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Gewohnheit gemacht und, ihres Blendwerks von Gesicht unerachtet, den Satan im Herzen gehabt, Untersuchung und Bestrafung verdient Es strahlt aus vielen Umständen hervor, wenn es gleich nicht durch äussere Kundgebung an den Tag gelegt worden, dass Wilhelmine – –, falls sie nicht anders ihre Absichten erreichen können, sich aus einem M o r d m e s s e r kein Gewissen gemacht haben würde.

Der Vater der Unglücklichen ward noch vor dem Abschluss dieses Protokolls vorgelassen, welcher vor Wehmut sich nicht zu bergen weiss. Da ihm indessen von Sr. Hochwohlgeboren, seinem gnädigen gönner, ein Wort des Trostes verehrt wird, so beruhigt er sich in der Hoffnung, dass, da er sehr leicht selbst in seinem guten Ruf durch diesen Vorfall leiden könnte, allererst die künftige auszuübende Strafe an seiner entlaufenen Wilhelmine Vater und Tochter unterscheiden, und ihn in die achtung des hochwohlgebornen Publikums zurücksetzen würde, die von jeher der Gesichtspunkt seiner Handlungen gewesen. Um diesen bedrängten Vater nicht noch mehr in die Enge zu bringen, hat man ihm viele Stellen aus diesem Verhör verschwiegen, und dieses Protokoll, in so weit es seine Aussage entält, von ihm in fidem unterzeichnen lassen. Actum ut supra.

Namen des Justizbeamten

Namen des Herrn v. E.

Namen des Hermann

Ist's möglich! – Mehr als diesen Ausruf kann ich nicht. I s t ' s m ö g l i c h !

Nichts ist mir von jeher herzzerschneidender gewesen, als wenn die Bosheit ihre Lügen mit ein wenig Wahrheit salzt und würzt und sie dann auftischt, und wie war euch zu Mute, ihr edlen L e s e r i n n e n , da Johann Peter Beifuss Minen einen Muttermord, eine Grabesschänderei anrügt? – Und wie, da er unsere engelreine Liebe schändet und lästert, wie, edle Seelen? Eine Lüge ist schändlich, allein sie ist es um die Hälfte weniger, wenn nichts von Wahrheit eingemischt ist. – Das ist ein ehrlicher Lügner, der so lügt! Und fast wollt' ich behaupten, dass solch ein rechtschaffener Lügner nicht vom Vater, dem Teufel, in gerader Linie abstamme! Allein der Teufel selbst, der ein Schild der Wahrheit aushängt, um desto besser Mord und Todtschlag im Hinterhalt zu versteckensolch ein Giftmischer, solch ein Hostienverfälscher von Lügner, welch ein Scheusal!

Verzeiht, Leser, ich bin ein Mensch und Mine ist ein Engel! – Die Regierung in Mitau fand nichts unbilliges in dem Gesuch des Herrn v. E., das von den Herren α, β, γ mit einem gerichtlichen Verhör ausgestattet ward, und das Requisitorialschreiben an die preussische Landesregierung ward ohne Anstand bewilligt. Ich könnt' es wörtlich mitteilen, allein warum? Hier ist die treffende Stelle:

Ew. Ew. Excellenzen werden sich aus diesen Umständen überzeugen, aus was für Gründen wir das untertänigst gehorsamste Gesuch des hochwohlgebornen v. E. verstattet, und da der ausführliche Vortrag der Sache, welcher durch gerichtliche Verhöre bestärkt worden, uns der Pflicht überhebt, noch nähere Aufschlüsse beizufügen, so begnügen wir uns, die ausdrückliche Versicherung zu erteilen, dass von Seiten dieser Herzogtümer in gleichen Fällen eine gleiche Gerechtigkeit bewiesen werden soll. Der Verlust dieser an sich unbedeutenden person kann den hochwohlgebornen v. E. freilich nicht bestimmen, die nach Preussen verlaufene Wilhelmine – – wieder zurückzusuchen, allein die Folgen sind zu bedeutend, die dieser Vorfall, wenn er nicht eingelenkt würde, dem hochwohlgebornen v. E. und der ganzen Gegend zuziehen dürfte. So wie aus dem gleichmässig in der Anlage bis zur Vollständigkeit gebrachten Gründen sich ergeben wird, warum der hochwohlgeborne v. E. alle Untersuchung in Preussen verbeten, so treten wir des Endes, so wie in allem, so auch in Rücksicht dieses Teils seines Gesuchs, ihm bei, und sehen überhaupt der geneigtesten Erfüllung dieser unserer Wünsche um so zuversichtlicher entgegen, als Ew. Ew. Excellenzen uns jederzeit von einer so grossen Gerechtigkeitsliebe, als nachbarlichen gefälligkeit, beweisende Proben gegeben. Wir verharren mit vollkommener Hochachtung

Ew. Ew. Excellenzen

ergebenste Diener

Mitau, den – – ergebenste Oberburggraf.

17ergebenste Canzler.

ergebenste Landhofmeister.

ergebenste Landmarschall.

Die Antwort der preussischen Regierung:

Hochwohlgeborne,

insonders hochgeehrte Herren!

E. Hochfürstl. Herzogl. Curländischen Regierung erwiedern wir auf das gefällige Anschreiben vom – – 17 –, wie wir sogleich den erforderlichen Auftrag an die Behörde erlassen, die aus Curland entlaufene Wilhelmine – – über die im Angesuch des Curischen von Adel v. E. entaltene Umstände, durch welche ein gemässig zu vernehmen und nach diesem Verhör wegen ihres Arrestes die nötigen Verfügungen, die wir ihm auf alle Fälle zugemessen, werktätig zu machen, weil wir, ohne ein mit dieser person gehaltenes Verhör, uns in der Sache entscheidend zu erklären ausser Stand sind. Wir haben die Ehre mit vollkommener Hochachtung zu sein

E. Löblichen Herzogl. Curländischen Regierung

freund- und dienstwillige

N.N.N.

Zu gleicher Zeit ein Auftrag an das – – Collegium, Minen durch einen Deputatus zu vernehmen und, wenn sich die Umstände protokollgemäss und nach dem curischen Anschreiben verhielten, sie sogleich dingfest zu machen, und zu dem Ende dem zu ernennenden Commissarius zugleich ein Gesuch an die nächste Garnison mitzugeben, um davon, wenn die Läuflingin gefänglich eingezogen werden sollte, einen augenblicklichen Gebrauch machen zu können. Sollt' indessen Mine Milderungs- oder gar Aufhebungsumstände für sich anführen, oder auch nur die wider sie angebrachte Klage zu