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eines Schreibens des Baron von P. an seine Frau Mutter über diesen Gegenstand mitteile. Wie getreu erfüllt mein Freund das Versprechen, welches ich Ihnen für das Glück unsrer Sophie gemacht habe! – Wie angenehm ist der Eintritt in dieses Haus, worin die edelste Einfalt und ungezwungenste Ordnung der ganzen Einrichtung ein Ansehn der Grösse geben! Die Bedienten mit freudiger Ehrerbietung und Emsigkeit auf Ausübung ihrer Pflichten bedacht! – Der Herr und die Frau mit dem Ausdruck der Glückseligkeit, die aus Güte und Klugheit entspringt; beide mich für meine entschlossene Verwendung für ihr Bündnis segnend! Und wie sehr unterscheiden sich die zwei kleinen Dörfer meines Bruders von allen grösseren und volkreichern, die ich bei meiner zurückreise von hof gesehen habe! Beide gleichen durch die muntere und emsige Arbeitsamkeit ihrer Einwohner zwei wohlangelegten Bienenstöcken; und Sternheim ist reichlich für die Mühe belohnt, die er sich gegeben, eine schicklichere Einteilung der Güter zu machen, durch welche jeder von den Untertanen just so viel bekommen hat, als er Kräfte und Vermögen haue anzubauen. Aber die Verwendung des neu erkauften Hofguts von dem Grafen A., welches gerade zwischen den zweien Dörfern liegt, dies wird ein segensvoller Gedanke in der Ausführung sein!

Es ist zu einem Armenhause für seine Untertanen zugerichtet worden. Auf einer Seite, unten, die wohnung für einen wackern Schulmeister, der zu alt geworden, dem Unterricht der Kinder noch nützlich vorzustehen, und nun zum Oberaufseher über Ordnung und Arbeit bestellt wird; oben die wohnung des Arztes, welcher für die Kranken des Armenhauses und der beiden Dörfer sorgen muss. arbeiten sollen alle nach Kräften, zur Sommerszeit in einer nahe daran angelegten Sämerei und einem dazu gehörigen Gemüsgarten. Beider Ertrag ist für die Armen bestimmt. An Regen- und Wintertagen sollen die Weibsleute Flachs und die dazu taugliche Männer Wolle spinnen, welche auch für ihr und anderer Notleidenden Leinen und Kleidung verwandt wird. Sie bekommen gut gekochtes gesundes Essen. Der Hausmeister betet morgens und abends mit ihnen. Die Weibspersonen arbeiten in einer und die Mannspersonen in der andern stube, welche beide durch einen Ofen erwärmt werden. In der von den Weiblseuten isst man; denn weil diese den Tisch decken und für die Näharbeit und die Wäsche sorgen müssen, so ist ihre stube grösser. Diejenige arme Witwe oder alte ledige Weibsperson, welche das beste Zeugnis von Fleiss und gutem Wandel in den Dörfern hatte, wird Oberaufseherin und Anordnerin, so wie es der arme Mann, der ein solches Zeugnis hat, unter den Männern ist. Zu ihrem Schlafplatz ist der obere teil des Hauses in zwei verschiedne Gänge durch eine volle Mauer geteilt, auf deren jedem fünf Zimmer sind, jedes mit zwei Betten und allen Notdürftigkeiten für jedes insbesondere; auf einer Seite, gegen den Garten, die Männer; und auf der gegen das Dorf die Weiber; je zwei in einem Gemach, damit, wenn einem was zustösst, das andere Hilfe leisten oder suchen kann. Von der Mitte des Fensters an, geht eine hölzerne Schiedwand von der Decke bis auf den Boden, etliche Schuh lang über die Länge der Bettstellen, so dass beide auf eine gewisse Art allein sein können, und auch, wenn eines krank wird, das andre seinen teil gesunde Luft besser erhalten kann. Auf diese zwei Gänge führen zwo verschiedne Stiegen, damit keine Unordnung entstehen möge.

Unter dem guten Hausmeister stehen auch die Knechte, die den Bau des Feldguts besorgen müssen; und da ihnen ein besserer Lohn als sonstwo bestimmt ist, so nimmt man auch die besten und des Feldbaues verständigsten Arbeiter, wobei zugleich auf solche, die einen guten Ruf haben, vorzüglich gesehen wird.

Fremden Armen soll ein mässiges Almosen abgereicht und dabei Arbeit angeboten werden, wofür sie Taglohn bekommen und eine Stunde früher aufhören dürfen, um das nächste fremde Dorf, so fünfviertel Stunden davon liegt, noch bei Tag erreichen zu können. Sternheim hat auf seine Kosten einen schnurgeraden Weg mit Bäumen umpflanzt dahin machen lassen: so wie er auch von dem einen seiner Dörfer zum andern getan hat. Nachts müssen die bestellten Wächter der beiden Ortschaften wechselsweise bis ans Armenhaus gehen und die Stunden ausrufen. Meine Schwester will ein klein Findelhaus für arme Waisen dabei stiften, um Segen für das Kind zu sammeln, welches sie unter ihrem liebreichen wohltätigen Herzen trägt. Mein Gedanke, gnädige Mama, ist, in meiner grösseren und weitläuftigern herrschaft auch eine solche Armenanstalt zu machen und womöglich mehrere Edelleute, ein gleiches zu tun, zu überreden.

Fremde und einheimische Bettler bekommen bei keinem bauern nichts. Diese geben bloss nach Vermögen und freiem Willen nach jeder Ernte ein Almosen in das Haus, und so werden alle Armen menschlich und ohne Missbrauch der Wohltäter versorgt. Auf Säufer, Spieler, Ruchlose und Müssiggänger ist eine Strafe teils an Fronarbeit, teils an Geld gelegt, welches zum Nutzen des Armenhauses bestimmt ist. – Künftigen monat werden vier Manns- und fünf Weibspersonen das Haus beziehen, meine Schwester fährt alle Tage hin, um die völlige Einrichtung zu machen. In der Sonntagspredigt wird der Pfarrer über die Materie von wahrem Almosen und von würdigen Armen eine Rede halten und der ganzen Gemeinde die Stiftung und die Pflichten derer, welche darin aufgenommen werden, vorlesen. Sodann ruft er die Angenommene mit ihrem Namen vor den Altar und redt ihnen insbesondere zu über die rechte Anwendung dieser Wohltat und ihr Verhalten in den letzten Tagen ihres Lebens gegen Gott und ihren nächsten; dem Hausmeister, dem Arzt und der Hausmeisterin desgleichen über ihre obliegenden Pflichten. Zu diesem Vorgang werden