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vermutlich in den Stand der Gnade kommen können, da sie aber nun in dem sittenlosen preussischen land Ateisten würden, müssten sie ewig verdammt werden. Auch er, Sebaldus, hätte die ewige Verdammnis dadurch verdient, dass er an dem ewigen Wehe von zehn Seelen schuld wäreund was des Verdammens mehr war.

Sebaldus antwortete bescheiden mit wenig Worten und liess am Ende seiner Rede einfliessen, dass Gott gnädiger wäre als erbitterte Menschen, dass er uns nach der reinen Absicht unsers Herzens, nicht aber nach einem nicht vorhergesehenen Erfolge unserer Handlungen richten werde. Stauzius fuhr ihn mit unbeschreiblicher Wut an: Ob er die Ewigkeit der Höllenstrafen glaube? Sebaldus antwortete ganz gelassen: Er glaube nicht, dass es Menschen gezieme, der Güte Gottes Mass und Ziel zu setzen. "Sie sehen, meine Herren", redete der äusserst aufgebrachte Superintendent die Anwesenden an, "dass dieser gottlose Mann in den Grundlehren des Glaubens irrig ist und schändliche grundstürzende Irrtümer behauptet; ich trage also darauf an, dass er unverzüglich seines Amtes entsetzt werde, damit er die Seelen der ihm anvertrauten Herde nicht ferner in Gefahr bringe." Der Präsident antwortete hierauf mit sanftmütiger Miene: "Es ist zwar wahr, dass Ehrn Notanker sich eine schwere Verschuldung hat zur Last kommen lassen, doch erfordert die christliche Liebe, dass man in einer so wichtigen Sache, als die Absetzung vom amt ist, sich nicht übereile. Daher ist meine Meinung, dass dem Fiskal aufgetragen werde, eine in gehöriger Form abgefasste Klage zu überreichen, welche dem Beklagten mit dem Bedeuten, sie in zwei Tagen zu beantworten, sub poena praeclusi, und dass alsdann in contumaciam wider ihn erkannt werde, zu kommunizieren sei, desgleichen dass derselbe auf nächste Session in vierzehn Tagen beschieden werde, um die alsdann abzufassende Sentenz anzuhören." Dieser Meinung fielen alle bei, und Sebaldus verfügte sich mit schwerem Herzen nach haus.

Die Klage des Fiskals lief in wenig Tagen ein; und weil darin noch mehr auf die Ewigkeit der Höllenstrafen als auf die gehaltene Predigt Rücksicht genommen war, so glaubten Sebaldus und Wilhelmine darin die Feder des Doktor Stauzius zu erkennen. Sebaldus beantwortete sie in den gesetzten zwei Tagen ausführlich, und Wilhelmine fügte noch einige Anmerkungen hinzu, wodurch ihrer Meinung nach die Unschuld ihres Mannes so treffend bewiesen wurde, dass sie glaubte, es liesse sich auch nicht das geringste nur mit einigem Scheine dawider einwenden. Diese Verantwortung schickte Sebaldus sogleich nach der Kanzlei und schwebte indes zwischen Furcht und Hoffnung. An dem angesetzten Tage begab er sich nach der Residenz. Er musste in dem Vorzimmer der Sessionsstube eine halbe Stunde warten, während das Konsistorium über sein Schicksal ratschlagte. Darauf ward er hineinbeschieden, um die Sentenz anzuhören, welche nach dem gewöhnlichen Eingange folgendermassen lautete: "Dass Beklagter wegen irriger Lehre und Abweichung von den teuer beschworenen symbolischen Büchern, wobei er aller liebreichen Ermahnungen ohnerachtet verharret, seines Predigt- und Lehramts zu entsetzen und zu bedeuten sei, sich alles fernern Lehrens, Predigens und sonstiger Actuum ministerialium gänzlich zu entalten, so lieb als ihm sei die Vermeidung fürstlicher Ungnade und zweijähriger Zuchtausstrafe. V.R.W." Es fand keine Appellation statt. Der Konsistorialbote nahm unverzüglich dem guten Sebaldus Kragen und Mantel ab, zugleich ward er ernstlich bedeutet, die Pfarrwohnung sogleich zu räumen, indem die Pfarre bereits vergeben sei, und darauf mit einer väterlichen Ermahnung in Frieden entlassen. Das Konsistorium aber blieb noch versammelt, um den Präsidenten ein lateinisches Chronodistichon auf diesen merkwürdigen, zur Festaltung der reinen ortodoxen Lehre abzweckenden Actum verlesen zu hören, das er in den vierzehn Tagen seit der letzten Session zustande gebracht hatte.

Sebaldus war so betäubt, dass er alle Besonnenheit verlor. Seine Füsse trugen ihn nur mechanischerweise nach haus. Wilhelmine hatte sich aus zureichenden Gründen von dem Ausgange des Prozesses die beste Hoffnung gemacht. Sie hatte daher in der von ihr selbst gepflanzten Laube neben dem Pfarrhause eine ländliche Abendmahlzeit zugerichtet und ging darauf mit ihren beiden Töchtern ihrem mann entgegen. Er kam endlich. Noch einige Schritte von ihm entfernt, sah sie schon in seinen wilden, starr auf sie gerichteten Augen einen teil des über sie schwebenden Unfalls. Er kam näher und sagte ihr in wenig Worten, wie gross ihr Unglück sei. Wilhelmine ward blass, die Knie zitterten ihr, sie sank zur Erde, und beide Töchter warfen sich weinend auf ihre Mutter. Diese kam erst nach geraumer Zeit wieder zu sich und ward in grosser Schwachheit nach haus gebracht. Alle Vergnügungen, die sich diese kleine Familie bei dem Abendmahle in der Laube nach der Zurückkunft ihres Vaters versprochen hatte, waren dahin. Wilhelmine, vom heftigen Schrecken erschüttert, lag in wenig Stunden in einem starken Fieber. Mariane, ob sie gleich ihr Herzeleid in sich zu verschliessen suchte, konnte doch, indem sie ihrer Mutter Handreichungen leistete, ihre nassen Augen nicht verbergen. Die kleine Charlotte winselte unaufhörlich über das Leiden ihrer Mutter. Sebaldus aber, über sein Unglück kaum so sehr niedergeschlagen als über die Härte rachgieriger Menschen bestürzt, sass staunend in der stillen Schwermut, die äusserlich kalt scheint, aber innerlich mit desto grösserer Heftigkeit auf die Lebensgeister wütet.

Vierter Abschnitt

Des andern Morgens früh erschien vor Sebaldus' tür ein Wagen, in welchem Magister Tuffelius, der Informator der Kinder des Generalsuperintendenten, sass. Diese person war fünf Fuss vier Zoll lang und näherte sich mehr der Magerkeit eines Kandidaten als der Feistigkeit eines Pfründenbesitzers. Sein hageres, bleiches Gesicht war beständig wasserrecht gerichtet, ohne sich herauf-