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gelegenheit fand, seine Neigung zum Aufwande aller Art zu befriedigen. Auch liebte er das Spiel leidenschaftlich, und es währte nicht lange, so sah er sich gedrungen, das mit Schulden überhäufte väterliche Gut zu veräussern und seiner Dürftigkeit halber zugleich die Verbindung mit einem reichen Mädchen aufzugeben, womit man ihn bis jetzt auf eine fast schnöde Weise hingehalten hatte. Nichts verdirbt den Menschen mehr als Unmut, wenn das Bewusstsein sich vordrängt, ihn sich selbst zugezogen zu haben. Bei diesem jüngeren Bruder war, seines auffallenden Ueberhanges zu Lastern und Torheiten wegen, nicht viel zu verderben. Eine Ehrensache, bei welcher er sich, wie das Gerücht ging, nicht zu seinem Vorteil nahm, nötigte ihn, die – – Dienste zu verlassen und das Zudringen der Gläubiger, dass er sich heimlich entfernen musste. Er nahm seine Zuflucht zu seinem älteren Bruder, den ich seine geschichte weiter erzählen lassen will.

Ich nahm ihn mit offenen Armen auf, suchte seine Creditsache beizulegen und teilte brüderlich mein Einkommen mit ihm; doch konnte und wollte ich seiner Verschwendung nicht durch mehr Zuschub Nahrung geben. Auch musste ich ihm zuweilen seines Stolzes wegen etwas versagen, um ihn, da er durch seinen ehemaligen Stand verwöhnt war, nicht bloss fordern zu lassen, sondern ihn auch bitten zu lehren. Nur den Bruder sah er in mir, und die Meinigen, welche wussten, wie nah er mir am Herzen lag, kamen ihm mit Liebe zuvor. Ich war seit drei Jahren verheiratet, war Vater eines braven Jungen und mit dem zweiten kind ging meine Gattin schwanger. Diess waren Vorstellungen, die ich seinen unbilligen Anträgen entgegensetzte. Da ich mich endlich genötigt sah, zu verlangen, dass er die Residenz verlassen und bei mir wohnen möchte, ward er aufgebracht und schmiedete mit hülfe eines Bösewichts, der unter dem Schilde der Justiz mordet, einen höllischen Plan, der meine Gattin ihrer Vernunft beraubte, sie zur Mörderin ihrer Kinder und mich zu einem Wesen machtezu einem Wesen – (er wollte mehr sagen) das Sie vor sich sehen. – Es schlich ein dunkles Gerücht, ich sei nicht ein Sohn meines verstorbenen Vaters. Ob ich gleich von Kindesbeinen an seinen Namen führte, obgleich mein Vater in seinem letzten Willen mich förmlich für seinen Sohn erkannt und mich mit meinem jüngeren Bruder zum Erben seines Nachlasses in gleichen Teilen ernannt hatte, war doch mein Bruder unverschämt genug, diesem allen zu widersprechen. Uneingedenk, dass er durch seine Angabe die Asche seiner Mutter enteilige, eröffnete er bei dem Landesgericht einen Rechtsstreit, stellte zwei feile Zeugen auf, bei welchen meine Mutter ihre Niederkunft gehalten haben sollte, und so ward ich zur Herausgabe der Erbschaft verurteilt. – Die Beweise, die man bei der Justiz verlangt, sind fast von allen andern Beweisen unterschieden, und jene Kälte, die man in den Gerichtshöfen affectirtist sie mehr als ein übertünchtes Grab? verbirgt sie nicht oft rasende Leidenschaften? Der Ort, wo ich getauft bin, ist im siebenjährigen Kriege eingeäschert; die Taufregister waren verloren gegangen. Ob nun gleich wider das erste Urteil, nach welchem ich das Gut räumen sollte, mir um so hoffnungsreicher die weiteren Rechtsmittel offen standen, als ich die Zeugen der offenbarsten Parteilichkeit überweisen konnte, drang mein unnatürlicher Bruder doch mit unnachlässlicher Härte darauf, dass ich das Gut räumen musste. Diess betrübte meine Gattin unbeschreiblich. Sie hatte sich an viele Plätze im Garten, im wald, im feld und überall so gewöhnt, dass sie sich von diesen ihren Lieblingen nicht ohne die äusserste Rührung trennen konnte. Ach! mein Herr, sie verstand die Kunst, die wenige Weiber verstehen: den Ort für den besten zu halten, wo sie war; die meisten glauben sich da besser zu befinden, wo sie nicht sind. Sie sank in Schwermut und ihre öfteren Geistesabwesenheiten liessen mich ihrer nahen Entbindung halber nichts Gutes erwarten. Mein Unglück überstieg meine Vorstellung. In einer benachbarten Waldwächterhütte ward meine Gattin zwar von einem Sohne entbunden, indess ihrer Vernunft völlig beraubt. Eine bejahrte person wollte sich durchaus von unserm Schicksale nicht trennen; sie blieb die einzige Teilnehmerin unserer Leiden. Die einzige (alle meine Freunde verliessen mich)! Sie allein blieb, was sie gewesen war. Abwechselnd mit ihr bewachte ich meine unglückliche Gattin, die von Zeit zu Zeit Anfälle der grössten Wut äusserte. etwa drei Wochen nach ihrer Niederkunft hatte ich einen Termin beim Landesgericht. – Ich war, bei Strafe der Präclusion aller meiner Einwendungen und mit der Clausel persönlich vorgeladen, dass, wenn ich nicht erschiene, mir ein immerwährendes Stillschweigen auferlegt sein sollte. Die Herren kommen nicht aus Drohungen und Bestrafungen heraus. – Dass doch die unwahrscheinlichsten Träume immer die anlockendsten sind! Ich dachte, das Felsenherz meines Bruders durch persönliche Gegenwart zu erweichen, und glaubte, um so unbedenklicher gehen zu können, da meine Gattin seit einigen Tagen ruhiger schien. – Mein Bruder war auch in person vorgeladen. – Unsere alte Freundin überfiel eine Ohnmacht; wahrscheinlich war dieser Vorfall die erste Ursache der Wut, in welche meine unglückliche Gattin ausbrach, die, weil sie ohne Aufsicht war, aus dem Bette sprang, unsere beiden Kinder ergriff und sich mit ihnen ins wasser stürzte. Beide Kinder fanden ihren Tod; die Mutter ward gerettet und befindet sich in einer Irrenanstalt. Mein Termin war eben so unglücklich; beschimpft von einem undankbaren Bruder, kündigte uns ein Deputatus, der indess nicht der Urteilsverfasser gewesen zu sein schien, a n , w a n n