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an alltäglich zu werden. Giftmischerei und Vatermord wurden so gewöhnlich, dass sich niemand mehr getraute mit seinem Erben unter Einem dach zu wohnen. Alle Bande der Gesellschaft waren los; und wie hätten die bürgerlichen gesetz einem volk, welches die natur selbst zu misshandeln fähig war, Ehrfurcht einprägen sollen? Keine öffentliche Sicherheit, keine Scheu vor der Schande mehr! Es war leichter unter der Klasse, welche sich Leute von Ehre nennen, einen falschen Zeugen oder einen Meuchelmörder, als unter dem Pöbel einen Tagelöhner zu mieten. Die allgemeine Verderbnis hatte auch die schönere Hälfte der Nation alles dessen beraubt, was die Schönheit veredelt und sogar den Mangel derselben vergüten kann. Schamhaftigkeit und Unschuld, die lieblichsten Grazien dieses Geschlechts, waren den Scheschianerinnen fremdenoch mehr, sie waren ihnen lächerlich geworden. Es war unmöglich, eine ehrliche Frau von einer Metze an etwas anderm zu unterscheiden, als an der seltsamen Affektation, womit diese sich bemühten wie ehrliche Frauen, und jene wie Metzen auszusehen. Mit einem Buhler davon zu laufen, oder einem mann, der nicht so viel gefälligkeit hatte als ein Mann von Lebensart haben sollte, Rattenpulver einzugeben, waren Verbrechen, denen sich ein jeder, der das Unglück hatte vermählt zu sein, täglich ausgesetzt sah. Die Justiz hatte ihr möglichstes getan, den unleidlichen Ausbrüchen dieses sittlichen Verderbens Einhalt zu tun. Alle Gefängnisse und alle Galgen in Scheschian waren angefüllt; aber man verspürte keine Abnahme des Übels. Die Hauptstadt selbst, ungeachtet der künstlichen und scharfen Polizei, welche Eblis darin eingeführt hatte, sah mehr einem ungeheuern Haufen von schändlichen Häusern und Mördergruben als dem Mittelpunkt eines grossen Reichs ähnlich. 'Verzweifelte Übel erheischen verzweifelte Heilungsmittel', sagten die politischen Quacksalber an Isfandiars hof. Man schärfte also die Strafgesetze, man vermehrte sie ins unendliche, man erfand neue Todesarten, man ermunterte die Angeber geheimer Verbrechen durch ansehnliche Belohnungen, man bemächtigte sich der Personen auf den leichtesten Argwohn, – und man war ungemein betroffen, oder stellte sich doch wenigstens so, da man gewahr wurde, dass eine so vortreffliche Justizdie Scheschianer nicht besser machte. Im Gegenteil zeigte sich bald, dass die Kur ärger als die Krankheit selbst war. Man wollte die öffentliche Sicherheit wieder herstellen, und die allgemeine Gefahr vermehrte sich. Man wollte dem Verbrechen Einhalt tun, und man öffnete ihm tausend neue Pforten. zuvor hatten die Scheschianer nur vor Räubern und Mördern gezittert: jetzt zitterte man auch noch vor den Angebern. zuvor kannte der Unmensch, der durch eines andern Tod gewinnen wollte, kein andres Mittel zu seinem Zwecke zu gelangen als Gift und Dolch: nun gab es ein gesetzmässiges Mittel, wobei wenig Gefahr und viel zu gewinnen war; man machte sich zum Angeber und ging mit seinem Anteile an dem Raube der Justiz im Triumphe davon. Die Scheschianer merkten bald, dass die Profession der Angeber einträglicher war als irgend eine andre. Sie gab häufige Gelegenheiten sich um die Grossen verdient zu machen, und verschiedene Beispiele eines schleunigen und blendenden Glückes, welches auf diesem Wege war gefunden worden, reizten die allgemeine Begierlichkeit. Jedermann ward zum Angeber. Das Laster verlor in der Tat die Sicherheit, die es so lange genossen, aber zum Unglück hatte die Unschuld hierin keinen Vorteil vor ihm. Die Scheschianer fanden, alles gegen einander abgewogen, mehr Vorteil dabei, wenn sie fortführen lasterhaft zu sein; und so zeigte sich am Ende, dass man durch diese übel bedachten Veranstaltungen die Verbrechen nicht abgeschreckt, aber wohl den kleinen Überrest von Unschuld und Tugend, der den verdorbenen Staat noch vor der Fäulnis und gänzlichen Auflösung bewahrte, völlig vernichtet hatte.

Ärger konnte wohl eine Staatsoperation von solcher Wichtigkeit nicht misslingen. Aber der schlaue Eblis hatte doch etwas dabei gewonnen, wodurch er überflüssig entschädigt zu sein glaubte. Die unendliche Vermehrung der Strafgesetze hatte ihm, unter dem Schein einer preiswürdigen Fürsorge für die Sitten, einen Weg gezeigt, die Sünden der Scheschianer zu einer reichen Quelle von Einkünften zu machen. Die Ergiebigkeit derselben hatte etwas so Anreizendes, dass man täglich auf die Vervollkommnung dieses edlen Zweiges der Finanzen bedacht war. Insonderheit schien das Verbrechen der beleidigten Majestät ein herrliches Mittel, sich der Güter der Grossen und Reichen mit guter Art zu bemächtigen. Die Rechtsgelehrten von Scheschian (Leute welche für einen leidlichen Preis alles was der Hof gern sah zu Recht erkannten) erschöpften daher alle ihre Scharfsinnigkeit, die Teorie eines so einträglichen Verbrechens aufs feinste auszuarbeiten; sie setzten alle seine Äste und Zweige bis auf die allerkleinsten Fäserchen sehr künstlich aus einander, und bewiesen zum Schrecken der armen Scheschianer, dass man zu gewissen zeiten kaum ein Glied rühren, kaum Atem holen könnte, ohne sich dieses furchtbaren Lasters schuldig zu machen.

Es konnte mit einem blossen Worte, mit einer Miene, in Gedanken, ja sogar im Traumees konnte an dem elendesten Gemälde das den König vorstellte, an einem Bedienten der königlichen Küche, an einem königlichen Hunde, an dem Napfe worein der König spuckte, begangen werden. Der behutsamste Tadel der Massregeln des Hofes, der kleinste Seufzer, den das Mitleiden mit sich selbst einem Unrecht leidenden Scheschianer auspresste, die leiseste Berufung auf die Rechte der Menschheit, war ein Majestätsverbrechen. Zum Beweise, dass man des Vergnügens zu strafen nicht satt werden könne, schien man nichts Angelegners zu haben, als der Nation täglich neue Gelegenheiten zu geben, sich strafbar zu machen; und niemand, ach niemand! liess sich in den Sinn kommen, dass das strafwürdigste, das ungeheuerste