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einer nach dem andern denn es ist unmöglich, klug daraus zu werden, wenn beide zugleich schreien.

Hochgeachter Herr Stadtrichter, sagte der Zahnarzt, ich habe ihm den Gebrauch des Esels auf einen Tag abgemietet. Es ist wahr, des Esels Schatten wurde dabei nicht erwähnt. Aber wer hat auch jemals erhört, dass bei einer solchen Miete eine Clausel wegen des Schattens wäre eingeschaltet worden? Es ist ja, beim Herkules, nicht der erste Esel, der zu Abdera vermietet wird.

Da hat der Herr Recht, sagte der Richter.

Der Esel und sein Schatten gehen mit einander (fuhr Strution fort); und warum sollte der, der den Esel selbst gemietet hat, nicht auch den Niessbrauch seines Schattens haben?

Der Schatten ist ein Accessorium, das ist klar, versetzte der Stadtrichter.

Gestrenger Herr, schrie der Eseltreiber, ich bin nur ein gemeiner Mann, und verstehe nichts von euren Arien und Orien. Aber das geben mir meine vier Sinne, dass ich nicht schuldig bin, meinen Esel umsonst in der Sonne stehen zu lassen, damit sich ein andrer in seinen Schatten setze. Ich habe dem Herrn den Esel vermietet, und er hat mir die Hälfte voraus bezahlt; das gesteh ich. Aber ein anders ist der Esel, ein anders ist sein Schatten.

Auch wahr, murmelte der Stadtrichter.

Will er diesen haben, so mag er halb so viel dafür bezahlen als für den Esel selbst; denn ich verlange nichts als was billig ist, und ich bitte mir zu meinem Rechte zu verhelfen.

Das Beste, was ihr hierbei tun könnt, sagte Philippides, ist, euch in Güte von einander abzufinden. Ihr, ehrlicher Mann, lasst immerhin des Esels Schatten, weils doch nur ein Schatten ist, mit in die Miete gehen; und Ihr, Herr Strution, gebt ihm eine halbe Drachme dafür: so können beide Teile zufrieden sein.

Ich gebe nicht den vierten teil von einem Blaffert, schrie der Zahnarzt, ich verlange mein Recht!

Und ich, schrie sein Gegenpart, besteh auf dem meinigen. Wenn der Esel mein ist, so ist der Schatten auch mein, und ich kann damit als mit meinem Eigentum schalten und walten; und weil der Mann da nichts von Recht und Billigkeit hören will: so verlang ich jetzt das Doppelte, und will sehen, ob noch Justiz in Abdera ist!

Der Richter war in grosser Verlegenheit. Wo ist denn der Esel, fragte er endlich, da ihm in der Angst nichts anders einfallen wollte, um etwas Zeit zu gewinnen.

Der steht unten auf der Gasse vor der tür.

Führt ihn in den Hof herein, sagte Philippides.

Der Eigentümer des Esels gehorchte mit Freuden; denn er hielt es für ein gutes Zeichen, dass der Richter die Hauptperson im Spiele sehen wollte. Der Esel wurde herbei geführt. Schade, dass er seine Meinung nicht auch zu der Sache sagen konnte! Aber er stunde ganz gelassen da, schaute mit gereckten Ohren erst den beiden Herren, dann seinem Meister ins Gesicht, verzog das Maul, liess die Ohren wieder sinken, undsagte kein Wort.

Da seht nun selbst, gnädiger Herr Stadtrichter, rief Antrax, ob der Schatten eines so schönen, stattlichen Esels nicht seine zwo Drachmen unter Brüdern wert ist, zumal an einem so heissen Tage wie der heutige?

Der Stadtrichter versuchte die Güte noch einmal, und die Parteien fingen schon an, es allmählich näher zu geben: als, unglücklicher Weise, Physignatus und Polyphonus, zwei von den namhaftesten Sykophanten in Abdera, dazu kamen, und, nachdem sie gehört, wovon die Rede war, der Sache auf einmal eine andere Wendung gaben. Herr Strution hat das Recht völlig auf seiner Seite, sagte Physignatus, der den Zahnarzt für einen wohlhabenden und dabei sehr hitzigen und eigensinnigen Mann kannte. Der andre Sykophant, wiewohl ein wenig verdriesslich, dass ihm sein Handwerksgenosse so eilfertig zuvorgekommen war, warf einen Seitenblick auf den Esel, der ihm ein hübsches wohlgenährtes Tier zu sein schien, und erklärte sich sogleich mit dem grössten Nachdruck für den Eseltreiber. Beide Parteien wollten nun kein Wort mehr vom Vergleichen hören, und der ehrliche Philippides sah sich genötigt, einen Rechtstag anzusetzen. Sie begaben sich nun jeder mit seinem Sykophanten nach haus; der Esel aber, mit seinem Schatten als dem Object des Rechtshandels, wurde bis zu Austrag der Sache in den Marstall gemeiner Stadt Abdera abgeführt.

Drittes Kapitel

Wie die Parteien sich höhern Orts

um Unterstützung bewerben

Nach dem Stadtrecht der Abderiten wurden alle über Mein und Dein unter den gemeinen Bürgern entstandne Händel vor einem Gerichte von zwanzig Ehrenmännern abgetan, welche sich wöchentlich dreimal in der Vorhalle des Tempels der Nemesis versammelten. Alles wurde, aus billiger Rücksicht auf die Nahrung der Sykophanten, schriftlich vor diesem Gerichte verhandelt; und weil der gang der abderitischen Justiz eine Art von Schneckenlinie beschrieb, und sich auch mit der Geschwindigkeit der Schnecke fortbewegte; zumal die Sykophanten nicht eher zum Beschliessen verbunden waren, bis sie nichts mehr zu sagen hatten: so währte das Libellieren gemeiniglich so lange, als es die Mittel der Parteien wahrscheinlicher Weise aushalten konnten. Allein diesesmal kamen so viele besondere Ursachen zusammen, der Sache einen schnellern Schwung zu geben, dass man sich nicht darüber zu verwundern hat, wenn der Process über des Esels Schatten binnen weniger als vier Monaten schon so weit gediehen war, dass nun am nächsten Gerichtstage das Endurteil erfolgen sollte.

Ein Rechtshandel über eines Esels Schatten würde sonder Zweifel