besagte Bildsäule nebst dem Feigenbaum gemeinschaftlich zu unterhalten. Gestalten dann auch beide, und zwar der Feigenbaum in sehr ansehnlichen, die Bildsäule aber in sehr verfallnen und wurmstichigen Umständen, zum ewigen Gedächtnis dieses merkwürdigen Handels, noch zur Zeit des gegenwärtigen zu sehen waren.
Der andre Process schien mit dem vorliegenden noch eine nähere Verwandtschaft zu haben. Ein Abderit, Namens Pamphus, besass ein Landgut, dessen vornehmste Annehmlichkeit darin bestund, dass es auf der südwestlichen Seite eine ganz herrliche Aussicht über ein schönes Tal hatte, welches zwischen zwei waldigten Bergen hinlief, in der Ferne immer schmäler wurde, und sich endlich in das ägeische Meer verlor. Pamphus pflegte oft zu sagen: dass ihm diese Aussicht nicht um hundert attische Talente feil wäre; und er hatte um so mehr Ursache, sie so hoch zu taxieren, da das Gut an sich selbst so unerheblich war, dass ihm niemand, der bloss auf den Nutzen sah, fünf Talente darum gegeben haben würde. Unglücklicherweise fand ein ziemlich begüterter abderitischer Bauer, der auf eben dieser südwestlichen Seite sein Nachbar war, sich veranlasst, eine Scheune bauen zu lassen, die dem guten Pamphus einen so grossen teil seiner Aussicht entzog, dass sein Landgütchen, seiner Rechnung nach, wenigstens um 80 Talente dadurch schlechter wurde. Pamphus wandte alles Mögliche an, den Nachbar in Güte und Ernst von einem so fatalen Bau abzuhalten. Allein der Bauer bestand auf seinem Rechte, seinen erbeigentümlichen Grund und Boden zu überbauen, wo und wie es ihm beliebte. Es kam also zum Process. Pamphus konnte zwar nicht erweisen, dass die strittige Aussicht ein notwendiges und wesentliches Pertinenzstück seines Gutes sei; oder, dass ihm Luft und Licht dadurch entzogen werde; oder, dass sein Grossvater, der es käuflich an seine Familie gebracht, um besagter Aussicht willen nur eine Drachme mehr bezahlt habe, als das Gut nach damaligem Preise an sich selbst wert war; noch, dass ihm sein Nachbar, der Bauer, mit einiger Servitut verhaftet sei, Kraft deren er ein Recht hätte, ihm den Bau niederzulegen. Allein sein Sykophant behauptete, dass die Entscheidungsgründe dieser Sache viel tiefer lägen, und aus der ersten ursprünglichen Quelle alles Eigentumsrechts unmittelbar geschöpft werden müssten. Wäre die Luft nicht ein durchsichtiges Wesen, sagte der Sykophant: so möchte Elysium und der Olympus selbst dem Landgute meines Principals gegenüber liegen, er würde so wenig jemals davon zu sehen bekommen haben, als ob unmittelbar vor seinen Fenstern eine Mauer stünde, die bis an den Himmel reichte. Die durchsichtige natur und Eigenschaft der Luft ist also die erste und wahre Grundursache der schönen Aussicht, die das Gut meines Principals beseligt. Nun ist aber die freie durchsichtige Luft, wie jedermann weiss, eines von den gemeinen Dingen, an welche ursprünglich alle ein gleiches Recht haben; und eben darum ist jede noch von niemand occupierte Portion derselben als eine Res Nullius, als eine Sache, die noch niemanden eigentümlich angehört, anzusehen, und wird folglich ein Eigentum des ersten, der sie occupiert. Seit unfürdenklichen zeiten haben die Vorfahren meines Principals an diesem Gute die dermalen im Streit verfangne Aussicht inne gehabt, besessen und genossen, von männiglichen ungehindert und unangefochten. Sie haben also die dazu erforderliche Portion der Luft wirklich mit ihren Augen occupiert, und sie ist durch diese Occupation so wohl, als durch einen Besitz seit unfürdenklicher Zeit, ein eigentümlicher teil des mehrbesagten Gutes geworden, wovon solchem nicht das Geringste entzogen werden kann, ohne die Grundgesetze aller bürgerlichen Ordnung und Sicherheit umzustossen. – Der Senat von Abdera fand diese Gründe ganz bedenklich; es wurde lange für und wider mit grosser Subtilität gestritten; und da Pamphus einige Zeit darauf in den Rat gewählt worden war, schien die Sache um so viel verwickelter, und seine Gründe von Zeit zu Zeit immer bedenklicher zu werden. Der Bauer starb endlich, ohne den Ausgang des Handels zu erleben; und seine Erben, welche zuletzt merkten, dass arme Bauersleute wie sie, gegen einen so grossen Herrn als ein Ratsherr von Abdera war, nichts gewinnen könnten, liessen sich endlich von ihrem Sykophanten zu einem Vergleich bereden: vermöge dessen sie die Processkosten bezahlten, und von dem Bau der strittigen Scheune um so mehr abstanden, da sie – kein Geld mehr dazu hatten, und der Process von ihrem Erbgut so viel weggefressen hatte, dass sie keiner neuen Scheune mehr bedurften, um die wenigen Früchte, die ihnen noch zu bauen übrig blieben, aufzubehalten.
Nun war es zwar ziemlich klar, dass diese beiden Rechtshändel zu Entscheidung des vorliegenden sehr wenig Licht geben konnten; zumal da in keinem von beiden definitive war gesprochen worden, sondern beide durch gütlichen Vergleich ihre Endschaft erreicht hatten: allein der Ratsherr, der sie producierte, schien auch keinen andern Gebrauch davon machen zu wollen, als dem Senat zu zeigen: dass diese beiden Händel, die sowohl in Rücksicht auf die Wichtigkeit des Gegenstandes als die Subtilität der Rechtsgründe sehr viele Ähnlichkeit mit dem Eselsprocess zu haben schienen, so viele Jahre lang vor dem abderitischen kleinen Rat geführt und verhandelt worden, ohne dass sich jemand habe beigehen lassen, an den grossen Rat zu provocieren, oder nur zu zweifeln, ob der kleine auch wohl Fug und Macht habe, in Sachen dieser Art zu erkennen.
Die sämtlichen Esel unterstützten diese Meinung ihres Parteiverwandten mit desto grösserm Eifer, da sie die Majora in Händen hatten, wofern die Sache vor Rat abgetan worden wäre; allein eben darum beharrten die Schatten desto hartnäckiger bei ihrem Widerspruch.
Der ganze Morgen wurde