predigen, man solle die Irrgläubigen lieben; denn wenn sie erst wissen, dass wir sie lieben, werden sie auch bei uns wohnen wollen, und sodann geht's immer weiter. Dann würden auch die symbolischen Bücher kaum mehr helfen, und es würde keine Einigkeit und Reinigkeit der Lehre mehr dasein. Haben sich nicht so bei uns die kalvinischen Tuchmacher eingenistelt? Was half das Widersprechen? Selbst der billige Vorschlag wurde verworfen, dass jede kalvinistische Feuerstelle dem Pastor ihres Kirchspiels jährlich einen Portugalöser abgeben sollte, weil doch sonst die Jura stolae litten, indem auf ebendemselben Flecke ein rechtgläubiger Luteraner hätte wohnen können. Ach, lieber Herr Magister, bei der einmal festgesetzten Grundverfassung muss man halten, es geht sonst nicht.
Sebaldus: Und doch steht von solchen Grundverfassungen, die unserm Nebenmenschen nicht die Luft gönnen wollen, im ganzen Neuen Testamente nicht ein Wort. Jura stolae, symbolische Bücher und dergleichen Dinge mehr sind auch darin nicht geboten.
Viel Disputierens war Mackligius' Sache nicht. Er wollte sich also weiter nicht auf Gründe einlassen, sondern rief nur ängstlich aus: "Die Grundverfassung unsrer Stadt ist einmal nicht zu ändern! Auf die symbolischen Bücher sind wir auch verpflichtet! Man muss keine Neuerungen gestatten! Die Verbindung ist einmal unverbrüchlich festgesetzt und eidlich bestätiget, dass wir bei der alten Lehre bleiben und uns jeder fremden Lehre standhaft widersetzen wollen; und nun kann man nicht erst untersuchen, sondern die Sache muss ganz und gar ihr Bewenden haben! Wir können nun einmal keine Irrlehrer, Kalvinisten und dergleichen bei uns zugeben; also muss man auch nicht lehren, dass man sie lieben müsse."
Sebaldus mochte immer einwenden, die Vernunft sage uns, eine ungereimte Verfassung könne gar wohl verändert werden, und eine Verbindung, die sich auf Unwahrheit stütze, könne nicht verbindlich sein. Vergebens! Mackligius blieb dabei, man müsse in Glaubenssachen bei einer einmal eingegangenen Verbindung fest verharren, sie sei beschaffen, wie sie wolle; auf die Vernunft aber müsse man in Glaubenssachen gar nicht achten, sondern sich dem fügen, was die Voreltern festgesetzt hätten. Und so drang er dem Sebaldus einen Handschlag ab, dass er ferner den Irrgläubigen vorteilhafte Lehren gar nicht predigen, sondern sie lieber ganz mit Stillschweigen übergehen wolle.
Fünfter Abschnitt
Einige Tage darauf sollte im Filiale das Kind eines Schiffers getauft werden. Mackligius ging mit dem Sebaldus hinaus. Als der erstere an den Taufstein trat, erblickte er einen Paten, den er nicht kannte. Er liess ihn in die Sakristei treten, um sich näher zu erkundigen, und erfuhr zu seiner nicht geringen Bestürzung, dass er ein reformierter Kaufmann aus Bremen sei. Mackligius sagte ihm darauf geradeheraus, er könne ihn nicht zum Taufzeugen annehmen, weil Rev. Ministerium noch kürzlich sich verbunden habe, niemals einen reformierten Paten bei irgendeiner Taufe zuzulassen. Der Kaufmann wunderte sich hierüber nicht wenig, und der Schiffer erschrak sehr, denn der Kaufmann war Sein Reeder und ihm zu Gefallen ausdrükklich von Bremen zum Kindtaufen gekommen. Man suchte den Mackligius zu überreden, man ward hitzig; aber er blieb unbeweglich.
Der Kaufmann fasste sich endlich und sagte: "Wollen Sie mir nicht erklären, Herr Pastor, was bei einem Taufzeugen das Wesentliche und was dabei das Zufällige ist?"
"Ich merke schon", rief Mackligius, "dass Sie etwas von Mitteldingen, von Adiaphoris schwatzen wollen; das gehört aber gar nicht hieher."
"Nicht doch", versetzte der Kaufmann, "vom Wesentlichen und Ausserwesentlichen wollen wir reden. Meinen Sie nicht, das Wesentliche eines Taufzeugen sei, zu bezeugen, wenn es nötig ist, dass das Kind getauft worden, und in Ermangelung der Eltern und Vormünder für des Täuflings Erziehung zu sorgen?"
Mackligius konnte dies nicht leugnen.
"Und nun", fuhr der Kaufmann fort, "ist nicht das Opfer, das ins Becken geworfen wird, etwas Zufälliges bei der Taufe?"
Mackligius, nach einigem Stocken, bejahte es.
"Gut", sagte der Kaufmann, "hören Sie also einen Vorschlag zum Vergleiche: Ich will, weil es denn Rev. Ministerium nicht anders haben will, allen wesentlichen Pflichten eines Taufzeugen entsagen. Ich will jedermann in Ungewissheit lassen, ob das Kind getauft worden; ich will mich hüten, für seine Erziehung zu sorgen, und wenn es auch Vater und Mutter verlieren und von seinen Vormündern verlassen werden sollte. Kann mir denn nun wenigstens nicht erlaubt werden, das Zufällige eines Taufzeugen zu verrichten und nach vollbrachter Handlung diese Dukaten ins Becken zu opfern?"
Mackligius war in keiner geringen Verlegenheit. Endlich bewog ihn die Distinktion des Kaufmanns und das Bitten des Vaters, für dieses Mal einen reformierten Taufzeugen zuzulassen.
Kaum waren sie wieder zu haus angekommen, so rückte ihm Sebaldus vor, dass er nicht nach seinen eignen grundsätzen handele. Denn wenn eine feierliche Verbindung jederzeit unverbrüchlich müsse gehalten werden, so würde er unrecht haben, wider dieselbe einen reformierten Taufzeugen anzunehmen.
"Ja", rief Mackligius ein wenig verlegen, "hier war eine Ausnahme. Zudem sah ich wohl, der Bremer war ein ganz guter Mann, der sich gerade bei uns nicht wird niederlassen wollen."
Sebaldus: Ei, nun sei Gott Dank! Wenn nur ein Mitglied einer andern Konfession ein guter Mann ist, so mögen's auch wohl mehrere sein. Ich kann also auch wohl eine Ausnahme von dem Ihnen getanen Versprechen machen; denn warum sollten wir solche gute Leute nicht lieben, wie der Bremer