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Tage ist, so sind doch, um die Sache noch mehr zu ergründen, einige Zeugen wegen der Dienstflicht der Wilhelmine – – und ihrer Dieberei vernommen.

Des Herrn v. E. Hochwohlgeboren benahmen eine lange Reihe von dergleichen Zeugen, wovon aber nur einige zum Verhör vorgelassen werden. Der erste unter diesen Ausgewählten ist: J o h a n n P e t e r B e i f u ss , von welchem, nachdem er wohl ermahnt worden, die reine Wahrheit zu sagen, folgendes vorschriftsmässig zum voraus bemerkt wird: Er heisst Johann Peter Beifuss, ist ein Deutscher, und steht in Diensten Sr. Hochwohlgeboren des Herrn v. E. Sein Alter ist siebenunddreissig Jahre und seine Religion die luterische. Zur Sache.

Wilhelmine – – hat ihrer Geburt nach nichts Solideres erwarten können, als die Lage, in welche sie ihr Vater gebracht; indessen war ihr störrisches Betragen so unausstehlich, dass wohl sonst schwerlich jemand anders, als eine so gut denkende gnädige herrschaft so nachgebend sein könne. Man gab, so vieler Hintergehung unerachtet, nicht alle Hoffnung auf, sie auf den rechten Weg zurückzulenken, dem aber die Läuferin bei aller gelegenheit auswich. Von ihren ersten Lebensjahren ist dem Zeugen zwar nichts Genaues bewusst, indessen war Wilhelmine – – als eine dem Stolz und Eigensinn ergebene person jederzeit bekannt, die Flitterstaat und Frechheit liebte; wie denn bei dem unerwarteten tod ihrer Mutter die Rede gefallen, dass sie selbige ins Grab geärgert. Comparent besinnt sich sehr genau, wie Wilhelmine – – bei dem Begräbniss ihrer Mutter so leichtsinnig gewesen, dass sie, anstatt ihre Augen auf den Sarg zu heften, mit selbigen herumgeschweift und flankirt, auch solche zum allgemeinen Aergerniss einem jungen Menschen zugebracht, mit dem sie einen unanständigen Verkehr getrieben. Comparent steht an, diesen jungen Menschen zu nennen, obgleich die Sache an sich jedermann, Jung und Alt bekannt sein soll. Die Steine würden schreien, fügte er hinzu, wenn nicht jedermann, Jung und Alt, in – –, wo die Läuflingin zu haus gehört, reden sollte. Ich selbst, fährt er fort, bin ein Augenund Ohrenzeuge gewesen, wie Wilhelmine – – den gnädigen Ermahnungen des Herrn v. E. Hochwohlgeboren widerstand, die doch nichts als ihr wahres Heil bezweckten.

Mit ihrem leiblichen Vater lebte diese heillose Wilhelmine – – in einer ärgerlichen Feindschaft. Der ehrliche Mann, der auch am besten weiss, wo ihn der Schuh drückt, wollte zur zweiten Heirat schreiten, allein Mine vertrat ihm den Weg; das machte in der ganzen Gemeinde gwaltiges aufsehen, indessen ging es ihr vor genossen aus, und sie kam jetzt und immer ungeschlagen davon.

So viel weiss Zeuge gewiss, dass die Ermahnungen des Herrn v. E. Hochwohlgeboren an die Entwichene von keiner Härte begleitet gewesen, und dass der Zwang sie vielleicht weit eher in das verhältnis gebracht haben würde. Sie hätt' einem jeden als eine solche geschienen, die fühlen müsste, weil sie nicht hören wollte. Ihr Beispiel hat sogar viele von ihrem Gelichter zu einem gleichen Aufruhr gegen die Wohlmeinung des Herrn v. E. Hochwohlgeboren gelenkt, der nur eben die Güter angetreten und d i e L i e b e selbst wäre.

Sonst sei die Flüchtlingin nicht uneben, wende aber sowohl Geistes- als Leibesgaben nicht zum Nutzen des nächsten an, wie aus dem Obigen sich ergeben würde.

Nichts sei zuverlässiger, als der Diebstahl, oder die Diebstähle, denn schwerlich könnte die Läuflingin aus einmal so viel entwendet haben. Wer weiss es nicht, fährt Comparent fort, dass sie im dorf viele gestohlene Sachen versilbert und dass sie eine Menge Sachen in Päcken mitgenommen? Den eigentlichen Wert des Diebstahls kann Comparent zwar nicht abwiegen, indessen glaubt er, dass, ohne viele Stücke nach dem Lieblingswert zu würdigen, der Diebstahl wohl einhundert Reichstaler Albertus wiegen und betragen könnte. Comparent bedient sich des Ausdrucks, da er die Verschlagenheit der Wilhelmine – – und ihre Verkleisterungs- und Verflechtungskunst beschreiben will, sie sei v e r s t a n d f l i n k und versichert, dass sie sich in einen Engel des Lichts lügen und ausstaffiren könnte, welches zur Steuer der Wahrheit mit verzeichnet wird. Auf die Frage: ob und in wie weit Comparent Leute namhaft zu machen wüsste, denen Wilhelmine – – Sachen verkauft? erwiderte er: Ich kann viele nennen.

Die Amtmännin – – und die Schwester dieser Amtmännin, ein noch unverheiratetes Mädchen, fallen ihm urplötzlich ein. Es ist so gewiss, als irgend etwas sein kann und als meine Aussage ist, sagt Comparent, dass Wilhelmine – – längstens Handel und Wandel getrieben; wo war' auch ihr Prunk hergekommen, wenn es nicht unrichtig zugegangen wäre? Es wird dem Comparenten wörtlich seine Aussage vorgehalten, welche er in allen Punkten sich zueignet. Von den Umständen der Flucht weiss B e i f u ss nichts Zuverlässiges; indessen gibt er an, wie K e g l e r hiervon vollständig unterrichtet sei, indem er ihr auf Hochwohlgebornen Befehl nachgesetzt, und überlässt es der erkenntnis, ob und in wie weit dieser Martin Jakob Kegler noch zum Verhör zu ziehen sein werde?

Martin Jakob Kegler wird vorgefordert, wohl ermahnt, die reine, klare Wahrheit auszusagen und solche nicht zu lassen, um Liebe ober Leid, um Freundschaft oder Feindschaft, um Geschenk oder Gabe und um keinerlei Ursache willen. Vorläufig wird bemerkt, dass Comparent Martin Jakob Kegler heisse, im hof wird er