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je der Gesetzgeber seines volkes zu werden, sondern um seine Gedanken über Gegenstände zu berichtigen, die der ganzen Menschheit so wichtig wären, und weil er, bei der fürchterlichen Regierungsverfassung der letzteren zeiten, vorausgesehen hätte, dass er vielleicht einst seinen lieben Mitbürgern durch guten Rat nützlich werden könnte. Diesen Plan nun sollte die Nationalversammlung durchgehen, prüfen, die einzelnen Teile desselben ausarbeiten und dann ihre Gedanken darüber ihren Kommittenten mitteilen. Dort würden diese gesetz abermals geprüft, berichtigt und noch weiter hinunter an die grösseren Ausschüsse geschickt und endlich jedem einzelnen vorgelegt; durch eben diesen Weg kämen sie wieder, verbessert oder bestätigt, bis an die Quelle, an den Nationalkongress zurück, welcher die Resultate davon, nach der Mehrheit der Stimmen, als Grundgesetz niederschriebe. Auf diese Weise würde die neue Konstitution durch die Mehrheit der Stimmen aller Hausväter aus allen Ständen im ganzen Reiche gegründet werden, und nach Jahresfrist könne alles in Ordnung sein. Bis dahin wolle er, der Prinz, obgleich sehr gegen seine Neigung, sich als den König des Landes betrachten, weil das Nationalkollegium nicht Zeit haben würde, neben der Gesetzgebung sich noch mit Regierungsangelegenheiten zu befassen. Er wolle dafür sorgen, dass die Geschäfte einen ordentlichen gang gingen, nach der Weise, wie es unter seines Vaters Regierung gewesen sei. Man möge nur nicht den Einwurf machen, ein Jahr sei nicht hinreichend, ein so grosses Werk zustande zu bringen; sobald man über Grundsätze einig geworden wäre (und das hoffte er bald zu bewirken), würde die weitre Ausarbeitung nicht viel Zeit wegnehmen; denn die Menge der gesetz mache ein Land nicht glücklich, sondern ihre Einfalt, Bestimmteit und pünktliche Befolgung. Auch dürfe man nicht einwenden, dass die Prüfung und Beistimmung aller, auch der wenigen kultivierten Stände weder nützlich noch erforderlich zu diesem Geschäfte wären. Jeder volljährige Mensch sei kultiviert genug, um über das zu urteilen, was er tun oder lassen müsse, oder vielmehr, es sei ungerecht, verlangen zu wollen, dass ein Mann etwas leisten oder unterlassen sollte, wenn man ihm nicht einmal soviel Verstand zutrauete, einzusehen, warum man dies von ihm forderte. Menschen im staat seien ja keine Kinder, welche im Blinden zu leiten und gegen ihren Willen ihre Handlungen zu lenken andre gewisse Menschen, und noch obendrein die wenigsten an Menge, das Privilegium haben könnten. Wenn also der mögliche Fall angenommen werden könnte, dass die grössere Anzahl der Bürger in einem staat Toren wären, so würde es sehr viel natürlicher sein, dort, mit Einwilligung aller, törichte gesetz zu geben, als einigen Klügern oder sich klüger Dünkenden zu gestatten, jenen mit Gewalt ihre Weisheit aufzudringen.

Diese Vorschläge fanden allgemeinen Beifall, wurden niedergeschrieben und von den sämtlichen Deputierten der Armee, welche mit ihren Korps in alle Gegenden des Reichs zogen, im land bekanntgemacht. Hierauf schritt man sogleich zu den Wahlen, und binnen wenig Wochen waren die vierundzwanzig Nationaldeputierten in Gondar versammelt. Der Prinz aber übernahm, unter dem Titel eines Regenten, die Interimsregierung, schaffte vorerst die drückendsten Missbräuche ab, machte aber übrigens keine wichtige eigenmächtige Veränderungen.

Da ich hoffe, dass es den Lesern nicht unangenehm sein wird, wenn ich sie mit seinen Regierungsbegriffen bekannt mache, so will ich in den folgenden Kapiteln den ganzen Plan, welchen er der ehrwürdigen Versammlung von Deputierten aus allen Ständen vorlegte, stückweise abschreiben.

Siebenzehntes Kapitel

Entwurf der neuen Staatsverfassung. Richtige

allgemeine Begriffe von bürgerlicher Freiheit und

Gesetzgebung

Der Mensch in dieser Welt sucht Glückseligkeit, sucht sie vorzüglich, wenn er mit andern Menschen in Verbindung tritt; allein fühlt er sich hülflos und unbehaglich; um die Summe seiner Glückseligkeit zu vermehren, schliesst er sich an seinesgleichen an.

Glückseligkeit ist Lebensgenuss, und um des Lebens geniessen zu können, muss man frei sein. Lebt man aber in Verbindung mit andern Menschen, so kann nicht jeder einzelne verlangen, alles zu geniessen; er muss auch den übrigen erlauben, ihren Anteil Genuss von den allgemeinen Lebensgütern und Vorteilen zu schmecken; er muss also seiner Freiheit gewisse Grenzen setzen; doch nur solche Grenzen, in welchen er, mit der allgemeinen Glückseligkeit, seine eigne durch einzelne Aufopferungen befördert; denn sind die Grenzen der Freiheit zu enge gezogen, die Aufopferungen zu gross, so fühlt sich der Mensch in Verbindung unglücklicher als im isolierten Zustande; und so fällt also die Ursache weg, weswegen er sich an andre angeschlossen hat. Jedermann wünscht daher, auch als Staatsbürger noch immer soviel von der natürlichen Freiheit zu behalten, als mit der Wohlfahrt des Ganzen bestehen kann. Es kommt desfalls darauf an, richtige Begriffe von der bürgerlichen Freiheit festzusetzen, damit wir, die wir das Joch der Tyrannei abgeschüttelt haben, um freie Bürger zu werden, uns untereinander verstehen und wissen mögen, was wir suchen und was wir erlangen können.

Die Systeme des natur- und Völkerrechts, die bei den europäischen Nationen im Gange sind und die ich studiert habe, finde ich voll verdrehter konventioneller Ideen, die nichts weniger als aus der natur entlehnt, nicht von der nüchternen, vorurteilsfreien Vernunft eingegeben sind; ich finde künstliche, ja, sogar religiose Begriffe mit eingemischt, die gar nicht dahin gehören, wovon der Mensch im stand der natur nichts wissen kann.

Die Freiheit des Menschen im natürlichen, rohen, wilden Zustande besteht darin, dass jeder einzelne alle seine Handlungen willkürlich einrichten, tun darf, was ihm beliebt und wozu er Kräfte hat, und nehmen, was ihn gelüstet und was er bekommen kann.

Der