der Chronik von Frankreich so berühmten Kardinals von Rohan Besitzungen, auf welchen jetzt, im Januar 1792, da ich dies schreibe, das ganze ausgewanderte Frankreich sich niedergelassen hat, sind kaum gross genug, um einen Antirevolutionsklub darauf zu halten. Zählen sie aber auf den Beistand der europäischen Mächte, so fürchte ich, sie werden sich verrechnen. Warum sollten diese Frankreich angreifen? Um einer Nation die Befugnis streitig zu machen, ihre Regierungsform, mit unbezweifelter Einstimmung ihres Königs, zu verändern? Um eine Konstitution über den Haufen zu werfen, die Vernunft, Recht, Treue und Glauben und Frieden mit den Nachbarn zu Grundpfeilern hat? Dazu sind sie zu gerecht. Um die deutschen Reichsfürsten, die in den französischen Staaten Güter haben, mit Gewalt in den Besitz der Rechte zu setzen, welche sie durch die Revolution verloren haben? Davon würde doch nur dann die Rede sein können, wenn erst alle gütliche Mittel umsonst wären versucht worden. Es hat sich ja aber die Nation zu einer Entschädigung erboten; man muss nur ihre Vorschläge gemeinschaftlich anhören; man muss die ausschweifenden Forderungen der Aristokraten nicht damit vermengen wollen; man muss nicht vergessen, dass jene Reichsfürsten, solange sie sich bei der Abhängigkeit von Frankreich wohl zu befinden glaubten, von ihren französischen Besitzungen dem deutschen Reiche keine Prästanda geleistet, folglich sich auf gewisse Weise von dem Staatskörper losgerissen haben, dessen Schutz sie nun auf einmal reklamieren. Sehr wahrscheinlich werden die übrigen europäischen Mächte der vorsichtigen Politik folgen, welche der weise Leopold bei dieser gelegenheit zur Richtschnur nimmt. Sie werden ja wohl auch überlegen, dass es bei jetzigen zeiten nicht ratsam sei, mit den Kriegsvölkern, die hie und da noch zu haus ein Stückchen Arbeit finden, um Ruhe zu erhalten, in fremde Länder einzufallen, wo die fatale Freiheitsluft weht, die so leicht ansteckt. Sie werden überlegen, dass, bei dem ersten Ausbruche des Krieges, die schönen fruchtbaren deutschen Provinzen, welche unmittelbar an Frankreich grenzen, das Opfer dieses übereilten Schritts, der Schauplatz grässlicher Verheerungen werden würden.
Und das sei denn genug über die französische Revolution! Reden wir jetzt davon, ob andern europäischen Staatsverfassungen, der Wahrscheinlichkeit nach, ähnliche Umwälzungen bevorstehen und ob zu vermuten ist, dass die Vorfälle jenseits des Rheins dazu Anlass geben werden.
Vierter Abschnitt
Welche Staatsverfassung ist die beste
Diese prahlende Überschrift scheint anzukündigen, dass ich, Joseph von Wurmbrand, mich unterfangen wolle, von Bopfingen aus zu entscheiden, worüber bis jetzt die grössten Staatsmänner noch nicht haben einig werden können, nämlich: welche von den bekannten Staatsverfassungen das Glück der Völker am kräftigsten befördre. Allein so übel ist es nicht gemeint; ich hoffe im Gegenteil, die Art, wie ich diese Frage beantworten werde, soll den Lesern keinen so nachteiligen Begriff von meiner Bescheidenheit beibringen.
Also kurz und einfach! Diejenige Staatsverfassung ist, vorausgesetzt, dass sie die übrigen Haupterfordernisse habe, in jeder Periode die beste, welche erstlich mit dem dermaligen Grade der Kultur und den übrigen der Veränderung unterworfnen Zeitumständen in der besten Harmonie steht und zweitens, sowenig als dies mit Rücksicht auf die Bedürfnisse von Zeit und Umständen möglich ist, die natürliche Freiheit und die ursprünglichen Rechte jedes einzelnen Menschen einschränkt. Diese letzte Forderung ist wohl sehr billig, denn da die Menschen sich doch nur darum in Staaten vereinigt haben, damit ihnen, durch diese Verbindung, eine Summe von Glückseligkeit zuteil werde, die sie im isolierten Zustande nicht erlangen können, so muss die bürgerliche Verfassung mehr Vorteil gewähren, als sie Aufopferung kostet, sonst ist sie nichts wert. Was aber den ersten Punkt betrifft, so ist auch dieser wohl keinem Widerspruche unterworfen. Denn so wie ein Vater das kleine Kind, das noch taub für die stimme der Vernunft ist, mit der Rute züchtigt oder (zwar billige ich diese Metode zu täuschen keineswegs) vorgibt, ein unsichtbarer Genius sage ihm alles, was das Kind, auch wenn es nicht bei ihm sei, unternehme, bei dem erwachsenen Knaben hingegen bessere Bewegungsgründe anwendet, und wie ein kluger Erzieher sich nach der Verschiedenheit der Anlagen und Temperamente der Kinder richtet, so werden auch bei einem volk, das noch in der Kindheit ist, seine Geistesfähigkeiten nicht entwickelt hat und seine Kräfte nicht kennt, Täuschung und Zwangsmittel eine wirkung tun, die bei einer kultivierteren und aufgeklärteren Nation verkehrten Eindruck machen würden. Ich glaube daher, dass Regierungskunst und Volksreligion (oder, besser zu sagen, Kirchensystem) nach Zeit und Umständen, nach dem Grade der Kultur und nach der Stimmung der Völker abgeändert werden müssen.2 Jedermann würde es unvernünftig finden, wenn es einem Gesetzgeber in unsern zeiten einfiele, die alten sogenannten Gottesgerichte wieder einzuführen, in welchen die Wahrheit einer Anklage durch einen Kampf begründet oder widerlegt wurde. Wen vor vierhundert Jahren der Papst mit Kirchenbann belegte, der galt für einen verlornen Mann, und wenn er auch ein König war; heutzutage lacht man über die römischen Teaterblitze; ein Philipp der Andre würde nebst seinem Herzoge von Alba auf dem Trone von Grossbritannien eine kurze Rolle spielen; Numa Pompilius würde mit seiner Göttin Egeria auf dem polnischen Reichstage nicht viel durchsetzen und der alte Gesetzgeber der Lakedämonier mit seinen braunen Suppen in Venedig wenig Beifall finden. Doch so wie man in der Pädagogik, bei allen ihren Abänderungen, gewisse allgemeine, aus der natur geschöpfte Regeln zum grund legt, die immer stichhalten, so geht es auch mit den politischen und religiösen Systemen immer gut, wenn nur jene heilige Hauptregel: soviel möglich, Wahrheit und Freiheit