bezahlen sollte, weil er ihm den Schatten nicht mit vermietet habe. Aber dafür ist er auch nur ein Eseltreiber von Vorältern her, d.i. ein Mann, der eben darum, weil er unter lauter Eseln aufgekommen ist, und mehr mit Eseln als ehrlichen Leuten lebt, eine Art von Recht hergebracht und erworben hat, selbst nicht viel besser als ein Esel zu sein. Im grund war's also bloss – der Spass eines Eseltreibers.
Aber in welche klasse von Tieren sollen wir den setzen, der aus einem solchen Spass Ernst machte? Hätte der Herr Strution wie ein verständiger Mann gehandelt, so brauchte er dem Grobian nur zu sagen: 'Guter Freund, wir wollen uns nicht um eines Eselsschattens willen entzweien. Weil ich dir den Esel nicht abgemietet habe, um mich in seinen Schatten zu setzen, sondern um darauf nach Gerania zu reiten: so ist es billig, dass ich dir die etlichen Minuten Zeitverlust vergüte, die dir mein Absteigen verursacht; zumal da der Esel um so viel länger in der Hitze stehen muss, und dadurch nicht besser wird. Da, Bruder, hast du eine halbe Drachme; lass mich einen Augenblick hier verschnaufen, und dann wollen wir uns, in aller Frösche Namen, wieder auf den Weg machen.'
Hätte der Zahnarzt aus diesem Tone gesprochen, so hätt' er gesprochen wie ein ehrliebender und billiger Mann. Der Eseltreiber hätte ihm für die halbe Drachme noch Vergelts Gott! gesagt; und die Stadt Abdera wäre des ungewissen Nachruhms, den ihr mein Gegenteil von diesem Eselsprocess verspricht – und aller der Unruhen, die daraus entstehen mussten, sobald sich so viele grosse und angesehene Herren und Damen in die Sache mischten – überhoben gewesen. Statt dessen setzt sich der Mann auf seinen eignen Esel, besteht auf seinem bodenlosen Recht, sich vermöge seines Mietcontracts in des Esels Schatten zu setzen, so oft und so lange er wolle, und bringt dadurch den Eseltreiber in die Hitze, dass er vor den Stadtrichter läuft, und eine Klage anbringt, die eben so abgeschmackt und unsinnig ist, als die Verantwortung des Beklagten.
Ob es nun nicht, zu Statuierung eines lehrreichen Beispiels, wohl getan wäre, wenn dem Sykophanten Physignatus, meinem wertesten Collegen – als dessen Aufhetzung es ganz allein zuzuschreiben ist, dass der Zahnbrecher den von dem ehrwürdigen Stadtrichter Philippides vorgeschlagnen billigen Vergleich nicht eingegangen – für den Dienst, den er dem abderitischen gemeinen Wesen dadurch geleistet, die Ohren gestutzt, und allenfalls, zum ewigen Andenken, ein paar Eselsohren dafür angesetzt würden; imgleichen, was für einen öffentlichen Dank der ehrwürdige Zunftmeister Pfriem, und die übrigen Herren, die durch ihren patriotischen Eifer Öl ins Feuer gegossen, für ihre Mühe verdient haben möchten: überlässt der erlauchte Erzpriester, mein Principal, dem eignen einsichtsvollen Ermessen des höchsten Gerichts der Vierhundert. Er, seines Ortes, wird, als angeborner Oberherr und Richter des Eseltreibers Antrax, nicht ermangeln, ihm, zu wohlverdienter Belohnung seines in diesem Handel bewiesenen Unverstands, unmittelbar nach geendigtem Process, fünf und zwanzig Prügel geben zu lassen. Da aber darum das Recht des mehrbesagten Eseltreibers, wegen der von dem Zahnarzt Strution erlittnen Ungebühr, wegen des Missbrauchs, den dieser von seinem Esel gemacht, und wegen der Weigerung einer billigen Vergütung des dadurch verursachten Zeitverlusts und Deterioration seines lastbaren Tieres, Genugtuung zu fordern, nichts destoweniger in seiner ganzen Kraft besteht: so begehret und erwartet der erlauchte Erzpriester von der Gerechtigkeit dieses hohen Gerichts, dass seinem Untertanen, ohne längern Aufschub, die gebührende vollständigste Entschädigung und Genugtuung verschafft werde.
Euch aber (setzte er hinzu, indem er sich umdrehte und gegen das Volk kehrte) soll ich im Namen Jasons ankündigen, dass alle diejenigen, die auf eine ungebührliche und aufrührische Art an der bösen Sache des Zahnbrechers Anteil genommen, so lange, bis sie dafür gebührenden Abtrag getan haben werden, von den Wohltaten, die der Tempel Jasons alle Monate den armen Bürgern zufliessen lässt, ausgeschlossen sein und bleiben sollen. Dixi."
Funfzehntes Kapitel
Bewegungen, welche die Rede des Polyphonus
verursachte
Nachtrag des Sykophanten Physignatus
Verlegenheit der Richter
Diese kurze und unerwartete Rede brachte auf einige Augenblicke ein tiefes Stillschweigen hervor. Der Sykophant Physignatus schien zwar grosse Lust zu haben, sich über die Stelle, die ihn persönlich betroffen hatte, mit Hitze vernehmen zu lassen. Allein, da er die Niedergeschlagenheit bemerkte, die der Inhalt der letzten Periode seines Gegners unter dem gemeinen volk hervorgebracht zu haben schien: so begnügte er sich, gegen die ehrenrührige Stelle vom Ohrenabschneiden und andre Anzüglichkeiten sich quaevis competentia vorzubehalten, zuckte die Achseln, und schwieg.
Das Licht, in welches der Sykophant Polyphonus den wahren Statum controversiae gestellt hatte, tat einen so guten Effect, dass unter den sämtlichen Vierhundertmännern kaum ihrer zwanzig überblieben, die, nach abderitischer Gewohnheit, nicht versicherten, dass sie die Sache gleich vom Anfang an eben so angesehen; und es wurde in ziemlich lebhaften Ausdrükken gegen diejenigen gesprochen, welche Schuld daran hätten, dass eine so simple Sache zu solchen Weitläuftigkeiten getrieben worden sei. Die Meisten schienen darauf anzutragen: dass dem Erzpriester nicht nur die für seinen Angehörigen verlangte Entschädigung und Genugtuung zugesprochen, sondern auch eine Commission aus dem grossen Rat niedergesetzt werden sollte, um nach der Schärfe zu untersuchen: wer die ersten Anstifter und Verhetzer dieses Handels eigentlich gewesen seien.
Dieser Antrag brachte den Zunftmeister und diejenigen, die ihre Partei mit ihm gegen allen Erfolg zum voraus genommen hatten, auf einmal wieder in Harnisch