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er sich nicht gleich mit der Flucht rettete, nichts übrig, als entweder auf der Stelle zu apostasieren, oder sich mit tüchtigen Stössen zur tür hinaus werfen zu lassen.

Die Unordnungen, die hieraus entstehen mussten, kann man sich ohne unser Zutun vorstellen. Die Verbitterung ging in kurzem so weit, dass ein Schatten sich lieber vor Hunger zum wirklichen stygischen Schatten abgezehrt, als einem Bäcker von der Gegenpartei für einen Dreier Brot abgekauft hätte.

Auch die Weiber nahmen, wie leicht zu erachten, Partei, und gewiss nicht mit der wenigsten Hitze. Denn das erste Blut, das aus gelegenheit dieses seltsamen Bürgerkriegs vergossen wurde, kam von den Nägeln zwoer Hökerweiber her, die einander auf öffentlichem Markte in die Physionomie geraten waren. Man bemerkte indessen, dass bei weitem der grösste teil der Abderitinnen sich für den Erzpriester erklärte; und wo in einem haus der Mann ein Schatten war, da konnte man sich darauf verlassen, die Frau war eine Eselin, und gemeiniglich eine so hitzige und unbändige Eselin, als man sich eine denken kann. Unter einer Menge teils heilloser teils lächerlicher Folgen dieses Parteigeists, der in die Abderitinnen fuhr, war keine der geringsten, dass mancher Liebeshandel dadurch auf einmal abgebrochen wurde, weil der eigensinnige Seladon lieber seine Ansprüche als seine Partei aufgeben wollte; so wie hingegen auch mancher, der sich schon Jahre lang vergebens um die Gunst einer Schönen beworben, und ihre Antipatie gegen ihn durch nichts, was jemals von einem unglücklichen Liebhaber versucht worden, hatte überwinden können, jetzt auf einmal keines andern Titels bedurfte, um glücklich zu werden, als seine Dame zu überzeugen, dass erein Esel sei.

Inzwischen wurde die Präjudicialfrage, ob die von Klägern eingewandte Abberufung an den grossen Rat statt finde oder nicht, vor den Senat gebracht. Wiewohl dies das erstemal war, dass es über die Eselssache bei diesem ehrwürdigen Collegio zur Sprache kam: so zeigte sich doch bald, dass jedermann schon seine Partei genommen hatte. Der Archon Onolaus war der einzige, der in Verlegenheit zu sein schien, wie er der Sache einen leidlichen Anstrich geben könnte. Denn man bemerkte, dass er viel leiser als gewöhnlich sprach, und am Schluss seines Vortrags in die merkwürdigen und ominosen Worte ausbrach: er besorge sehr, der Eselsschatten, über welchen jetzt mit so vieler Hitze gestritten werde, möchte den Ruhm der Republik auf viele Jahrhunderte verfinstern. Seine Meinung war, man würde am besten tun, die eingelegte Appellation als unstattaft abzuweisen, den Spruch des Stadtgerichts (bis auf den Punkt der Kosten, die gegen einander aufgehoben werden könnten) zu bestätigen, und beiden Parteien ein ewiges Stillschweigen aufzulegen. Indessen setzte er doch hinzu: wofern die Majora davor hielten, dass die gesetz von Abdera nicht zureichend wären, einen so geringfügigen Handel auszumachen, so müsse er sich gefallen lassen, dass der grosse Rat den Ausspruch darüber tue; jedoch wollte er darauf angetragen haben, vorher im Archiv nachsuchen zu lassen, ob sich nicht etwa schon in ältern zeiten dergleichen ungewöhnliche Fälle ereignet, und wie man sich dabei benommen habe.

Diese Mässigung des Archondie ihm von der unparteiischrichtenden Nachwelt einstimmig als ein Beweis von wahrer Regentenweisheit zum Verdienst angerechnet werden wird wurde damals, da der Parteigeist alle Augen verblendet hatte, als Schwachheit und phlegmatische Gleichgültigkeit ausgelegt. Verschiedene Senatoren von der Partei des Erzpriesters liessen sich weitläuftig und mit grossem Eifer vernehmen: Man könne nichts geringfügig nennen, was die Rechte und Freiheiten der Abderiten betreffe; wo kein Gesetz sei, finde auch kein gerichtliches Verfahren statt; und das erste Beispiel, wo den Richtern gestattet würde, einen Handel nach einer willkürlichen Billigkeit zu entscheiden, würde das Ende der Freiheit von Abdera sein. Wenn der Streit auch noch was geringeres beträfe, so komme es nicht auf die Frage an, wie viel oder wenig er wert sei, sondern welche von den Parteien Recht habe; und da kein Gesetz vorhanden sei, welches in vorliegendem Fall entscheide, ob des Esels Schatten stillschweigend in der Miete begriffen sei oder nicht: so könne sich weder das Untergericht noch der Senat selbst ohne die offenbarste Tyrannie anmassen, dem Abmieter etwas zuzusprechen, woran der Vermieter wenigstens eben so viel Recht habe, oder vielmehr ein ungleich besseres, da aus der natur ihres Contracts keineswegs notwendig folge, dass die Meinung des letzteren gewesen, jenem auch den Schatten seines Esels zu vermieten u.s.w. Einer von diesen Herren ging so weit, dass er in der Hitze heraus fuhr: er sei jederzeit ein eifriger Patriot gewesen; und eh er zugeben würde, dass einer seiner Mitbürger sich anmassen sollte, nur den Schatten einer tauben Nuss dem andern willkürlich abzusprechen, eh wollt' er ganz Abdera in Feuer und Flammen sehen.

Jetzt verlor der Zunftmeister Pfrieme alle Geduld. Das Feuer, sagte er, womit man die ganze Stadt mit solcher Verwegenheit bedrohe, sollte mit demjenigen angezündet werden, der sich zu reden unterstehe. "Ich bin kein studierter Mann, fuhr er fort; aber, bei allen Göttern, ich lasse mir Mäusedreck nicht für Pfeffer verkaufen! Man muss den Verstand verloren haben, um einem gesunden Menschen weis machen zu wollen, dass es ein eigenes Gesetz brauche, wenn die Frage ist, ob sich einer auf eines Esels Schatten setzen dürfe, wenn er mit barem Geld das Recht erkauft hat, auf dem Esel selbst zu sitzen. Überhaupt ist es Schande und Spott, dass so viel ernstafte gescheute Männer sich den Kopf über einen Handel