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als dass der Ritterorden des heiligen Grabes von Gott selbst abstammt.

Unserm Ritter fielen hiebei die ersten Kleider ein, die Gott der Herr lange vor Moses Zeit den gefallenen ersten Eltern gemacht hatte, und die Heraldicus junior zu seiner Zeit nicht in einer guten Stunde anführte, als die Ritterin den Schuster zu seinem Leisten und den Schneider zu seiner Nadel zurückwies. Doch blieb ihm keine Zeit, diesem Gedanken nachzuhängen; vielmehr war ihm die Behauptung des hohen Obern, dass Patriarch Abraham schon wirklich General des Ordens gewesen, weniger einleuchtend, als erwecklich. Dass der Stifter der christlichen Religion, fuhr unser Brabevta fort, Mitglied unseres Ordens gewesen, kann durch seine Himmelfahrt nicht widerlegt werden. Lag er nicht drei Tage im grab? und ist sein Grab unserm Orden nicht Erneuerung und Heiligung? Nur wenige von den Rittern des Grabesordens nahmen an den tiefen Mysterien teil, die von Adam ab in unserm Orden sich in aller Stille erhielten. So manches, das man aus dem Paradiese mitbrachte, ward durch geheime Tradition fortgepflanzt, bis es auf den geistlichen Ritter Moses kam, der, wiewohl nur einen teil davon, schriftlich verfasste, einen andern aber, seinen teuer geleisteten Gelübden gemäss, zur mündlichen Fortpflanzung zurückbehielt, deren nur wenige gewürdiget worden, von Anbeginn bis auf den heutigen Tag.

Was wollen bei diesen Umständen Einwendungen, die man den neuen Grabesrittern macht, als sei es so zuverlässig nicht, dass Gottfried von Bouillon oder sein Nachfolger Balduin diesen Orden gestiftet? Mögen die Statuten und die gesetz vom 1. Januar 1099 bezweifelt werden, indem im zweiten Artikel dieser Statuten Ludwigs des Sechsten, Philipps des Zweiten und des heiligen Ludwigs gedacht wird, obgleich Ludwig der Sechste 1108, Philipp der Zweite 1180 und der heilige Ludwig 1226 ihre Regierung antraten. Es wäre federleicht, gegen diese und andere Behauptungen die Statuten und gesetz des Ritterordens vom heiligen grab zu retten, so profan sie auch sind und so wenig sie von uns anerkannt werden. Unser höherer Grabesorden schenkte, einem guterzigen Baume gleich, seine Früchte selbst dem, der ihm zuweilen Aeste abriss. – Jene bezweifelten gesetz und Statuten sind, wie alles in der Vorwelt, erst mündlich fortgepflanzt und später in Schrift verfasst. Sieht nicht, wer Ordensaugen zum Sehen hat, dass man den besagten Regenten und besonders Karl dem Grossen (von welchem behauptet wird, dass er ein Gelübde getan habe, Gut und Blut dem gelobten land zu widmen, um es von dem Joche der Sarazenen zu befreien, ob er gleich nie im gelobten land gewesen ist) in diesen Statuten und Gesetzen den Hof machte? Dass man auf eine feine Art diesen hohen Herren sagen wollte, nicht was sie getan, sondern was sie hätten tun können und tun sollen? Man muss die natur des Menschen berechnen, und bewährte Erfahrungen von Convenienzen und Verhältnissen im menschlichen Leben einsammeln, um dergleichen Geschichtsskrupel zu heben und Widersprüche auszustimmen. Unsere Grossen wissen durch Gewandteit des Ausdrucks, durch Raschheit und oft selbst durch Geschraubteit in fragen und Antworten, das heisst: durch Wortkünstlichkeit, ihre schwachen Seiten im Denken und im Handeln so zu verhängen, dass man Mühe hat, sich nicht durch Ansichten und Aeusserlichkeiten blenden zu lassen, und wenn die Geschichtschreiber sie noch so pünktlich kennen (doch ist diess selten der Fall), – dürfen sie sich unterstehen, sie zu treffen? – Selbst nach ihrem tod sind sie sicher, verschönert und verherrlicht zu werden, um auf den Ehrtrieb des durchlauchtigen Nachfolgers zu wirken. – Der Mensch ist collective bis jetzt kein Haarbreit anders, als er von Anbeginn war; die Schminke ist verfeinert und ein wichtigerer Handlungsartikel geworden, auf den mit der grössten Sicherheit zu spekuliren ist. Freilich gibt es eine Ironie, um Wahrheiten zu verdecken, die kaum dem Zehntausendsten dämmert; wie selten aber finden sich Macchiavelle, welche skandalöse Chroniken in Lobreden umschaffen und den Marokkanischen Despotismus in einen Freistaat veredlen? – welche Köpfe, wie Friedrich den Zweiten, zu Widerlegungen begeistern, wo nichts zu widerlegen ist? – Inokulirt man mit diesen Reisern, von grundsätzen die Baumschule unserer Grabesgeschichte: wer findet es bedenklich, wenn nach dem v i e r t e n A r t i k e l alle jene hohen Häupter, ob sie gleich zu verschiedenen zeiten lebten, zusammentreten, um diesen Ritterorden zu stand zu bringen? Wahrlich, wer unsere Ordensgeschichte der älteren Zeit in Erwägung zieht und zum voraus setzt, was man ganz füglich voraussetzen kann, dass hier und da einer von unsern Eingeweihten teil genommen, wer findet nicht mehr als er liest? Alle jene Grossen der Erde hatten ohne Zweifel die Ehre, etwas zum Aeusseren des Ordens beizutragen, und warum sollten sie in dieser Rücksicht im vierten Artikel nicht S t i f t e r genannt werden? Das heilige Grab war und blieb das Hauptstück des heiligen Landes. Name und äussere Würde, wenn sie zu späteren zeiten aufgekommen sind, entscheiden nichts. Was tut der arme Name!

Und wie? verdient der Umstand, die Stiftungsurkunde des Balduin sei nicht nur französisch, sondern neumodisch gekleidet, Erwähnung? Widerlegung gewiss nicht. Wer nicht den Geist der geschichte vom Fleisch, die Erdenteile von den himmlischen sonderthat der Geschichtsurteil? Ueberall findet er Sauerteig, der den Ofterteig verdirbt. – Im Reiche der Wahrheit ernährt der Krieg, der Friede verzehrt.

Unter den weltlichen Chorherrn, die bis 1114 bei der Kirche des heiligen Grabes standen, war hier und da einer in der hohen Wissenschaft unseres Ordens eingeweiht