? Wo Ehrerbietung ist, da ist Furcht. – Schon haben diese beiden Begriffe im Worte E h r f u r c h t sich ehelich verbunden. Die Rechte der Menschen, die nach unsern jetzigen Verfassungen nicht viel mehr als bloss möglich sind, durch bürgerliche Rechte wo nicht zu w i r k l i c h w i r k l i c h e n zu machen, so doch sie der Wirklichkeit etwas näher zu bringen; das ist die Pflicht der positiven Gesetzgebung, die in Abgötterei ausartet, wenn sie nicht die Rechte der Menschheit sich zum unablöslichen gesetz macht. Jetzt wird e i n Gesetzbuch aus dem a n d e r n gemacht; und die S t ä n d e (der nähere Ausschuss der Gesetznehmer) im monarchischen Staat bestehen selbst mit Recht darauf, dass ihnen ihre alten Rechte nicht genommen werden mögen, weil, wenn einmal die äussere Gewalt sich Willkürlichkeiten erlaubt, alles drüber und drunter geworfen wird. Ein Gesetzbuch ist eine Vernunftabschrift; und nicht nur bei der Staatseinrichtung, sondern in allen Zweigen der Staatsverfassung kann und muss sich Vernunft offenbaren, wenn nicht alles heute so und morgen anders sein soll. – Die Pflicht j e n e r S t i l l e n im L a n d e , jener Gottessöhne, jener Kinder des Höchsten, jener Auserwählten, die wir den Geistern substituiren? Den Menschen richtig berechnen, keinen Bruch übrig lassen, durch Erfahrung der Demonstration, durch empirische Principien den rationalen fortelfen, bei der Sanction der Vernunft die Vorträge des Verstandes in Anschlag zu bringen, das M u ss und das W i r d in genaue Verhältnisse setzen, wenn Gesetznehmer sich lieber unter die Hand des Fürsten schmiegen wollen, weil das Gesetz unerbittlich ist, und es von ihm nicht heisst: den Demütigen gibt er Gnade, sondern: den Gehorsamen gibt er Recht; ihnen lebhaft vorstellen, welch ein Vorzug es sei, wenn Menschen sich vor dem Gesetz, wie vor der natur, als eine einzige Familie versammeln. Kann man denn nicht Gebote und Verbote durch A u s weichungen widerlegen? Dem Luxus durch Beispiel vorbeugen? Durch ein Moralbuch (warum denn immer ein Gesetzbuch) den Staat zu einem moralischen Instrument stimmen? Kann man nicht ernstaft ohne Trotz, freimütig ohne Plauderhaftigkeit, witzig ohne Beleidigung sein? Ist zwischen gemaltem und wirklichem Feuer nicht ein gewaltiger Unterschied? Kann man nicht auch Gott geben, was Gottes ist, wenn man dem Kaiser gibt, was des Kaisers ist? Kann denn der Mensch, wenn er gleich über seine Zeit und seine Dienste disponirt, wohl über sich selbst disponiren? Kann er das, was geboten wird, tun, und was verboten wird, lassen, wenn er dieses nicht als schädlich und jenes als nützlich alleruntertänigst selbst einsieht? Ist nicht wirklich Etwas von Menschen (an sich selbst) ohne übernatürliche Beihülfe zu erwarten, dass sie nur die achten, die Gutes tun, da sie selbst in den ärgsten Feinden edle Handlungen ehren, und sich bei aller Selbstsucht nur alsdann im Herzen schätzen, wenn sie sich das zeugnis, es zu verdienen, nicht abschlagen können? – Wer Gedanken für zollfrei erklärte, war ein schlechter Vernunftfinanzier; und über ein Kleines wird der, der Gedanken nicht anzuhalten gewohnt ist, auch den Worten, und über ein noch Kleineres auch den Handlungen freien Lauf lassen. – Oft macht der Mensch in sich selbst ein Gesetz, das schon längst gemacht war, und das sich von selbst verstand. – Warum? um nicht in seinen eigenen Augen zu verlieren, um sich in integrum bei sich selbst zu restituiren, weil er so oft jenes ewige, in seiner Vernunft sich gründende Gesetz übertreten hatte. – Wahrlich, der Mensch ist kein schlechter Schlagwas soll ich sagen? – vom OrangUtang oder vom Engel!

Diese Kreuz- und Querzüge von Ideen