von diesem Vorgange urteilen, und mehr dieser aufrichtigen Schutzschrift, als einem flüchtigen Gerüchte, aus dem mund übelgesinnter Personen Beifall geben wird. Es ist mir zwar sehr empfindlich, dass böse Zungen von einer vornehmen Gesellschaft, in welcher ich mich selbst zu befinden die Ehre hatte, nachteilige Unwahrheiten auszusprengen, sich kein Bedenken machen, und ich denke mehr als einmal an die Worte: Dorn und Disteln siechen sehr, falsche Zungen noch vielmehr, noch wollt ich lieber in Dorn und Disteln baden, als mit falschen Zungen sein beladen. Inzwischen, da ich es doch nicht dahin bringen werde, allen Leuten das Afterreden zu verbieten; so will ich zusehen, ob ich wenigstens ihren offenbaren Spöttereien und üblen Nachreden Einhalt tun kann, wenn ich diesen Fluch über sie ausspreche, welchen schon vor mir ein berühmter Schriftsteller5, wegen seiner Neider und Misgünstigen, jenem gekrönten haupt abgeborget hat: Honni soit qui mal y pense!
Fussnoten
1 Besiehe hiervon P. Lambec. de bibliot. caes. lib. II. c. 8. 2 M. Janson in Mercur. Gallobelgie. 3 M. Wolfgang Bütner in epit. histor. 4 M. Joh. Seb. Günters Meining. Chron. 5 Siehe hiervon Zieglers Vorrede zu seiner Asiatischen Banise.
XLI. Brief.
(Diese drei Briefe, welche hier folgen, hatte der
Magister in den seinigen an den Doctor Bartlett
abschriftlich eingelegt.)
An den Herrn v.N.
Wilmershausen den 18 Sept.
Hochwohlgebohrner Hr. Erb-Lehn- und Gerichtsherr
auf Kargfeld und Dürrenstein,
Gnädiger Herr,
Ew. Hochwohlgebohrnen kann ich nicht unverhalten lassen, dass mir die Ergebenheit, mit welcher ich Ew. Gnaden zugetan bin, ein grosses Unglück über den Hals gezogen, dass ich die hände über dem kopf zusammenschlagen muss. Ob ich gleich meinem amt als ein rechtschaffener und treuer Haushalter nun in die 19 Jahre bei dem Herrn v.W. vorgestanden habe; so hat er mich doch heute unvermutet, und da ich ihm nicht die geringste Ursache dazu gegeben habe, aus seinen Diensten entlassen, und dabei vorgewendet, ich hätte mich von Ihnen bestechen lassen, und zu ungewöhnlicher Zeit Tür und Tor aufgesperret, und dadurch verursachet, dass Sie den Herrn und die gnädige Frau auf den Tod erschrecket hätten. Ich dachte, was für grosse Fische ich dabei fangen würde, wenn ich gegen Ew. Gnaden so dienstwillig wäre, und mich bereden lies, Ihnen zu willfahren; aber diese Gutwilligkeit hat mich um meine Versorgung gebracht, und wenn mir Ew. Gnaden nicht helfen, so habe ich mich zwischen zwei Stühle niedergesetzt. Die gnädige Frau sagte, da ich sie bat, wegen einer so geringen Ursache mich doch nicht mit Weib und Kindern aus dem Edelhofe zu verstossen, in welchem ich länger gewohnt habe, als sie selbsten, ich sollte mich nur an Sie halten, Sie brächten mich um mein Stückgen Brodt und müssten mich auch nun ernähren. Ich tue Ihnen also meinen Unglücksfall zu wissen, in Untertänigkeit bittende, Ew. Gnaden wollen mir armen verlassenem mann nebst Weib und Kindern den nötigen Unterhalt verschaffen; weil Sie doch die alleinige Ursache sind, dass mein Amt von mir ist genommen worden, sonst würden wir ach und weh! über Sie schreien müssen. In der Hoffnung, dass Sie mich bald durch eine gute Nachricht werden erfreuen lassen, verharre ich
Ew. Hochwohlgebohrnen
untertäniger Diener,
Peter Bornseil,
gewesener Verwalter in Wilmershausen.
XLII. Brief.
Der Magister an den Verwalter Bornseil
Kargfeld den 20 Sept.
Vielgeehrter guter Freund,
Was derselbe in seinem untertänigen Memorial an meinen gnädigen Sir noch gesuchet; solches haben sich Se. Hochwohlgeb. von mir gestern referiren lassen, und haben befohlen, demselben hierauf freundlich zu benachrichtigen: dass mein Herr Principal an seinem unglücklichen Schicksale vielen Anteil nimmt, und herzlich bedauret, dass derselbe bei seiner herrschaft in Ungnade gefallen ist, und dadurch sein Stückgen Brod verlohren hat. Er kann sich darauf verlassen, dass mein vortrefflicher Sir bei seiner herrschaft eine nachdrückliche Vorbitte für ihn einlegen wird, und wenn er etwas beitragen kann, ihm die Gnade des Herrn v.W. wieder zu erlangen, wird er sich daraus ein grosses Vergnügen machen. Wenn aber derselbe anverlanget, dass der Herr v.N. ihn nebst seiner Familie versorgen soll, nachdem er seines Amtes, angeblich wegen der Willfährigkeit gegen meinen Patron, entsetzet worden: so dient ihm hierauf Herrn v.N. ziemlich befremdet hat; indem noch lange nicht erwiesen ist, dass der gute Wille gegen meinen gönner seine Dienstentlassung verur, sachet habe. Die Gelehrten unterscheiden sehr wohl das consequens von der consequentia. Lasse er sich diese lateinischen Worte von dem Herrn Pastor in Wilmershausen erklären, so wird er sehen, dass sein Ansuchen unstattaft ist, und dass der Herr v.N. keinesweges verbunden sei, ihm mit Weib und Kindern, besonders jetzt in diesen schweren zeiten, zu ernähren. Ob er nun gleich von Rechts wegen nichts von dem Herrn v.N. zu fodern hat; so will dieser doch ein übriges tun, und ihm ein Expectanzdecret zufertigen lassen, im Fall er sich einstweilen gedulden, und sich fein fleissig auf die Musik und den Catechismus legen will, nach dem tödtlichen Hintritt des Herrn Lorenz Lobesans, derzeitigen treufleissigen Schuldieners zu Kargfeld, solche Bedienung ihm unter dem Prädicate eines Cantors gnädig angedeihen zu lassen. Kann er aber nicht so lange von der Schnure zähren, so tut er sehr wohl,