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von ihr weichen, die Frau dem mann noch etwas sein werde. – Und wo findet man das in einem orientalischen Harem?

NEGUS: Das Ding klingt ganz hübsch; aber wenn nun der Mann sich bei der Wahl seines Weibes übereilt hat, so hat er dann ein solches geschöpf, seine ganze Lebenszeit hindurch, auf dem Halse und darf sich für dies Ungemach nicht an der Seite eines liebenswürdigern Gegenstandes entschädigen.

ICH: Das ist freilich ein grosses Leiden; allein dem sind ja beide Teile ausgesetzt; und muss nicht jedermann die Folgen seiner Übereilungen tragen?

NEGUS: Nein! das steht mir nicht an, und das Gesetz soll in Abyssinien nie eingeführt werden. Aber du sagtest vorhin, man begnügte sich auch in Deutschland damit nicht.

ICH: Ei nun! Die Verfeinerung der Sitten, die Galanterie, worin uns zuerst unsre Nachbaren, die Franzosen, unterrichtet haben, hat meine verheirateten Landsleute gelehrt, jenes beschwerliche Gesetz von beiden Seiten durch Konvention aufzuheben. Die Dame hat einen Freund, der zugleich sich des Herrn Gemahls Zutrauen und Zuneigung zu erwerben weiss; folglich kann die Welt nichts darüber sagen, wenn er Tag und Nacht im haus freien Zutritt hat, insofern der Ehemann nichts dagegen zu erinnern findet. Und dieser ist sehr zufrieden mit der Einrichtung, wenn man ihm nur unterdessen die Freiheit erlaubt, bei seinem verheirateten Nachbar gleichfalls den Hausfreund zu spielen. So bleibt das Äussere der bürgerlichen Verfassung immer in seinen Würden, und der Teufel verliert doch nichts dabei.

NEGUS: Ihr seid, wie ich sehe, in Deutschland gewaltig anhänglich an Formen. Um die Sachen selbst bekümmert ihr euch wenig, wenn ihr nur den Schein davon seht, und dann räsoniert ihr mächtig viel über eure vortrefflichen Einrichtungen, indes es im inneren bei euch hergeht wie bei uns und allerorten.

ICH: Freilich gibt es überall auf der Erde menschliche Unvollkommenheiten; aber sehr kultivierte Staaten haben denn doch das zum voraus, dass sie, durch diese anhänglichkeit an äussere Formen, dem allgemeinen Einreissen mancher Verderbnisse steuern. Sehr unweise handeln daher solche Fürsten, die öffentlich das Beispiel von Hinwegsetzung über dergleichen Konventionen geben, die vor den Augen ihres volkes einer feilen Buhlerin alle Ehre und Rechte, einer Gattin einräumen. Hat Politik oder ein unglückliches Geschick einen solchen Fürsten an ein geschöpf gekettet, das seiner unwert, das unfähig ist, durch angenehmen Umgang die Sorgen seines wichtigen und schweren Berufs zu erleichtern, so erlaube man ihm denn, in der Stille, an der Seite eines liebenswürdigern Wesens, seine Sorgen zu vergessen und das Glück der Liebe und Freundschaft wie ein Privatmann zu schmecken! Aber er, und zwar er mehr als irgendein andrer, respektiere die äussern Formen, welche die gesetz vorschreiben (solange nun einmal die Menschen nicht nach natürlichen, sondern nach konventionellen Vorschriften handeln sollen)! Und das nicht etwa bloss, weil aller Augen auf ihn gerichtet sind, weil er schuldig ist, dem volk aller Klassen Beispiel zu geben, sondern auch seines eignen Vorteils wegen. Denn wenn er den Untertanen zeigt, dass derjenige den Gesetzen nicht zu gehorchen braucht, der mächtig genug ist, sich Impunität zu verschaffen, so gibt er ihnen den Wink, dass auch jeder den Pflichten gegen ihn und dem ihm schuldigen Gehorsame sich entziehen dürfe, der nur die Mittel ausfindig machen könne, dies heimlich oder ungestraft zu tun.

NEGUS: Das lässt sich hören; aber wenn ihr mit den Pflichten des Ehestandes soviel Zwang verbindet, so hoffe ich, eure gesetz schränken desto weniger die freie Wahl der Leute ein, die sich nun einander heiraten und ihr ganzes Leben ausschliesslich miteinander hinbringen wollen.

ICH: Euer Majestät wissen, dass die Grade der Blutsverwandtschaft wenigstens einige Einschränkung in diese Freiheit legen.

NEGUS: Warum denn das?

ICH: Ei! schon in den Mosaischen Gesetzen

NEGUS: Das ist ein albernes Geschwätz! Was kümmern euch die gesetz, die man einem volk in Palästina gegeben hat und die nach dem Klima und nach den Bedürfnissen der Juden eingerichtet waren? Ich sehe gar nicht ein, warum bei euch nicht der Bruder seine Schwester heiraten soll, wenn sie ihm gefällt, um so mehr, da er diese besser als andre Mädchen kennt und also weiss, ob ihre Gemütsart sich zu der seinigen schickt.

ICH: Wenn aber das Vorurteil von Blutschande ausgerottet würde, sollten dann nicht die frühern Ausschweifungen unter jungen Leuten beiderlei Geschlechts, die uneingeschränkt in den Häusern der Eltern miteinander umgehen, allgemeiner werden?

NEGUS: Gar nicht! Der Reiz der Neuheit und die Überwindung der Schwierigkeitendas ist es grade, was verbotene Begierden erweckt; und Menschen, die sich täglich sehen und mit allen ihren Unvollkommenheiten kennenlernen, werden nie lüstern nacheinander werden; und wenn sie dennoch Liebe zueinander fassen, so wird das eine vernünftige Liebe sein, bei welcher die Sinne nur die Nebenrolle spielen und der man keine Hindernisse in den Weg legen sollte. Allein von den Schwierigkeiten, die das Vorurteil der Verwandtschaft der freien Wahl bei den Heiraten in den Weg legt, redete ich nicht; sondern das wollte ich von dir hören, ob du ein so schweres Monopolium nicht unbillig fändest, da auch die Verhältnisse des bürgerlichen Lebens es euern Jünglingen unmöglich machen, bei der Wahl ihrer Gattinnen gänzlich ihrer Neigung zu folgen. Du siehst, dass ich nicht ohne Kenntnis der Sache rede; ich lese deutsche Bücher. Alle eure Schriftsteller klagen über den steigenden Luxus, der es zur notwendigkeit macht, bei den Heiraten vorzüglich auf die