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zu sein scheint, das für das Werk irgend eines Sterblichen, er sei nun ein Ossian, oder ein abderitischer Feigenredner, sich geben lässt.

Dreizehntes Kapitel

Rede des Sykophanten Physignatus

Der Sykophant Physignatus, der als Sachwalter des Zahnarztes Strution zuerst redete, war ein Mann von Mittelgrösse, starken Muskeln und breiten Lungenflügeln. Er wusste sich viel damit, dass er ein Schüler des berühmten Gorgias gewesen war, und machte Ansprüche, einer der grössten Redner seiner Zeit zu sein. Aber darin war er, wie in vielen andern Stücken, ein offenbarer Abderit. Seine grösste Kunst bestund darin, dass er, um seinem wortreichen Vortrag durch die manchfaltige Modulation seiner stimme mehr Lebhaftigkeit und Ausdruck zu geben, in dem Umfang von andertalb Octaven von einem Intervall zum andern wie ein Eichhorn herumsprang, und so viel Grimassen und Gesticulationen dazu machte, als ob er seinen Zuhörern nur durch Gebärden verständlich werden könnte.

Indessen wollen wir ihm doch hiemit das Verdienst

nicht ableugnen, dass er mit allen den Handgriffen, womit man die Richter zu seinem Vorteil einnehmen, ihren Verstand verwirren, seinen Gegenteil verhasst, und überhaupt eine Sache besser als sie ist, scheinen machen kann, ziemlich fertig umzuspringen, – auch, bei gelegenheit, keine unfeine Gemälde zu machen wusste wie der scharfsinnige Leser aus seiner Rede selbst, ohne unser Erinnern, am besten abnehmen wird.

Physignatus trat mit der ganzen Unverschämteit eines Sykophanten auf, der sich darauf verlässt, dass er Abderiten zu Zuhörern hat, und fing also an:

"Edle, Ehrenfeste und Weise, Grossmögende Vierhundertmänner!

Wenn jemals ein Tag war, an welchem sich die Vortrefflichkeit der Verfassung unsrer Republik in ihrem grössten Glanz entüllt hat, und wenn jemals ich mit dem Gefühl, was es ist ein Bürger von Abdera zu sein, unter euch aufgetreten bin: so ist es an diesem grossen festlichen Tage; da vor diesem ehrwürdigen höchsten Gerichte, vor dieser erwartungsvollen und teilnehmenden Menge des volkes, vor diesem ansehnlichen Zusammenfluss von Fremden, die der Ruf eines so ausserordentlichen Schauspiels scharenweise herbeigezogen hat, ein Rechtshandel zur Entscheidung gebracht werden soll, der in einem minder freien, minder wohleingerichteten Staat, der selbst in einem Teben, Aten oder Sparta, nicht für wichtig genug gehalten worden wäre, die stolzen Verwalter des gemeinen Wesens nur einen Augenblick zu beschäftigen. Edles, preiswürdiges, dreimal glückliches Abdera! Du allein geniessest unter dem Schutz einer Gesetzgebung, der auch die geringsten, auch die zweifelhaftesten und spitzfündigsten Rechte und Ansprüche der Bürger heilig sind, du allein geniessest das Wesen einer Sicherheit und Freiheit von denen andere Republiken (was auch sonst die Vorzüge sein mögen, womit sich ihre patriotische Eitelkeit brüstet) nur den Schatten zum Anteil haben.

Oder, saget mir, in welcher andern Republik würde ein Rechtshandel zwischen einem gemeinen Bürger und einem der Geringsten aus dem volk, ein Handel, der dem ersten Anblick nach kaum zwo oder drei Drachmen beträgt, ein Handel über einen Gegenstand, der so unbedeutend scheint, dass die gesetz ihn bei Benennung der Dinge, welche ins Eigentum kommen können, gänzlich vergessen zu haben scheinen, ein Handel über etwas, dem ein subtiler Dialektiker sogar den Namen eines Dinges streitig machen könnte, mit einem Wort, ein Streit über den Schatten eines Eselszum Gegenstand der allgemeinen Teilnehmung, zur Sache eines jeden, und also, wenn ich so sagen darf, gleichsam zur Sache des ganzen staates geworden sein? In welcher andern Republik sind die gesetz des Eigentums so bestimmt die gegenseitigen Jura vel quasi der Bürger vor aller Willkür der obrigkeitlichen Personen so sicher gestellt, die geringfügigsten Ansprüche oder Forderungen selbst des Ärmsten in den Augen der Obrigkeit so wichtig und hoch angesehen, dass das höchste Gericht der Republik selbst es nicht unter seiner Würde hält, sich feierlich zu versammeln, um über das zweifelhaft scheinende Recht an einen Eselsschatten zu erkennen? Wehe dem Mann der bei diesem Worte die Nase rümpfen, und aus albernen kindischen Begriffen von dem, was gross oder klein ist, mit unverständigem Hohnlächeln ansehen kann, was die höchste Ehre unsrer Justizverfassung, der Ruhm unsrer Obrigkeit, der Triumph des ganzen abderitischen Wesens und eines jeden guten Bürgers ist! Wehe dem Mann, ich wiederhol' es zum zweitenund drittenmal, der keinen Sinn hat, dies zu fühlen! Und Heil der Republik, in welchersobald es auf die Gerechtsame der Bürger, auf einen Zweifel über Mein und Dein, die Grundfeste aller bürgerlichen Sicherheit, ankömmtauch ein Eselsschatten keine Kleinigkeit ist!

Aber, indem ich solchergestalt auf der einen Seite mit aller Wärme eines Patrioten, allem gerechten Stolz eines echten Abderiten, fühle und erkenne, welch ein glorreiches Zeugnis von der vortrefflichen Verfassung unsrer Republik sowohl, als von der unparteiischen Festigkeit und nichts übersehenden Sorgfalt, womit unsre ruhmwürdigst regierende Obrigkeit die Waage der Gerechtigkeit handhabet, dieser vorliegende Handel bei der spätesten Nachkommenschaft ablegen wird: wie sehr muss ich auf der andern Seite die Abnahme jener treuherzigen Einfalt unsrer Vorältern, das Verschwinden jener mitbürgerlichen und freundnachbarlichen Sinnesart, jener gegenseitigen Dienstgeflissenheit, jener freiwilligen Geneigteit, aus Liebe und Freundschaft, aus gutem Herzen, oder wenigstens um des Friedens willen, etwas von unserm vermeinten strengen Recht fahrenzulassenwie sehr, mit einem Wort, muss ich den Verfall der guten alten abderitischen Sitten beklagen, der die wahre und einzige Quelle des unwürdigen, des schamvollen Rechtshandels ist, in welchem wir heute befangen sind! – Wie? werde ichs ohne glühende Schamröte heraus sagen können? – O du einst so berühmte Biederherzigkeit unsrer guten