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i g e n C h r i s t f ü r i h r J ü n g s t e s , ' wenn sie wirklich vorgefallen, auf verschiedene andere Weise gelenkt und ausgelegt werden, zu geschweigen, dass kein deutlicher Sinn herauszubringen und dass das Hauptwort: Schenkung, gänzlich fehlt. Der so plötzlich darauf erfolgte Tod lässt vielmehr vermuten, dass, wenn Defunctus sich ja wirklich (welches doch an sich zu bezweifeln) dieser Worte bedient, er schon ohne Bewusstsein gewesen. Defunctus hat, wie es zugestanden ist, sich jederzeit und auch nur kurz vor seinem Ableben gegen den Mann bitter ausgelassen; und würde es wohl der Ehegattin Ehre machen, wenn sie sich mit eben demselben Mann so gut gestanden? Auffallend ist's, dass sie durch diese Schenkung ihre eigene Schande veroffenbaret. Dergleichen Personen versagen die Rechte allen Glauben, sowohl nach den gemeinen als den statuarischen Rechten."

Das war ungefähr der Inhalt zu einer Sentenz, die uns die Curländerin sub B. in copia autentica vorzeigte. Ich mag nicht weiter abschreiben, mir ekelt vor dieser losen Speise.

O der feinen, spinnwebfeinen, nadelspitzen Gerechtigkeit! sagte der Graf. Wie oft hab' ich mich in meiner Jugend der heiligen Justiz angenommen und den Kopf geschüttelt, wenn Priester und Küster, Präsident und Notarius in öffentlichen Lust- und Trauerspielen dem volk zum Spektakel aufgezäumt wurden; nach der Zeit sah ich ein, und wer sieht's nicht, dass man ihr nicht zu viel, sondern zu wenig tue. Der Fehler ist, man behandelt sie bei ihrer Feinheit zu handgreiflich. – Mit demselben Masse, womit sie misset. – Doch weh', weh' ihr, wenn der Richter aller Welt sie messen wird! – Die Curländerin behielt die Sentenz zum Sterbekissen, und wahrlich, auf solch ein Urteil den Kopf gelegt, muss sich leicht sterben, fast so leicht, wie der Leineweber auf seiner eigenen Hand. Wie aber, der solch eine Sentenz formte? – Richtet nicht! – Eine von des Leinewebers Erben war ein niedliches Mädchen, das ein Rat aus dem Ober-Collegio nicht sauer ansah. Ich weiss nicht, ob und in wie weit dieser Umstand auf die gemeinen und statuarischen Rechte einen Einfluss gehabt. O der wächfernen Nase! rief der Prediger, und dachte an das Promemoria des Justizrats. Der Graf beschloss: Wenn die Christen zur heiligen Christzeit solche Sentenzen machen! Der Judenjunge und Benjamin fielen mir ein, jener in Ketten, dieser wie er dreimal um den Tisch hinkt.

Dieses Sterbekopfkissen war nicht das einzige, das unsere Curländerin sich unterzulegen im stand war; sie konnte noch weicher liegen. Ihr Ehemann war entschlossen, die Tochter quaestionis zu heiraten. Die Mutter quaestionis glaubte, bloss ihret-, der Mutter halber, die Tochter bildete sich ein, es besser zu wissen. Der Ritter gewann zusehends bei diesem Spiel und liess die Mutter glauben und die Tochter sich einbilden, was jedes wollte. Er musste, ehe aus ihm und der Tochter ein Paar, und die Mutter zugerechnet, ein Dreiblatt werden konnte, von seiner vorigen Frau, nach der Sitte im land, geschieden werden. Es ist ein Gräuel in Preussen zwei Weiber zu gleicher Zeit haben, allein ich habe einen Mann gekannt, der zwei Frauen, von denen er geschieden war, bei sich hatte, die dritte ungerechnet, mit der er aber priesterlich verbunden war. Es kommt alles auf die Form an. – Gott, der du Mann und Weib, Adam und Eva schufst!

Der Bräutigam schrieb an seine Frau einen schrecklichen Brief, er beschuldigte sie der schwärzesten Laster und trug es ihr als eine Grossmut an, dass er sich aller Beahndung in bester Rechtsform begeben wollte, wenn sie gutwillig, unter dem Vorwande, dass eine Todfeindschaft sich zwischen sie ins Ehebett gelegt, in die Trennung willigen würde. Das arme Weib, die sich ihrer Unschuld bewusst war, antwortete ihm, wie er's mit seinen Sünden verdient hatte, und nun der Weg Rechtens! Ein kleiner, schielender Bube, der Rat des Ehegerichts (ein Verwandter von dem haus, mit dem der Ritter ehelich und unehelich verbunden war und werden sollte), war Kläger, Richter, Henker. Er entwarf die Eingaben, referirte, erkannte und trieb sein Werk, wie die feinsten Bösewichter, so öffentlich, dass er mit dem Ritter vor aller Welt Augen ging und stand, ass und trank. Unserer Beklagten ward ein Anwalt ex officio zugeordnet, dem sie den Schaden Josephs entdeckte; indessen tat diess Männchen nichts weiter als die Achseln ziehen. Mit einem Steuermann des Collegii, eines Armenparts wegen, einen Speer brechen, verlohnte der Mühe nicht. Der Kläger nahm aus der Beilage sub B gelegenheit, die Beklagtin eines verdächtigen Umgangs mit dem Leineweber zu beschuldigen. Die Base ward zur Zeugin laudirt, dass sie Geschenke von ihrem Vetter angenommen, die sie wieder zu erstatten wäre gezwungen worden. Ihr Lebenswandel, behauptet der Bösewicht, sei schon vor der Ehe verdächtig gewesen, und eben dieses Verdachts halber hätte sie mein Vater (wie unschuldig man in Akten prangen kann) recusirt. Die zwei Tage und Nächte, die sie bei den Engeln in der heiligen Geistgasse gewohnt hatte, wurden als eine bösliche Verlassung (malitiosa desertio) ausgegeben. Sie ward als eine Verschwenderin dargestellt, und wenn alle diese Stricke reissen sollten, ward eins (ein Galgenstrick) angebunden, das über alles ging, die