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Arbeit verstehen, die ich gern jedem andern überlassen haben möchte.

Das was ich dem Oberhaupt der Christenheit mit all der Ehrfurcht vorzutragen habe, die ich und wir alle gegen desselben fühlen hat nicht so wohl die gekränkten Rechte Kaiser Philipps, an den man mich durch besondere Bande gefesselt halten möchte, als einige Eingriffe in die Freiheiten des deutschen Reichs zum Gegenstand, die wir von Rom her erfahren mussten, und die sich auf keine Art verschmerzen lassen.

Wo denkt Sankt Peter hin, dass er uns nach seinem Gefallen einen König aufdringen will? Wo wagte es je einer der uralten frommen Bischöfe von Rom, die noch in der Demut ihres himmlischen Meisters einhergingen, sich in weltliche Dinge zu mischen, und bei der Kaiserwahl eine stimme zu fordern? Dass Kaiser Päbste wählen, ist bekannt, aber Kaiser zu wählen hatte man nie den Beitritt eines Pabstes nötig. Liessen die Kaiser zuweilen aus christlicher Bescheidenheit das Recht aus der Hand, das sie hatten, bei der Pabstwahl im entscheidenden Ton zu sprechen, wie soll man die Kühnheit benennen, mit welcher sich der römische Hof Rechte anmasst, welche er nie besass, auch nie mit unserm Willen erlangen wird?

Wär ich in künstlichen Wortverschränkungen geübter als ich es nicht bin, so würde ich annehmen, Innozens der Dritte könne unmöglich etwas von den Dingen wissen, die kürzlich zu Kölln vorgegangen sind, und ihm klagend berichten, welchen Frevel der Bischof von Präneste daselbst geübt, indem er sich wider alle Reichsordnung in die römische Königswahl gemischt hat; doch es ist bekannt, dass euch dieses nicht unbewusst ist, und dass Guido, indem er zu Kölln den Herzog von Braunschweig zu unserm König bestättigte, nichts tat als euren Willen.

Unmöglich dünkte es uns, schon des heiligen Vaters letztes Schreiben zu verschmerzen, und noch unmöglicher ist es uns, die letzte Vorlegung unserer Reichsrechte gleichgültig anzusehen; den schiedsrichterlichen Ton des ersten mochten wir vielleicht einigermassen verschuldet haben, weil wir selbst auf gewisse Art euch zu Rat und Urteil aufforderten; aber wodurch haben wir dem kühnen Bischof von Präneste Anlass zu seinem eigenmütigen Verfahren gegeben? Wir bitten euch, heiliger Vater, ruft ihn zurück, erklärt sein Beginnen für null und nichtig, oder lasst es euch nicht befremden, dass wir dasselbe, indem wir es bloss aus achtung gegen euch ungeahndet lassen, gänzlich auf die Seite setzen, und zum Kaiser behalten, wer uns, nicht wer einer fremden Macht recht dünkt. Wahrhaftig, wir würden eine schwere Verantwortung auf uns laden, wenn wir den, der nur in geistlichen Dingen richten kann, in weltlichen als Richter erkennten und ihm dadurch neue gelegenheit zu pflichtwidriger Anmassung fremder Rechte gäben.

Der Pabst an den Herzog von Zähringen.

1201.

Den Pfalzgrafen Otto, welcher neulich ein kühnes Schreiben an uns abgelassen hat, kennen wir nicht, und wir richten also die Beantwortung jenes briefes, die uns dennoch nötig dünkt, weil sie gemeine deutsche Fürsten angeht, an euch, den wir kennen und schätzen.

Wie kommen doch die Erben und getreuen Söhne der Kirche auf den Wahn, als wollte die liebende Mutter Freiheiten beschränken, und Rechte schmälern, welche ihre Kinder ja zuerst aus ihren Händen erhielten? Kam nicht das römische Reich durch hülfe des apostolischen Stuhls in der person Karl des Grossen zuerst an euch Deutsche? und könnt ihr wähnen, der Stattalter Christi wollte euch mit einer Hand wieder nehmen, was er euch mit der andern schenkte? – Das sei fern! Aber gönnen wir euch von der einen Seite die Macht, den zu eurem König zu ernennen, den ihr selbst wollt, so dürft ihr uns auch von der andern das Recht nicht bestreiten, den zu prüfen, den wir salben und krönen sollen, wie auch denn bekannt sein wird, dass kein deutscher Fürst ohne päbstliche Salbung und Krönung, das ganz ist, wozu ihr ihn wählt, und dass unsere Weihe eurer Wahl allererst das Siegel aufdrückt.

Es ist eine allgemeine Regel und Observanz, dass der, welcher geistlicher Handauslegung und Weihe bedarf, sich zuvor geistlicher Prüfung unterwerfen muss, so hält es die heilige Kirche bei den kleinsten Aemtern und Bestallungen, so muss es auch bei den grössten bleiben, selbst der Pabst muss getauft werden, ehe er die dreifache Krone tragen kann, wie sollte sich der deutsche König der Prüfung entziehen dürfen? Ihr könntet uns ja sonst einen Kirchenräuber, einen Verbannten, einen Tyrannen, einen Blödsinnigen, einen Ketzer oder Heiden zur Salbung vorstellen, und uns zumuten, an ihm das heilige Oehl zu entweihen. Urteilet nun selbst, ob wir in Ansehung eures Königs Herzog Philipps von Schwaben, was Prüfung und Entscheidung anbelangt, widerrechtlich verfahren haben, und gestehet, dass unser Legat, der Bischof von Präneste, keinesweges, wie ihr ihm beimesset, sich ein richterliches Ansehen über euch angemasst, weder einen König für euch gewählt noch verworfen, sondern nur in unsern Namen erklärt habe, was wir von eurer Wahl halten, und was wir hiermit nochmals erklären und bekannt machen, dass, ihr mögt von Philipp und Otto, Heinrich des Löwen Sohn, nun denken was ihr wollt, doch immer der erste nach unserm untrüglichen Urteil untüchtig, der andere vor allen Fürsten des deutschen Reichs würdig sein wird, Kron und Salbung aus unsern Händen zu erhalten4. ect. etc.

Die Kaiserin Irene an ihre Tochter Beatrix.

1206.

Du schreibst mir fast zuviel von dem Besuche des Prinzen von Kastilien bei seiner verlobten Braut, der Gräfin von Toulouse, und von der